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Kind krank , Krankmeldung an ARGE ???

Verfasst: 24.01.2007 08:17
von maria1106
Hallo!

Ich habe wieder ein paar Fragen:

°Wenn mein Kind krank ist und den Kindergarten nicht besuchen kann, brauche ich dann eine Krankmeldung, die bei der ARGE abgegeben werden muss? Zum Beispiel wenn er wegen einer Erkältung mal eine Woche nicht in den Kindergarten kann ...

° Oder wenn ich mal krank bin , muss dann auch eine Krankmeldung an die ARGE ?

° Entstehen mir in der Zeit finanzielle Nachteile ?

°Bei meinem Sohn steht in nächster Zeit ein operativer Eingriff an, das heißt er kann ca 2 bis 3 Wochen nicht in den Kindergarten, da ich ihn dann zu Hause betreuen muss stehe ich dem Arbeitsmarkt in dieser Zeit ja nicht zur Verfügung, bekomme ich für diese Zeit kein Geld ?

Wer kann mir Auskunft geben?
Vielen Dank für Eure Mühe!

LG
Silvia

Verfasst: 24.01.2007 08:21
von DjTermi
Wenn man Krank ist geht man zum Arzt und lässt sich genau so Krankschreiben wie bei einen Arbeitgeber, Au hin schicken und Gesund werden. Da man wenn man Krank ist den Arbeitsmarkt nicht zu verfügung stehen kann.

Wenn Dein Kind Krank ist, bei der ARGE anrufen und das Melden.

Es entstehen durch eine Krankschreibung keine Nachteile.

Verfasst: 24.01.2007 08:27
von maria1106
Danke für die schnelle Antwort.
Ich dachte wenn man zum Beispiel länger im Krankenhaus ist bekommt man weniger leistungen, stimmt das?
Oder wenn man auf Kur ist ?

LG
Silvia

Verfasst: 24.01.2007 13:04
von DjTermi
Wer sagt sowas wieder ?

Es gibt keine Krankengeldzahlungen bei Harz 4

Wenn man in der Kur geht wird es vom Leistungsträger/ Rententräger weiter bezahlt.

Verfasst: 24.01.2007 14:18
von maria1106
Hallo!
Danke das beruhigt mich ja schon mal.
Das hat eine Bekannte von mir gesagt. Und da ich nicht alles glaube was ich höre, frag ich lieber nach... :wink:
Danke für die Info :)

LG
Silvia

Verfasst: 24.01.2007 15:07
von enibas
ein bekannter lag zwei wochen im krankenhaus und hat es seiner sb ausrichten lassen, da ein gesprächstermin ausfallen musste. für den entsprechenden monat bekam er nur ca 150 euro ausgezahlt. das war ende letzten jahres. begründung : er hat sich zwei wochen nicht selbst verpflegen müssen und so einiges einsparen können. er hat es so hingenommen und sich nicht gewehrt. ich weiss nicht, ob sich in der beziehung etwas geändert hat, aber im letzten jahr wurde in hamburg definitiv für die zeit eines krankenhausaufenthaltes weniger geld gezahlt.

Verfasst: 24.01.2007 15:35
von buxi
ich habe auch davon gehört, daß man durch Krankenhaus oder Kuraufenthalt eine sogenannte Kostersparnis zu Hause hätte, die einem dann anteilmässig von der Grundsicherung abgezogen wird. Obwohl man ja auch bei Kur und Krankenhaus einen Tagessatz selbst zuzahlen muß. Also, so ganz unbegründet sind diese Befürchtungen wohl nicht......

Verfasst: 24.01.2007 16:58
von maria1106
Hm..also was denn nun ?
Stimmt das etwa nun doch ???
Wo finde ich denn da was zum nachlesen :?:
---
Also das wäre dann so, dass man das Geld was man bei der Kur/ Krankenhaus zahlen muss (10 Euro pro Tag) selbst aufbringen muss ohne Zuschuß von der ARGE und gleichzeitig werden dann noch Leistungen gekürzt?!
---
Wenn das so sein sollte darf man aber nicht krank werden oh je oh je.... :?
LG
Silvia

Verfasst: 24.01.2007 17:17
von DjTermi
Also mit Krankenhaus r die 10€ muss man selbst zahlen kann sich befreien lassen, wenn man die Belastungsgrenze erreicht hat!
Und die ist ja bei ALG 2 Empfängern nun nicht wirklich hoch.

Das mit dem weniger Geld weil man im Krankenhaus ist mir neu ! Da werde ich morgen mal meineTeam Leiterin um rat bitten oder @ blade weiss da mehr.

Verfasst: 24.01.2007 19:52
von Melinde
Hallo Ihr Lieben
In der Vergangenheit gab es verschiedene Fälle in denen bei Krankenhausaufenthalten der Regelbedarf reduziert wurde.
Nach Urteilen von verschiedenen Sozialgerichten wurde diese Vorgehensweise gestoppt.
z.B. Urteil
Gruss

Verfasst: 25.01.2007 13:47
von maria1106
Hallo !
Kann man wenn einem nun doch eine Kürzung passiert auf so ein Gerichtsurteil hinweisen? Oder wie geht man da vor?
LG
Silvia

Verfasst: 25.01.2007 14:14
von DjTermi
Bundessozialgericht ist verbindlich für alle,, Landessozialgerichte nur für das Bundesland und Sozialgerichte nur für den Einzelfall.

Verfasst: 25.01.2007 17:47
von maria1106
Dankeschönnnnnnnnn für die Info!
LG
Silvia

Verfasst: 25.01.2007 22:46
von DjTermi
Gerne, das war mal in einer Prüfung *g