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Rückzahlung, wann denn nun???

Verfasst: 21.01.2007 22:00
von Columbo
Hallo!

Ich brauche eure Hilfe. Wir beziehen zusätzlich zu meinem Gehalt Alg 2. Meine Frau war bis August 2006 im Erziehungsjahr. Danach war sie einen Monat arbeiten und wurde gekündigt. Danach war sie über einen längeren Zeitraum krank geschrieben(Bezug vun Krankengeld). Jetzt ist sie arbeitslos(Alg 1). All diese Bescheide haben wir ordnungsgemäß als Veränderung des Einkommens schriftlich angezeigt. Trotzdem wird uns weiterhin Hartz 4 gezahlt. Wir haben auch mehrmals angerufen. Sie sagten nur, daß dies schon klar geht wenn wir alles eingereicht hätten. Nun meine Fragen...

Kann man mir Vorsatz vorwerfen, wenn die in den Unterlagen nichts finden (habe nicht als Einschreiben geschickt)?

Wann verjähren Rückzahlungsforderungen?

Wie soll ich mich weiter verhalten?

Danke...![/b]

Verfasst: 22.01.2007 08:54
von buxi
Hallo Columbo, mit den Verjährungsfristen kenne ich mich nicht aus aber glaub mir , die Rückzahlungsforderung wird sehr bald wahrscheinlich kommen. Ich kann Dir nur den Rat geben, falls Du Zweifel hast, geh persönlich noch hin, laß die Unterlagen raussuchen und laß Dir dann eine Bestätigung von Deinem SB geben, daß alle Unterlagen vorhanden sind. Falls kein Eingang festgestellt werden kann, kannst Du gleich mündlich aufklären und die Originale (falls Du sie hast) mitnehmen und vorlegen. So kann man Dir keine Täuschung oder Arglist vorwerfen wenn Du Dich selbst ab sofort drum kümmerst. Toi, toi, toi!

Verfasst: 22.01.2007 09:08
von DjTermi
Hallo,
es ist natürlich dann schwer nach zu Legen das ihr es auch wirklich abgegeben habt. In den Moment seid ihr in der Beweisfplicht. Am besten vorsichtshalber ein Einschrieben fertig machen und es noch einmal schildern.
ALG I und ALG kann man noch bis zu 5 Jahre zurückfordern.

Verfasst: 22.01.2007 21:27
von Columbo
Danke Euch. Werde mich nochmal bei der Arge melden. Hab ja alles aufs Sparbuch gepackt, damit es nicht ausgegeben wird. Also dann. Tschau

Verfasst: 22.01.2007 23:15
von DjTermi
Sparbuch ? Denk dran zinsen müssen angegeben werden !!