Darf ich mich drei Jahre um mein Kind kümmern?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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Siwan
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Darf ich mich drei Jahre um mein Kind kümmern?

Beitrag von Siwan »

Hallo,

ich bin 20 Jahre alt und Schwanger. Da ich leider keinen Job habe, werde ich wohl Hartz 4 beantragen müssen. Der Vater des Kindes und mein Zukünftiger Mann beginnt im Sommer seine Ausbildung und wird dann damit Ganztags beschäftigt sein, auch meine Eltern sind Berufstätig und können sich nicht um das Kind kümmern, deswegen werde ich dies alleine übernehmen bis das Kind in den Kindergarten gehen kann. Meine Ängste sind jetzt nun, ob mich das Arbeitsamt zwingen kann, mein Kind in den ersten drei Jahren abzugeben, damit ich eine Stelle annhemen kann??? Ich möchte es nämlich auf keinen Fall zu fremden geben!!!
Ich bin ausgebildete Kosmetikerin und möchte mich dann von Zuhause aus mit einer kleinen Praxis selbstständig machen, da ich so auch jederzeit für mein Kind da sein kann. Doch ob dass das Arbeitsamt überhaupt interessiert?
Stehen mir die ersten drei Jahre zu, mich um mein Kind zu kümmern solang keine Betreuung durch den Kindergarten vorhanden ist??? Wäre sehr dankbar für Antworten!!!
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Wer für die Erziehung eines Kindes unter drei Jahren verantwortlich ist, kann einen angebotenen Job ablehnen, wenn die Betreuung anders nicht sichergestellt werden kann. Ist die Kinderbetreuung gesichert, besteht aber selbstverständlich auch mit Kindern unter drei Jahren Zugang zu allen Angeboten der Beratung und Vermittlung. Bei der Vermittlung von Kinderbetreuung minderjähriger Kinder kann die persönliche Ansprechpartnerin/der persönliche Ansprechpartner der Agentur für Arbeit bzw. Optionskommune behilflich sein.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Siwan
Beiträge: 3
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Beitrag von Siwan »

Das ist es ja, ich möchte mein Kind unter drei Jahren nicht in fremde Hände geben!!! Soviel ich weiß, hat ja auch jede arbeitende Frau das recht, sich drei Jahre Zeit für ihr Kind zu nehmen, wieso nicht ich also auch? Gibt es dafür kein Gesetz? Ich bin einfach überzeugt, dass ein kleines Kind seine Eltern braucht!
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DjTermi
Moderator
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Beitrag von DjTermi »

Sagen wir es mal so :

Empfänger von Arbeitslosengeld II (ALG II) müssen jede Arbeit annehmen, wenn keine gesundheitlichen Gründe dagegen sprechen und die Arbeit nicht sittenwidrig oder illegal ist. Damit gelten auch Nachtarbeit, Teilzeitarbeit, Minijobs und auch gemeinnützige Arbeiten als zumutbar. Ausgenommen sind hiervon nur Personen, die Kinder unter 3 Jahren erziehen oder einen nahen Angehörigen pflegen.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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