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Kaltmiete

Verfasst: 02.11.2005 17:15
von Daniel58
Hallo an alle,

Brauche mal einen rat von euch.Wie hoch darf die kaltmiete sein für eine Person.Ich frage deswegen weil meine Miete sich erhöht hat und dadurch auch die kaltmiete.
Und dann noch eine Frage an euch.
Wird den vom Amt die volle Miete übernommen oder nur ein teil der Miete,
ich Dussel habe heute erst mal richtig auf meinen ersten bescheid nach geschaut und dort steht unter KOsten für Unterkunft und Heizung
351,51€ zahle aber 381€.

Sorry habe vergessen meinen namen an zu geben,deswegen steht dort
nicht im ersten Thema von mir mein name sondern Gast.
Würde mich freuen für Antworten.

Verfasst: 03.11.2005 09:18
von Flunk
Hallo Daniel ,
erstmal willkommen im Forum.
Wie hoch die Miete sein darf damit Du sie erstattet bekommst ist von Stadt zu Stadt verschieden.

Carola hat da zum Beispiel die Zahlen für Flensburg schon mal genannt und auch gleich einen Link eingefügt.

Unterkunfst- und Heizkostenrichtlinien

Vielleicht hilft das ja ein wenig weiter.

Grüße und einen schönen Tag
Flunk

Verfasst: 04.11.2005 18:24
von Daniel58
Hallo Flunk,

Erst mal Danke für deine Antwort.
Und der Link hat mir auch weiter geholfen,war Gestern auch beim Amt hier in Berlin.Abwarten und Tee Trinken :D

Danke und schöne Grüße aus Berlin


P.S Wo kann ich mein profil ändern hier????

Verfasst: 04.11.2005 19:44
von Flunk
Hallo Daniela,
wäre nett wenn Du uns dann Deine Erfahrungen mitteilst.

Die Profiländerung ist wohl irgendwie bei umschreiben verloren gegangen.
versuch es mal mit dem Link und sag bitte bescheid ob es geklappt hat.

Profil

Tschüß und eine schönes Wochenende
Flunk

Re: Kaltmiete

Verfasst: 06.11.2005 20:56
von alex2005
Daniel58 hat geschrieben:Hallo an alle,

Brauche mal einen rat von euch.Wie hoch darf die kaltmiete sein für eine Person.Ich frage deswegen weil meine Miete sich erhöht hat und dadurch auch die kaltmiete.
Und dann noch eine Frage an euch.
Wird den vom Amt die volle Miete übernommen oder nur ein teil der Miete,
ich Dussel habe heute erst mal richtig auf meinen ersten bescheid nach geschaut und dort steht unter KOsten für Unterkunft und Heizung
351,51€ zahle aber 381€.

Sorry habe vergessen meinen namen an zu geben,deswegen steht dort
nicht im ersten Thema von mir mein name sondern Gast.
Würde mich freuen für Antworten.
Du solltest Dir auf jeden fall aufschlüsseln lassen, was sie genemigt haben und was nicht!!! Ich bekomme im Moment 560€ insgesamt und habe allein ca. 450€ Wohnlast und das geht gar nicht. Bei mir habne sie gemeint Strom und Heizung zahlen wir nicht, das geht von den Regelzahlungen weg.
Ist aber Gestzlich nicht haltbar. Nach Gerichtsurteil vom 3.05.05
Aktenzeichen: S 9 AS 507/05
Und noch der link: Gerichtsurteil