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Wieviel Hartz 4 für 3köpfige Familie

Verfasst: 27.01.2007 15:53
von Nici
Hallo!
Schreibe hier für meine Tante. Die hat nämlich ein RIESEN Problem mit der Arge.Folgendes:
Sie lebt mit ihrem Freund in einer Bedarfsgemeinschaft und die beiden haben 1 gemeinsames Kind (6Jahre). Meine Tante ist ALG 2 Empfängerin und ihr Lebensgefährte steht in Arbeit. Der Lebensgefährte muss aber von seinem Gehalt noch Unterhalt für 2 Kinder aus vorheriger Ehe zahlen, so dass ihm noch ca. 950€ von seinem Gehalt erhalten bleiben.
Jetzt komm der Hammer:
Die 3 bekommen 1356€ von der Arge inkl. Miete und allem drum und dran. Und weil ihr Lebensgefährte ja "unverschämterweise" letztes Jahr Urlaubs- und Weihnachtsgeld bekommen hat, sollen die beiden jetzt satte 1600€ an die Arge zurückzahlen.
Nun meine Fragen:
1. Kann mir jemand sagen wieviel die Arge an die 3 zahlen muss? (denn mit 1300€ kommt doch keine 3 köpfige Familie über die Runden)
2. Die Kleine kommt dieses Jahr in die Schule, hat meine tante irgendwelche Ansprüche auf Unterstützung seitens der Arge auch was Kleidung oder sonstiges angeht?

Sie ist mit den Nerven am Ende! Vater Staat sorgt schon dafür das es uns mies geht!

Für Eure Hilfe wäre ich euch sehr dankbar
Nici

Verfasst: 27.01.2007 18:03
von blade80
Die 3 bekommen 1356€ von der Arge inkl. Miete und allem drum und dran.



so dass ihm noch ca. 950€ von seinem Gehalt erhalten bleiben


demnach haben die ca. 2300 Euro ? Oder versteh ich das falsch ?

Mfg

Verfasst: 02.02.2007 08:44
von Nici
Hallo!
Nein, sein Gehalt ist mit in diesen 1356€! Die haben aufgelistet, das ihm und meiner Tante jeweils- ich weiß es nicht mehr genau- so um die 500€ und der Kleinen 356€ zustehen! Das Gehalt haben die in die in die Berechnung miteingezogen!

Gruß Nici

Verfasst: 02.02.2007 10:36
von Melinde
Hallo Nici
Mit dem Weihnachtsgeld/Urlaubsgeld ist es so das es als Einkommen angerechnet und auf einen Zeitraum verteilt wird.
Siehe:Durchführungshinweise der BA zum SGB II
Ab Seite 13 steht was zu Unterhaltszahlungen und ab Seite 25 das mit einmalige Einnahmen.

Bedarf pro Erwachsenen sind 311,00 €, Kind 207,00 €, dazu Kosten der Unterkunft. Dem wird das Einkommen abzüglich der Freibeträge gegenübergestellt. So ergibt sich der ergänzende Anspruch der dann noch gezahlt wird.
Beihilfen für Kleidung oder Schulanfang gibt es nicht mehr, nur für mehrtägige Klassenfahrten, Darlehen können gewährt werden.
Gruss

Verfasst: 02.02.2007 12:59
von maria1106
Hallo!
Weihnachtsgeld ist Einkommen und somit muss es angegeben werden und dann wird das verrechnet!

Ich habe auch Weihnachtsgeld im Nov bekommen und gewartet bis Dez ob der Arbeitgeber (es wegen Küngigung zum 31.12) es im Dez abzieht , hat er nicht getan und somit hat das die ARGE zurück verlangt!
Natürlich eine heikle Sache da der Arbeitgeber bis März Zeit hat das zurück zu fordern!!!!! Wenn das noch kommt habe ich ne ganz schöne rennerei....

ABER:
Weihnachtsgeld ist EInkommen !!!!!

LG
Silvia