Kind krank , Krankmeldung an ARGE ???
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Kind krank , Krankmeldung an ARGE ???
Hallo!
Ich habe wieder ein paar Fragen:
°Wenn mein Kind krank ist und den Kindergarten nicht besuchen kann, brauche ich dann eine Krankmeldung, die bei der ARGE abgegeben werden muss? Zum Beispiel wenn er wegen einer Erkältung mal eine Woche nicht in den Kindergarten kann ...
° Oder wenn ich mal krank bin , muss dann auch eine Krankmeldung an die ARGE ?
° Entstehen mir in der Zeit finanzielle Nachteile ?
°Bei meinem Sohn steht in nächster Zeit ein operativer Eingriff an, das heißt er kann ca 2 bis 3 Wochen nicht in den Kindergarten, da ich ihn dann zu Hause betreuen muss stehe ich dem Arbeitsmarkt in dieser Zeit ja nicht zur Verfügung, bekomme ich für diese Zeit kein Geld ?
Wer kann mir Auskunft geben?
Vielen Dank für Eure Mühe!
LG
Silvia
Ich habe wieder ein paar Fragen:
°Wenn mein Kind krank ist und den Kindergarten nicht besuchen kann, brauche ich dann eine Krankmeldung, die bei der ARGE abgegeben werden muss? Zum Beispiel wenn er wegen einer Erkältung mal eine Woche nicht in den Kindergarten kann ...
° Oder wenn ich mal krank bin , muss dann auch eine Krankmeldung an die ARGE ?
° Entstehen mir in der Zeit finanzielle Nachteile ?
°Bei meinem Sohn steht in nächster Zeit ein operativer Eingriff an, das heißt er kann ca 2 bis 3 Wochen nicht in den Kindergarten, da ich ihn dann zu Hause betreuen muss stehe ich dem Arbeitsmarkt in dieser Zeit ja nicht zur Verfügung, bekomme ich für diese Zeit kein Geld ?
Wer kann mir Auskunft geben?
Vielen Dank für Eure Mühe!
LG
Silvia
Wenn man Krank ist geht man zum Arzt und lässt sich genau so Krankschreiben wie bei einen Arbeitgeber, Au hin schicken und Gesund werden. Da man wenn man Krank ist den Arbeitsmarkt nicht zu verfügung stehen kann.
Wenn Dein Kind Krank ist, bei der ARGE anrufen und das Melden.
Es entstehen durch eine Krankschreibung keine Nachteile.
Wenn Dein Kind Krank ist, bei der ARGE anrufen und das Melden.
Es entstehen durch eine Krankschreibung keine Nachteile.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Wer sagt sowas wieder ?
Es gibt keine Krankengeldzahlungen bei Harz 4
Wenn man in der Kur geht wird es vom Leistungsträger/ Rententräger weiter bezahlt.
Es gibt keine Krankengeldzahlungen bei Harz 4
Wenn man in der Kur geht wird es vom Leistungsträger/ Rententräger weiter bezahlt.
Zuletzt geändert von DjTermi am 24.01.2007 14:27, insgesamt 1-mal geändert.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
ein bekannter lag zwei wochen im krankenhaus und hat es seiner sb ausrichten lassen, da ein gesprächstermin ausfallen musste. für den entsprechenden monat bekam er nur ca 150 euro ausgezahlt. das war ende letzten jahres. begründung : er hat sich zwei wochen nicht selbst verpflegen müssen und so einiges einsparen können. er hat es so hingenommen und sich nicht gewehrt. ich weiss nicht, ob sich in der beziehung etwas geändert hat, aber im letzten jahr wurde in hamburg definitiv für die zeit eines krankenhausaufenthaltes weniger geld gezahlt.
ich habe auch davon gehört, daß man durch Krankenhaus oder Kuraufenthalt eine sogenannte Kostersparnis zu Hause hätte, die einem dann anteilmässig von der Grundsicherung abgezogen wird. Obwohl man ja auch bei Kur und Krankenhaus einen Tagessatz selbst zuzahlen muß. Also, so ganz unbegründet sind diese Befürchtungen wohl nicht......
Hm..also was denn nun ?
Stimmt das etwa nun doch ???
Wo finde ich denn da was zum nachlesen
---
Also das wäre dann so, dass man das Geld was man bei der Kur/ Krankenhaus zahlen muss (10 Euro pro Tag) selbst aufbringen muss ohne Zuschuß von der ARGE und gleichzeitig werden dann noch Leistungen gekürzt?!
---
Wenn das so sein sollte darf man aber nicht krank werden oh je oh je....
LG
Silvia
Stimmt das etwa nun doch ???
Wo finde ich denn da was zum nachlesen
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Also das wäre dann so, dass man das Geld was man bei der Kur/ Krankenhaus zahlen muss (10 Euro pro Tag) selbst aufbringen muss ohne Zuschuß von der ARGE und gleichzeitig werden dann noch Leistungen gekürzt?!
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Wenn das so sein sollte darf man aber nicht krank werden oh je oh je....
LG
Silvia
Also mit Krankenhaus r die 10€ muss man selbst zahlen kann sich befreien lassen, wenn man die Belastungsgrenze erreicht hat!
Und die ist ja bei ALG 2 Empfängern nun nicht wirklich hoch.
Das mit dem weniger Geld weil man im Krankenhaus ist mir neu ! Da werde ich morgen mal meineTeam Leiterin um rat bitten oder @ blade weiss da mehr.
Und die ist ja bei ALG 2 Empfängern nun nicht wirklich hoch.
Das mit dem weniger Geld weil man im Krankenhaus ist mir neu ! Da werde ich morgen mal meineTeam Leiterin um rat bitten oder @ blade weiss da mehr.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Hallo Ihr Lieben
In der Vergangenheit gab es verschiedene Fälle in denen bei Krankenhausaufenthalten der Regelbedarf reduziert wurde.
Nach Urteilen von verschiedenen Sozialgerichten wurde diese Vorgehensweise gestoppt.
z.B. Urteil
Gruss
In der Vergangenheit gab es verschiedene Fälle in denen bei Krankenhausaufenthalten der Regelbedarf reduziert wurde.
Nach Urteilen von verschiedenen Sozialgerichten wurde diese Vorgehensweise gestoppt.
z.B. Urteil
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Bundessozialgericht ist verbindlich für alle,, Landessozialgerichte nur für das Bundesland und Sozialgerichte nur für den Einzelfall.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Gerne, das war mal in einer Prüfung *g
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.