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Kann ich nach der Trennung hier wohnen bleiben?

Verfasst: 22.01.2007 14:29
von Jungenmama
Hallo ihr lieben!

Brauche heute mal eure Hilfe.
Folgende Situation:

Ich und mein Mann sind seit 4 Jahren verheiratet haben 4 Kinder wovon das erste nicht von ihm ist und wohnen in einer 4 Zimmer Wohnung (Sozial gefördert) mit knapp 95 qm die warm 870 € kostet ( Kaltmiete beträgt ca. 580 € Betriebstkosten 122 € und Heizkostenvorrauszahlung 153 €) , also ohne Heizkosten ca.702 €
So nun werden mein Mann und ich uns trennen und er hat eben gemeint er wird jetzt sein Gehalt schnellstmöglich umleiten lassen (geht z Zt auf mein Konto und ich könne dann zusehen das ich mir einklage was mir zusteht...)
So nun weiss ich nicht so recht was ich machen soll aufgrund der 4 Kinder kann ich nicht sofort losrennen und mir Arbeit suchen, denn die muss ich erstmal betreut wissen.
Kann ich zum AA gehen und denen das so erzählen?
Bekomme ich dann Miete usw gezahlt?
Stehe nämlich sonst ziemlich blöd da...
Bin gerne bereit auch schnellstmöglich arbeiten zu gehen aber bis dahin brauch ich Unterstützung...bekomme ich die?
Mit der Wohnungsgröße das kommt genau hin sind knapp 95 qm aber die Miete ist dann um ca 50 € höher.
Und wenn ich jetzt nen Job habe aber noch ergänzendes ALg bekomme muss ich dann Umziehen?
Viele Fragen aber ich weiss das alles nicht.
Danke schonmal für eure Hilfe LG Jenny

Verfasst: 22.01.2007 14:53
von Melinde
Hallo Jungenmama
So einfach wie Dein Mann es sich vorstellt ist das nicht. Er ist Dir und den Kindern zum Unterhalt verpflichtet auch in der Trennungsphase.
Such einen Anwalt für Familienrecht und besprich mit ihm die nächsten Schritte.
Vereinbare einen Beratungstermin bei der ARGE, Antrag auf Alg2 mit den nötigen Unterlagen kannst Du schon vor diesem Termin per Einschreiben abschicken. Leistungsanspruch besteht ab Antragstellung und mit dem Postbeleg ist der Eingangstag nachweisbar.
Im Beratungsgespräch bei der ARGE erzählst Du genau das was Sache ist denn nur so wird man Dich umfassend beraten können und weiterhelfen.
In der Wohnung wirst Du zunächst mal wohnen bleiben können, wenn Du vom Amt zum Umzug aufgefordert wirst hast Du dann auch noch eine Frist.
Wünsche Dir starke Nerven und Kraft für Dich und die Kinder.
Gruss