Unterhaltspflicht,Bedarfsgemeinschaft

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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patzer122
Beiträge: 1
Registriert: 25.01.2007 20:31

Unterhaltspflicht,Bedarfsgemeinschaft

Beitrag von patzer122 »

Hallo,
Ich habe eine theoretische Frage zur Bedarfsgemeinschaft und Unterhaltspflicht für ein Kind.
Ich habe Arbeit,meine Freundin ist Hartz4 Empfänger und am 1.02.07 bekommen wir ein Baby, sind aber nicht verheiratet. Mein Einkommen und das Elterngeld sowie alle Zahlungen würden den Betrag knapp überschreiten das meine Freundin ergänzendes ALG2 bekommt.
Jetzt meine theoretische Frage :
Wenn meine Freundin zu mir zieht sind wir dann automatisch eine Bedarfsgemeinschaft ?
Kann es aber auch so sein, das wenn meine Freundin zu mir zieht sie mit unserem Baby eine Bedarfsgemeinschaft ist und ich außer dem Unterhalt für unser Baby was nach meinem Einkommen berechnet wird für den Unterhalt meiner Freundin nicht verantwortlich bin ?
Meine Ausführungen sollen aber nicht hier zum Ausdruck bringen, das ich nicht für meine Freundin und unser Baby nicht sorgen möchte oder ähnliches, es ist einfach so, das wenn es schon dieses Gesetz gibt und wir nur Pflichten haben, dann müssen wir auch Rechte haben.
Wir werden immer wie als Ehepaar behandelt wenn wir etwas zahlen müssen, wenn wir was bekommen, dann kommt immer der Spruch, wir sind nicht verheiratet.
Alle Paare werden nach meinem Wissen erst als Bedarfsgemeinschaft behandelt wenn sie mehr als ein Jahr zusammen wohnen und wir wohnen ja noch nicht ein Jahr zusammen, oder spielt es eine Rolle das ich der Kindesvater bin, wie gesagt ich möchte mich vor nix drücken, nur ich möchte wenn es einer von Euch weiß eine Auskunft, denn Keiner kann mir das sagen, am wenigstes die ARGE, die lügt ohne rot zuwerden.
Vielen Dank
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo patzer122
Bei einem gemeinsamen Kind wird man automatisch als Bedarfsgemeinschaft angesehen wenn man zusammanwohnt.
Bleibt die Freundin mit Kind alleine in ihrer Wohnung bekommt sie Alleinerziehendenzuschlag.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Gast

Beitrag von Gast »

Lies mal in diesem Gesprächsfaden, da findest Du einige Hinweise.
http://www.flunk.de/webkatalog/forum-ha ... 7708#17708
maria1106
Beiträge: 1069
Registriert: 21.12.2006 11:26
Wohnort: Hamburg

Beitrag von maria1106 »

Hallo!
°Wenn ihr zusammen lebt, du verdienst und euch kein ALGII zusteht dann müsst ihr gucken wie deine Freundin und das Baby krankenversichert sind! Da sie sich dann selbst versichern muss!
Wenn die Vaterschafft für das Baby anerkannt ist kannst du dein Kind bei dir mitversichern nicht aber deine Freundin da nicht verheiratet!

°Dann wird das Elterngeld so viel ich weis nicht mit angerechnet, wohl aber das Kindergeld, bei ALGII

°Wohnt ihr nicht zusammen hat deine Freundin Recht auf Unterhalt für euer Kind der komplett auf ALGII angerechnet wird.
Ob deine Freundin auch Recht auf Unterhalt von dir hat bis zum dritten Lebensjahr des Kindes , kann ich jetzt nicht genau sagen da sich die Gesetze geändert haben könnten ( War vor ein paar Jahren noch so)

° Wenn deine Freundin alleine mit dem Kind wohnt bekommt sie einen Alleinerziehend-Zuschlag aber du musst Unterhalt zahlen

° Wohnt ihr zusammen und habt ALGII Anspruch bekommt sie keinen Alleinerziehend-Zuschlag du musst aber auch in dem Sinne keinen Unterhalt zahlen da Bedarfsgemeinschaft.

Ihr solltet euch an Hand dieses ALGII Rechners erst alles mal in Ruhe durchrechnen und dann überlegen was ihr oder wie ihr das alles macht.

Denn aus eigener Erfahrung weis ich dass unverheiratete Paare mit einem gemeinsamen Kind immer finanzielle Nachteile haben!

LG
Silvia
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