Unterhaltspflicht,Bedarfsgemeinschaft
Verfasst: 25.01.2007 20:50
				
				Hallo,
Ich habe eine theoretische Frage zur Bedarfsgemeinschaft und Unterhaltspflicht für ein Kind.
Ich habe Arbeit,meine Freundin ist Hartz4 Empfänger und am 1.02.07 bekommen wir ein Baby, sind aber nicht verheiratet. Mein Einkommen und das Elterngeld sowie alle Zahlungen würden den Betrag knapp überschreiten das meine Freundin ergänzendes ALG2 bekommt.
Jetzt meine theoretische Frage :
Wenn meine Freundin zu mir zieht sind wir dann automatisch eine Bedarfsgemeinschaft ?
Kann es aber auch so sein, das wenn meine Freundin zu mir zieht sie mit unserem Baby eine Bedarfsgemeinschaft ist und ich außer dem Unterhalt für unser Baby was nach meinem Einkommen berechnet wird für den Unterhalt meiner Freundin nicht verantwortlich bin ?
Meine Ausführungen sollen aber nicht hier zum Ausdruck bringen, das ich nicht für meine Freundin und unser Baby nicht sorgen möchte oder ähnliches, es ist einfach so, das wenn es schon dieses Gesetz gibt und wir nur Pflichten haben, dann müssen wir auch Rechte haben.
Wir werden immer wie als Ehepaar behandelt wenn wir etwas zahlen müssen, wenn wir was bekommen, dann kommt immer der Spruch, wir sind nicht verheiratet.
Alle Paare werden nach meinem Wissen erst als Bedarfsgemeinschaft behandelt wenn sie mehr als ein Jahr zusammen wohnen und wir wohnen ja noch nicht ein Jahr zusammen, oder spielt es eine Rolle das ich der Kindesvater bin, wie gesagt ich möchte mich vor nix drücken, nur ich möchte wenn es einer von Euch weiß eine Auskunft, denn Keiner kann mir das sagen, am wenigstes die ARGE, die lügt ohne rot zuwerden.
Vielen Dank
			Ich habe eine theoretische Frage zur Bedarfsgemeinschaft und Unterhaltspflicht für ein Kind.
Ich habe Arbeit,meine Freundin ist Hartz4 Empfänger und am 1.02.07 bekommen wir ein Baby, sind aber nicht verheiratet. Mein Einkommen und das Elterngeld sowie alle Zahlungen würden den Betrag knapp überschreiten das meine Freundin ergänzendes ALG2 bekommt.
Jetzt meine theoretische Frage :
Wenn meine Freundin zu mir zieht sind wir dann automatisch eine Bedarfsgemeinschaft ?
Kann es aber auch so sein, das wenn meine Freundin zu mir zieht sie mit unserem Baby eine Bedarfsgemeinschaft ist und ich außer dem Unterhalt für unser Baby was nach meinem Einkommen berechnet wird für den Unterhalt meiner Freundin nicht verantwortlich bin ?
Meine Ausführungen sollen aber nicht hier zum Ausdruck bringen, das ich nicht für meine Freundin und unser Baby nicht sorgen möchte oder ähnliches, es ist einfach so, das wenn es schon dieses Gesetz gibt und wir nur Pflichten haben, dann müssen wir auch Rechte haben.
Wir werden immer wie als Ehepaar behandelt wenn wir etwas zahlen müssen, wenn wir was bekommen, dann kommt immer der Spruch, wir sind nicht verheiratet.
Alle Paare werden nach meinem Wissen erst als Bedarfsgemeinschaft behandelt wenn sie mehr als ein Jahr zusammen wohnen und wir wohnen ja noch nicht ein Jahr zusammen, oder spielt es eine Rolle das ich der Kindesvater bin, wie gesagt ich möchte mich vor nix drücken, nur ich möchte wenn es einer von Euch weiß eine Auskunft, denn Keiner kann mir das sagen, am wenigstes die ARGE, die lügt ohne rot zuwerden.
Vielen Dank