Mietübernahme für junges Ehepaar
Verfasst: 22.01.2007 19:22
				
				Hallo 
meine Frage ist etwas kompliziert, ich hoffe ich habe sie nirgendwo übersehen und stelle sie nicht doppelt.
Meine Tochter hat einen Ausländer geheiratet, im August 2006
Sie ist in der Ausbildung und verdient netto 500 Euro, er bekommt seit November Hartz4. Nun leben sie beide noch bei mir und möchten, verständlicherweise, eine eigene Wohung beziehen.
Auf Nachfrage beim Amt wurde ihnen von einer extrem unfreundlichen Bearbeiterin mitgeteilt das noch Unterlagen fehlen würden, und ihnen das GELD DER STEUERZAHLER erst zusteht wenn sie 1. für Ihn Kindergeld beantragt haben ( er ist wie gesagt Ausländer und seit Dezember 2005 in Deutschland, seine Eltern haben hier nie gelebt) er hat doch gar keinen Anspruch auf Kindergeld???!!!
2. meine Tochter, die 500 Euro Lohn bekommt von ihrem Betrieb soll BAB beantragen, jeder normale Mensch weiß das sie mit 500 Euro kein BAB bekommt.
Ich bin stinksauer über soviel Frechheit, man hat der Frau regelrecht angemerkt das sie keinen Bock hat den beiden irgendwas zu geben.
Bevor ich da selber auf der Matte stehe, und zwar als STEUERZAHLERIN.
Die beiden wollten nur einen Übernahmeschein für die Miete, also in der Höhe wie er ihnen zusteht, nach allen Abzügen, und wenn es "nur" 200 Euro sind.
Wer kann mir helfen und sagen ob diese Bearbeiterin recht hat oder nicht?
Und gleich noch ne Frage: wnen die beiden dann eine Wohnung haben sollten, bekommen sie dann auch etwas geld für die Grundausstattung der Wohnung?
Danke schonmal
Doreen aus Berlin
			meine Frage ist etwas kompliziert, ich hoffe ich habe sie nirgendwo übersehen und stelle sie nicht doppelt.
Meine Tochter hat einen Ausländer geheiratet, im August 2006
Sie ist in der Ausbildung und verdient netto 500 Euro, er bekommt seit November Hartz4. Nun leben sie beide noch bei mir und möchten, verständlicherweise, eine eigene Wohung beziehen.
Auf Nachfrage beim Amt wurde ihnen von einer extrem unfreundlichen Bearbeiterin mitgeteilt das noch Unterlagen fehlen würden, und ihnen das GELD DER STEUERZAHLER erst zusteht wenn sie 1. für Ihn Kindergeld beantragt haben ( er ist wie gesagt Ausländer und seit Dezember 2005 in Deutschland, seine Eltern haben hier nie gelebt) er hat doch gar keinen Anspruch auf Kindergeld???!!!
2. meine Tochter, die 500 Euro Lohn bekommt von ihrem Betrieb soll BAB beantragen, jeder normale Mensch weiß das sie mit 500 Euro kein BAB bekommt.
Ich bin stinksauer über soviel Frechheit, man hat der Frau regelrecht angemerkt das sie keinen Bock hat den beiden irgendwas zu geben.
Bevor ich da selber auf der Matte stehe, und zwar als STEUERZAHLERIN.
Die beiden wollten nur einen Übernahmeschein für die Miete, also in der Höhe wie er ihnen zusteht, nach allen Abzügen, und wenn es "nur" 200 Euro sind.
Wer kann mir helfen und sagen ob diese Bearbeiterin recht hat oder nicht?
Und gleich noch ne Frage: wnen die beiden dann eine Wohnung haben sollten, bekommen sie dann auch etwas geld für die Grundausstattung der Wohnung?
Danke schonmal
Doreen aus Berlin
