Rückzahlung, wann denn nun???
Verfasst: 21.01.2007 22:00
				
				Hallo!
Ich brauche eure Hilfe. Wir beziehen zusätzlich zu meinem Gehalt Alg 2. Meine Frau war bis August 2006 im Erziehungsjahr. Danach war sie einen Monat arbeiten und wurde gekündigt. Danach war sie über einen längeren Zeitraum krank geschrieben(Bezug vun Krankengeld). Jetzt ist sie arbeitslos(Alg 1). All diese Bescheide haben wir ordnungsgemäß als Veränderung des Einkommens schriftlich angezeigt. Trotzdem wird uns weiterhin Hartz 4 gezahlt. Wir haben auch mehrmals angerufen. Sie sagten nur, daß dies schon klar geht wenn wir alles eingereicht hätten. Nun meine Fragen...
Kann man mir Vorsatz vorwerfen, wenn die in den Unterlagen nichts finden (habe nicht als Einschreiben geschickt)?
Wann verjähren Rückzahlungsforderungen?
Wie soll ich mich weiter verhalten?
Danke...![/b]
			Ich brauche eure Hilfe. Wir beziehen zusätzlich zu meinem Gehalt Alg 2. Meine Frau war bis August 2006 im Erziehungsjahr. Danach war sie einen Monat arbeiten und wurde gekündigt. Danach war sie über einen längeren Zeitraum krank geschrieben(Bezug vun Krankengeld). Jetzt ist sie arbeitslos(Alg 1). All diese Bescheide haben wir ordnungsgemäß als Veränderung des Einkommens schriftlich angezeigt. Trotzdem wird uns weiterhin Hartz 4 gezahlt. Wir haben auch mehrmals angerufen. Sie sagten nur, daß dies schon klar geht wenn wir alles eingereicht hätten. Nun meine Fragen...
Kann man mir Vorsatz vorwerfen, wenn die in den Unterlagen nichts finden (habe nicht als Einschreiben geschickt)?
Wann verjähren Rückzahlungsforderungen?
Wie soll ich mich weiter verhalten?
Danke...![/b]