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Unterhaltspflicht,Bedarfsgemeinschaft

Verfasst: 25.01.2007 20:50
von patzer122
Hallo,
Ich habe eine theoretische Frage zur Bedarfsgemeinschaft und Unterhaltspflicht für ein Kind.
Ich habe Arbeit,meine Freundin ist Hartz4 Empfänger und am 1.02.07 bekommen wir ein Baby, sind aber nicht verheiratet. Mein Einkommen und das Elterngeld sowie alle Zahlungen würden den Betrag knapp überschreiten das meine Freundin ergänzendes ALG2 bekommt.
Jetzt meine theoretische Frage :
Wenn meine Freundin zu mir zieht sind wir dann automatisch eine Bedarfsgemeinschaft ?
Kann es aber auch so sein, das wenn meine Freundin zu mir zieht sie mit unserem Baby eine Bedarfsgemeinschaft ist und ich außer dem Unterhalt für unser Baby was nach meinem Einkommen berechnet wird für den Unterhalt meiner Freundin nicht verantwortlich bin ?
Meine Ausführungen sollen aber nicht hier zum Ausdruck bringen, das ich nicht für meine Freundin und unser Baby nicht sorgen möchte oder ähnliches, es ist einfach so, das wenn es schon dieses Gesetz gibt und wir nur Pflichten haben, dann müssen wir auch Rechte haben.
Wir werden immer wie als Ehepaar behandelt wenn wir etwas zahlen müssen, wenn wir was bekommen, dann kommt immer der Spruch, wir sind nicht verheiratet.
Alle Paare werden nach meinem Wissen erst als Bedarfsgemeinschaft behandelt wenn sie mehr als ein Jahr zusammen wohnen und wir wohnen ja noch nicht ein Jahr zusammen, oder spielt es eine Rolle das ich der Kindesvater bin, wie gesagt ich möchte mich vor nix drücken, nur ich möchte wenn es einer von Euch weiß eine Auskunft, denn Keiner kann mir das sagen, am wenigstes die ARGE, die lügt ohne rot zuwerden.
Vielen Dank

Verfasst: 25.01.2007 23:25
von Melinde
Hallo patzer122
Bei einem gemeinsamen Kind wird man automatisch als Bedarfsgemeinschaft angesehen wenn man zusammanwohnt.
Bleibt die Freundin mit Kind alleine in ihrer Wohnung bekommt sie Alleinerziehendenzuschlag.
Gruss

Verfasst: 26.01.2007 00:03
von Gast
Lies mal in diesem Gesprächsfaden, da findest Du einige Hinweise.
http://www.flunk.de/webkatalog/forum-ha ... 7708#17708

Verfasst: 26.01.2007 08:41
von maria1106
Hallo!
°Wenn ihr zusammen lebt, du verdienst und euch kein ALGII zusteht dann müsst ihr gucken wie deine Freundin und das Baby krankenversichert sind! Da sie sich dann selbst versichern muss!
Wenn die Vaterschafft für das Baby anerkannt ist kannst du dein Kind bei dir mitversichern nicht aber deine Freundin da nicht verheiratet!

°Dann wird das Elterngeld so viel ich weis nicht mit angerechnet, wohl aber das Kindergeld, bei ALGII

°Wohnt ihr nicht zusammen hat deine Freundin Recht auf Unterhalt für euer Kind der komplett auf ALGII angerechnet wird.
Ob deine Freundin auch Recht auf Unterhalt von dir hat bis zum dritten Lebensjahr des Kindes , kann ich jetzt nicht genau sagen da sich die Gesetze geändert haben könnten ( War vor ein paar Jahren noch so)

° Wenn deine Freundin alleine mit dem Kind wohnt bekommt sie einen Alleinerziehend-Zuschlag aber du musst Unterhalt zahlen

° Wohnt ihr zusammen und habt ALGII Anspruch bekommt sie keinen Alleinerziehend-Zuschlag du musst aber auch in dem Sinne keinen Unterhalt zahlen da Bedarfsgemeinschaft.

Ihr solltet euch an Hand dieses ALGII Rechners erst alles mal in Ruhe durchrechnen und dann überlegen was ihr oder wie ihr das alles macht.

Denn aus eigener Erfahrung weis ich dass unverheiratete Paare mit einem gemeinsamen Kind immer finanzielle Nachteile haben!

LG
Silvia