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Darf ich mich drei Jahre um mein Kind kümmern?

Verfasst: 21.01.2007 14:26
von Siwan
Hallo,

ich bin 20 Jahre alt und Schwanger. Da ich leider keinen Job habe, werde ich wohl Hartz 4 beantragen müssen. Der Vater des Kindes und mein Zukünftiger Mann beginnt im Sommer seine Ausbildung und wird dann damit Ganztags beschäftigt sein, auch meine Eltern sind Berufstätig und können sich nicht um das Kind kümmern, deswegen werde ich dies alleine übernehmen bis das Kind in den Kindergarten gehen kann. Meine Ängste sind jetzt nun, ob mich das Arbeitsamt zwingen kann, mein Kind in den ersten drei Jahren abzugeben, damit ich eine Stelle annhemen kann??? Ich möchte es nämlich auf keinen Fall zu fremden geben!!!
Ich bin ausgebildete Kosmetikerin und möchte mich dann von Zuhause aus mit einer kleinen Praxis selbstständig machen, da ich so auch jederzeit für mein Kind da sein kann. Doch ob dass das Arbeitsamt überhaupt interessiert?
Stehen mir die ersten drei Jahre zu, mich um mein Kind zu kümmern solang keine Betreuung durch den Kindergarten vorhanden ist??? Wäre sehr dankbar für Antworten!!!

Verfasst: 21.01.2007 14:31
von DjTermi
Wer für die Erziehung eines Kindes unter drei Jahren verantwortlich ist, kann einen angebotenen Job ablehnen, wenn die Betreuung anders nicht sichergestellt werden kann. Ist die Kinderbetreuung gesichert, besteht aber selbstverständlich auch mit Kindern unter drei Jahren Zugang zu allen Angeboten der Beratung und Vermittlung. Bei der Vermittlung von Kinderbetreuung minderjähriger Kinder kann die persönliche Ansprechpartnerin/der persönliche Ansprechpartner der Agentur für Arbeit bzw. Optionskommune behilflich sein.

Verfasst: 21.01.2007 15:02
von Siwan
Das ist es ja, ich möchte mein Kind unter drei Jahren nicht in fremde Hände geben!!! Soviel ich weiß, hat ja auch jede arbeitende Frau das recht, sich drei Jahre Zeit für ihr Kind zu nehmen, wieso nicht ich also auch? Gibt es dafür kein Gesetz? Ich bin einfach überzeugt, dass ein kleines Kind seine Eltern braucht!

Verfasst: 21.01.2007 15:29
von DjTermi
Sagen wir es mal so :

Empfänger von Arbeitslosengeld II (ALG II) müssen jede Arbeit annehmen, wenn keine gesundheitlichen Gründe dagegen sprechen und die Arbeit nicht sittenwidrig oder illegal ist. Damit gelten auch Nachtarbeit, Teilzeitarbeit, Minijobs und auch gemeinnützige Arbeiten als zumutbar. Ausgenommen sind hiervon nur Personen, die Kinder unter 3 Jahren erziehen oder einen nahen Angehörigen pflegen.