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Arge verschlampt Attest

Verfasst: 20.01.2007 20:25
von quasimodo
Hallo, ich leide unter einer generalisierten Angststörung. Diese wollte die Arge per Attest bestätigt haben, um zu prüfen, ob ich weiterhin ALG2-berechtigt bin. Meine Ärztin hat mir dann für knapp 8 Euro ein Attest ausgestellt, welches ich am gleichen Abend direkt beim Amt in den Briefkasten warf, natürlich im Umschlag mit Absender und dem Vermerk "zu Händen von Herrn xxxx".

Seit fast 4 Monaten warte ich also auf einen Bescheid, wie nun weiter verfahren wird. Gestern trudelte also ein Brief von der Arge ein, in dem ich "eingeladen" werde, am Montag Stellung zu nehmen, daß kein Attest vorliegt.
Ich komme mir etwas veräppelt vor, denn im September wurde vereinbart, daß ich innerhalb von 3 Wochen ein Attest vorlege, was ja auch geschah.
Mich ärgert es, daß ich nun wohl nochmal mehrere Monate warten muss, bis etwas in Bewegung gerät, ich evtl. in eine psychosomatische Klinik gehen kann.
Mein Sachbearbeiter meinte nämlich, daß ich während des Aufenthaltes in einer Klinik kein ALG2 bekäme, da ich dann ja nicht vermittelbar wäre.
Im Moment halte ich mich mit Tabletten halbwegs aufrecht, aber das kann ja auch keine Lösung sein. :?

Ich hoffe, daß ich bei dem Termin am Montag etwas weiterkomme...

Verfasst: 20.01.2007 20:35
von maria1106
HAllo!
der Arzt kann anhand deiner Krankenakte bestätigen wann er dir ein Attest ausgestellt hat!
Aber vielleicht waren sie ja mit dem Atrttest nicht zufrieden und wollen ein genaueres?!
Du solltest am Montag auf jeden Fall nochmal nachhaken.
Du hast ja bestimmt eine Quittung von dem Attest und kannst dann auf den genauen Tag angeben an dem es eingeworfen wurde!
Ich drücke dir die Daumen, dass alles gut geht !
LG
silvia

Verfasst: 20.01.2007 20:55
von quasimodo
Danke!
Es geht ja auch nicht unbedingt darum, DAß das Attest verschlampt wurde (kann mal passieren), sondern daß erst nach so langer Zeit bemerkt wird, daß es in den Akten fehlt und sich meine Therapie dadurch noch weiter verzögert.
Die hätten sich einfach früher melden sollen.

Verfasst: 20.01.2007 20:55
von enibas
ich habe einmal original kontoauszüge am empfang abgegeben, die spurlos verschwunden sind. seitdem gilt für mich: nichts per post schicken, nichts in den arge briefkasten werfen.
ich gebe unterlagen nur noch mit eingangsbestätigung am empfang ab. das heisst, man bekommt eine kopie mit datumsstempel wieder und kann somit beweisen, was wann und wo abgegeben wurde.

Verfasst: 20.01.2007 21:01
von quasimodo
@enibas

Wegen meiner "Störung" ist es mir kaum möglich, Menschen zu begegnen, ohne zu denken, daß ich gleich ohnmächtig werde. Abends etwas in den Briefkasten zu werfen, belastet mich nicht so sehr.
Owei, ich seh mich schon wieder bleich, schlotternd und schwitzend vor meinem Sachbearbeiter sitzen, der mich scheel beäugt und glaubt, ich simuliere.
Er fragte mich, ob ich nicht eher ein Alkoholproblem hätte, bei diesen "Entzugserscheinungen". Als ich von psychosomatischer Klinik sprach, dachte er wohl eher an Alkohol- oder Drogensucht. FRECHHEIT! Naja, ich hoffe, daß ich meine Panik dann endlich im Rahmen einer Therapie angehen darf.

Verfasst: 20.01.2007 21:06
von DjTermi
Mir ist neu das wir eingangsbestätigung ausfüllen dürfen. Negativ bescheinigung dürfen wir in übrigen nicht ausstellen , stimmts @blade ?

Verfasst: 20.01.2007 22:08
von enibas
DjTermi,
ich verstehe nicht, was du damit sagen willst. die eingangsbestätigungen bekomme ich am empfang unserer arge und die beugt dem ärger bei eventuellem verschwinden der unterlagen vor. ich nenne das dienst am kunden. was hat das also mit "dürfen" zu tun? oder machen die in unserer arge etwas verbotenes? und wenn ja, warum?

Verfasst: 20.01.2007 22:12
von Gast
DjTermi hat geschrieben:Mir ist neu das wir eingangsbestätigung ausfüllen dürfen.
Ob Du das darfst, regelt eine entsprechende Verwaltungsanordnung.

Weigert sich irgendjemand in der Verwaltung den Posteingang mit Datum und Namen zu bestätigen, bleibt einem immer noch z.B. die Poststelle im Rathaus. :wink:

Dann gibt es ganz schnell eine "Nachschulung".