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HI,

Verfasst: 31.05.2005 12:30
von Ursula
habe eine Frage, bin 34 Jahre wohnhaft bei den Eltern, bin zur Zeit arbeitssuchend. Habe mir den Hartz 4 Antrag angekuckt, weiß einer von Euch ob meine Eltern zu meiner Bedarfsgemeinschaft gehören und wenn ja wie hoch ihr Einkommen und Vermögen sein muss, damit sie für mich aufkommen müssen.
Ach noch eine Frage zählt mein Bruder der auch bei meinen Eltern wohnt auch zu meiner Bedarfsgemeinschaft und wird sein Einkommen auch angerechnet.

Habe viele über Hartz 4 gelesen aber nichts zu meiner Situation gefunden, für Euren Rat wäre ich dankbar.

Re: HI,

Verfasst: 02.06.2005 15:50
von Ena
Hallo!
Ich bin Mitarbeiterin einer Arbeitsgemeinschaft der Agentur für Arbeit mit der Stadt im Ruhrgebiet.
Ihre Eltern könnten nur zu Ihrer Bedarfsgemeinschaft gehören, wenn sie nicht erwerbsfähig sind. Der Bruder hat nichts mit ihrer Bedarfsgemeinschaft zu tun.
Sie sind also eine eigene Bedarfsgemeinschaft.
Grüße

Verfasst: 03.06.2005 13:02
von Flunk
@ena

Hallo Ena,
schön das sich endlich auch mal ein Mitarbeiter zu Wort meldet.
Ich habe dieses Forum ins Leben gerufen weil doch viele Fragen offen bleiben.
Ich selber kenne mich nicht aus in dem Thema aber dafür wie man Webseiten im Internet gut platzieren kann.Man sieht das die Seiten ja gut gefunden werden.

Der Gedanke war nun der, dass hier Menschen zusammenfinden die sich auskennen und das auch nicht nur Halbwahrheiten verbreitet werden.
Da ich selber lange Zeit Arbeitslos war lag mir das am Herzen.

Was ich mir nun wünschen würde ist das Du Dich hier registrierst und bei Zeit und Lust die eine oder andere Frage quallifiziert beantwortest.

Da Du leider nur als Gast hier bist habe ich keine andere Möglichkeit mit Dir in Kontakt zu treten.

Hier der Link zur Registrierung


http://www.flunk.de/webkatalog/forum-ha ... e=register

@Ursula
ich hoffe das Deine Frage gut beantwortet wurde.


Grüße und hoffentlich schon bald einen festen Arbeitsplatz und somit Schluss mit Hartz 4

Flunk ( der Admin dieses Forums)

Verfasst: 03.06.2005 16:16
von Ursula
Flunk ich bin Ena wirklich sehr dankbar, dass sie mir geantwortet hatt, aber wie Du finde ich es schade das sie nur ein Gast ist.

Jedenfalls werde ich trotzdem, dass ich im Elternhaus lebe, wo mein Bruder auch lebt, einen Hartz 4 Antrag stellen.

Nur eine Frage hätte ich wirklich noch schade das Ena nicht da ist, ob ich das Einkommen und Vermögen meiner Eltern angeben muss. Den ich kenne eine Freundin sie hat auch ihr Studium beendet lebt bei ihren Eltern, aber ihr Antrag wurde abgelehnt, mit der Begründung das sie Leistungen von ihren Verwandten beziehen kann und bezieht, und sie musste sich selbst versichern und ihre Eltern dürfen jetzt auch noch für sie 123 Euro Krankenkassenbeitrag zahlen. Sie hat das Einkommen und Vermögen ihrer Eltern nicht angegeben beim Antrag, weil sie auch Annahm das sie eine eigene Bedarfsgemeinschaft bildet.

Ena Hilfe , muss man das Einkommen und Vermögen der Eltern bei Antrag angeben.

Müsstes Dich wirklich hier öfters blicken lassen Ena, es gibt so viele offene Fragen zu Hartz 4.

Re: HI,

Verfasst: 17.11.2005 09:43
von Gast
Ursula hat geschrieben:habe eine Frage, bin 34 Jahre wohnhaft bei den Eltern, bin zur Zeit arbeitssuchend. Habe mir den Hartz 4 Antrag angekuckt, weiß einer von Euch ob meine Eltern zu meiner Bedarfsgemeinschaft gehören und wenn ja wie hoch ihr Einkommen und Vermögen sein muss, damit sie für mich aufkommen müssen.
Ach noch eine Frage zählt mein Bruder der auch bei meinen Eltern wohnt auch zu meiner Bedarfsgemeinschaft und wird sein Einkommen auch angerechnet.

Habe viele über Hartz 4 gelesen aber nichts zu meiner Situation gefunden, für Euren Rat wäre ich dankbar.
kük

Verfasst: 21.11.2005 18:58
von Ena
Hallo!
So ich bin damals zufällig auf dieses Forum gestoßen und hatte spontan eine Antwort geschrieben.
Heute bin ich wieder in dieses Forum gelangt und hatte schon fast vergessen, dass ich einen Beitrag geschrieben hatte.
Somit habe ich heute erst gesehen, dass ihr geantwortet habt und auf die Bitte hin, habe ich mich regestriert.
Vielleicht kann ich als Mitarbeiterin einer ARGE bei manchen Problemen helfen!
Grüße
Ena

Hi

Verfasst: 21.11.2005 19:19
von -us-
Hallo Ena ! Nett das du dich wieder meldest !

Sag mal kannst du zu Flunks Problem mit der Jugend Abm was sagen ?
Sitze hier seit drei Std. und surf mich durch die SGBs !
Irgendwie finde ich nix vernünftiges dazu !

:wink:
LG -US-

Re: Hi

Verfasst: 21.11.2005 20:07
von Ena
Hallo!
Das Einkommen aus der ABM wird angerechnet, aufgrund der Freibeträge wird aber mehr Geld als zuvor vorhanden sein.