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Betriebskostenabrechnung auch einreichen ???

Verfasst: 29.01.2007 09:42
von happy060504
Hallo, ich bekomme diesen Monat zum ersten mal Harz 4 ( Erziehungsjahr ). Angenommen, ich muss bei der Betriebskostenabrechnung was nachzahlen, diese kommt in ca. 2 Monaten, kann ich die dann einreichen und das Amt zahlt die Nachzahlung ? Oder muss ich die selbst tragen ??

Vielen lieben Dank fuer Eure Hilfe.

Verfasst: 29.01.2007 13:57
von enibas
die abrechnung muss immer eingereicht werden, egal ob nachzahlungen fällig sind oder nicht. nachzahlungen übernimmt in der regel die arge. das gilt nicht für stromkosten, die vom regelsatz bezahlt werden.

Verfasst: 29.01.2007 14:25
von happy060504
ich weiss, wenn ich dann wieder neu beantrage, das ist bei mir ca. im Mai, die Abrechnung wieder abgeben muss. Aber kann ich damit nicht früher hin ??

Verfasst: 29.01.2007 14:41
von enibas
abrechnungen müssen immer sofort eingereicht werden, da sich meistens bei den vorauszahlungen etwas ändert. nachzahlungen werden aber, glaube ich, nur anteilig für den leistungsbezug berechnet.

Verfasst: 29.01.2007 14:58
von happy060504
Super, ich danke Dir.