bedarfsgemeinschaft???
Verfasst: 20.01.2007 17:39
				
				Hallo ich bin 35 J in schiedung lebend  habe 3 Kinder .
Mein Freund lebt jetzt seit Januar offiziell hier bei mir , da er ja hier eine Arbeit gefunden hat.Das heißt er ist mitten im Umzug hierher.
Vorher wohnte er in Darmstadt 290 km von mir entfernt.
Hat hier nun eine Arbeit gefunden und ist nun hier .
Dies habe ich der ARGE nun Anfang Januar angezeigt ,diese hat sich nun auch promt gemeldet und will uns als Bedarfsgemeinschaft einstufen.Sie wollen von Ihm Lohnbescheinigung und sogar Kontoauszüge , das find ich schon krass.
Ich habe nun einen Termin am 23.1 dort und will gut vorbereitet sein.
bei telefonischer Verlegung meinerseits des termins weil ich am ursprungstermin nicht kann ,sagte mir die sachbearbeiterin gleich , das meine Bezüge vorläufig gesperrt sind , es also wichtig wäre schnellstmöglich zu kommen!!Somit habe ich nun den neuen Termin noch vor Ursprungstermin.
Frage 1: Dürfen die trotz das ich den Einzug direkt angezeigt habe sperren nur weil sie erst prüfen müssen??
2.Frage :Gelten wir wirklich schon als Bedarfsgemeinschaft??
3 Frage : Wenn ja , ab wann muss er seinen verdienst nachweisen???
Das heißt ja,die gehen davon aus das mein Freund für mich aufkommt, mit mir MEINE Kinder erzieht und wir gemeinsam wirtschaften .....
Dieses er muss ein eigenes Bett haben etc zählt ja nicht mehr ,als beweis einer eheähnlichen gemeinschaft oder?
Irgendwo habe ich auch gelesen das man mindestens 1 jahr so zusammen wohnen kann und erst dann als Bedarfsgemeinschaft gewertet wird.
Seit dem 1.8 ist es ja nun wohl so das man als Bezieher beweisen muss das es sich um keine Bedarfsgemeinschaft handelt .
Nur wie mach ich das?
hat jemand von Euch Erfahrung damit??? Muss ich mich nun wirklich sofort "aushalten" lassen ,gelte nicht mehr als alleinerziehend etc???
Eine Anmerkung noch , da man mir wegen einer Lohnpfändung mein Konto gekündigt hat , werden meine bezüge seit ner weile auf das Konto meines freundes überwiesen, ich geb ihm dann meine Überweisungen und den rest zahlt er mir aus .
ich hab keine Kontovollmacht etc und wir wirtschaften getrennt.
PS Seine Wohnung in Darmstadt hat er auch weiterhin noch, wir müssen ja erstmal schauen obs klappt hier mit Kind und Kegel.
			Mein Freund lebt jetzt seit Januar offiziell hier bei mir , da er ja hier eine Arbeit gefunden hat.Das heißt er ist mitten im Umzug hierher.
Vorher wohnte er in Darmstadt 290 km von mir entfernt.
Hat hier nun eine Arbeit gefunden und ist nun hier .
Dies habe ich der ARGE nun Anfang Januar angezeigt ,diese hat sich nun auch promt gemeldet und will uns als Bedarfsgemeinschaft einstufen.Sie wollen von Ihm Lohnbescheinigung und sogar Kontoauszüge , das find ich schon krass.
Ich habe nun einen Termin am 23.1 dort und will gut vorbereitet sein.
bei telefonischer Verlegung meinerseits des termins weil ich am ursprungstermin nicht kann ,sagte mir die sachbearbeiterin gleich , das meine Bezüge vorläufig gesperrt sind , es also wichtig wäre schnellstmöglich zu kommen!!Somit habe ich nun den neuen Termin noch vor Ursprungstermin.
Frage 1: Dürfen die trotz das ich den Einzug direkt angezeigt habe sperren nur weil sie erst prüfen müssen??
2.Frage :Gelten wir wirklich schon als Bedarfsgemeinschaft??
3 Frage : Wenn ja , ab wann muss er seinen verdienst nachweisen???
Das heißt ja,die gehen davon aus das mein Freund für mich aufkommt, mit mir MEINE Kinder erzieht und wir gemeinsam wirtschaften .....
Dieses er muss ein eigenes Bett haben etc zählt ja nicht mehr ,als beweis einer eheähnlichen gemeinschaft oder?
Irgendwo habe ich auch gelesen das man mindestens 1 jahr so zusammen wohnen kann und erst dann als Bedarfsgemeinschaft gewertet wird.
Seit dem 1.8 ist es ja nun wohl so das man als Bezieher beweisen muss das es sich um keine Bedarfsgemeinschaft handelt .
Nur wie mach ich das?
hat jemand von Euch Erfahrung damit??? Muss ich mich nun wirklich sofort "aushalten" lassen ,gelte nicht mehr als alleinerziehend etc???
Eine Anmerkung noch , da man mir wegen einer Lohnpfändung mein Konto gekündigt hat , werden meine bezüge seit ner weile auf das Konto meines freundes überwiesen, ich geb ihm dann meine Überweisungen und den rest zahlt er mir aus .
ich hab keine Kontovollmacht etc und wir wirtschaften getrennt.
PS Seine Wohnung in Darmstadt hat er auch weiterhin noch, wir müssen ja erstmal schauen obs klappt hier mit Kind und Kegel.
 ich lebe in scheidung.. scheidungstermin ist jetz der 30.01.
 ich lebe in scheidung.. scheidungstermin ist jetz der 30.01.   habe 2 kinder und wieder nen freund. er geht arbeiten und ich kriege seit 01.01. hartz4. jetz haben wir endlich eine größere wohnung gefunden, damit wir 4 zusammenleben können.
 habe 2 kinder und wieder nen freund. er geht arbeiten und ich kriege seit 01.01. hartz4. jetz haben wir endlich eine größere wohnung gefunden, damit wir 4 zusammenleben können. 
 ) haben die uns als Bedarfsgemeinschaft eingestuft und erstmal alles gestoppt bis alles neu berechnet ist .DH ich bekomme diesen Monat erstal kein Geld bis ich alle Unterlagen zusammen habe.
 ) haben die uns als Bedarfsgemeinschaft eingestuft und erstmal alles gestoppt bis alles neu berechnet ist .DH ich bekomme diesen Monat erstal kein Geld bis ich alle Unterlagen zusammen habe.