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bedarfsgemeinschaft???

Verfasst: 20.01.2007 17:39
von oni71
Hallo ich bin 35 J in schiedung lebend habe 3 Kinder .

Mein Freund lebt jetzt seit Januar offiziell hier bei mir , da er ja hier eine Arbeit gefunden hat.Das heißt er ist mitten im Umzug hierher.
Vorher wohnte er in Darmstadt 290 km von mir entfernt.
Hat hier nun eine Arbeit gefunden und ist nun hier .

Dies habe ich der ARGE nun Anfang Januar angezeigt ,diese hat sich nun auch promt gemeldet und will uns als Bedarfsgemeinschaft einstufen.Sie wollen von Ihm Lohnbescheinigung und sogar Kontoauszüge , das find ich schon krass.
Ich habe nun einen Termin am 23.1 dort und will gut vorbereitet sein.
bei telefonischer Verlegung meinerseits des termins weil ich am ursprungstermin nicht kann ,sagte mir die sachbearbeiterin gleich , das meine Bezüge vorläufig gesperrt sind , es also wichtig wäre schnellstmöglich zu kommen!!Somit habe ich nun den neuen Termin noch vor Ursprungstermin.

Frage 1: Dürfen die trotz das ich den Einzug direkt angezeigt habe sperren nur weil sie erst prüfen müssen??

2.Frage :Gelten wir wirklich schon als Bedarfsgemeinschaft??
3 Frage : Wenn ja , ab wann muss er seinen verdienst nachweisen???

Das heißt ja,die gehen davon aus das mein Freund für mich aufkommt, mit mir MEINE Kinder erzieht und wir gemeinsam wirtschaften .....
Dieses er muss ein eigenes Bett haben etc zählt ja nicht mehr ,als beweis einer eheähnlichen gemeinschaft oder?
Irgendwo habe ich auch gelesen das man mindestens 1 jahr so zusammen wohnen kann und erst dann als Bedarfsgemeinschaft gewertet wird.


Seit dem 1.8 ist es ja nun wohl so das man als Bezieher beweisen muss das es sich um keine Bedarfsgemeinschaft handelt .

Nur wie mach ich das?


hat jemand von Euch Erfahrung damit??? Muss ich mich nun wirklich sofort "aushalten" lassen ,gelte nicht mehr als alleinerziehend etc???

Eine Anmerkung noch , da man mir wegen einer Lohnpfändung mein Konto gekündigt hat , werden meine bezüge seit ner weile auf das Konto meines freundes überwiesen, ich geb ihm dann meine Überweisungen und den rest zahlt er mir aus .
ich hab keine Kontovollmacht etc und wir wirtschaften getrennt.

PS Seine Wohnung in Darmstadt hat er auch weiterhin noch, wir müssen ja erstmal schauen obs klappt hier mit Kind und Kegel.

Verfasst: 20.01.2007 19:58
von maria1106
Hallo!
Als ich zum meinem " Lebenspartner" gezogen bin wurden wir gleich als Paar eingestuft obwohl das zum damaligen Zeitpunkt noch gar nicht der Fall war!
Über drei Monate habe ich darum gekämpft überhaupt Leistungen zu bekommen, weil Sie seinen Verdienst aus dem Jahr zuvor angerechnet hatten! Aber da kannte ich ihn noch nicht mal!
Ich kämpfte mich bis zur Rechtsstelle der ARGE vor um überhaupt was zu bekommen, denn er war Selbstständig und hatte zu der Zeit kein Einkommen, und wenn dann sehr unregelmäßig!!! Und da rechneten Sie einfach den Verdienst vom vorigen Jahr an !!!!

Dass wir zu dem Zeitpunkt noch kein Paar waren interessierte keinen Menschen, vor der ARGE waren wir einfach eins!!!!

Egal wie, wir wurden gleich als Bedarfsgemeinschaft gerechnet und mein Mehrbedarf für alleinerziehend fiel sofort weg.

So war das bei mir...

LG
Silvia

Verfasst: 21.01.2007 10:03
von oni71
Hm aber das ist dch nicht richtig so oder sehe cih das falsch ?
Wäre schön wenn ich noch ein paar Meinungen bekäme.

Verfasst: 21.01.2007 10:20
von Melinde
Hallo oni71
Das ihr sofort als eheähnliche Gemeinschaft angesehen werdet hängt mit dem Bankkonto zusammen das gemeinsam genutzt wird.
§7 SGB II hat nämlich noch einen Zusatz 3a bekommen.
Schau mal hier:
§7 SGB II
Der Alleinerziehenden Zuschlag fällt weg weil nicht mehr nur 1 Erwachsener im Haushalt lebt.
Gruss

Verfasst: 21.01.2007 10:44
von oni71
Hmmmmmmm, ich glaub nicht das die das schon gescheckt haben mit dem Konto , die haben ja noch gar keine Unterlagen .

Und ich hab nen triftigen Grund wegen des Kontos .Wenn ich ne Möglichkeit hätte hätte ich nen eigenes .Wenn die das nicht glauben sollen sie mir das Geld monatlich bar aus zahlen.

Mich ärgert einfach das die von vorneherein von einer BG ausgehen und sofort Leistungen streichen und zwar alles an Leistungen , obwohl ich nur angezeit habe das er im januar einzieht Januar kann aber auch der 31 .1 bedeuten ....

Verfasst: 21.01.2007 10:51
von maria1106
Wir hatten auch kein Gemeinsames Konto!!!!
Wir hatten gar nichts gemeinsam!
Und waren plötzlich eine Bedarfsgemeinschaft...
LG
Silvia

Verfasst: 21.01.2007 12:51
von oni71
Hast du dich denn versucht dagegen zu wehren??

Verfasst: 21.01.2007 14:59
von maria1106
Ja klar ich habe zwei Widersprüche eingelegt und bin dann zur Rechtsstelle der ARGE verwiesen worden! Ich habe 3 Monate keine Leistungen bekommen!!!
Dann plötzlich hat man doch eingesehen dass ICH und MEINE KINDER von dem Geld was ER ein Jahr vorher verdient hatte nicht leben können!
Aber eine Bedarfsgemeinschaft waren wir trotzdem!
Ich habe das bis heute nicht kapiert!!!!
Und noch heute teilen wir uns die Miete etc. und ich überweise meinen Teil auf sein Konto!

LG
Silvia

Verfasst: 23.01.2007 12:12
von Mausebär
hallo oni71...
wir beide haben das gleiche problem :( ich lebe in scheidung.. scheidungstermin ist jetz der 30.01. :D habe 2 kinder und wieder nen freund. er geht arbeiten und ich kriege seit 01.01. hartz4. jetz haben wir endlich eine größere wohnung gefunden, damit wir 4 zusammenleben können.
aber ich hab auch noch keine ahnung wie die arge darauf reagiert, wenn ich in 2 monaten mit meinem freund zusammenziehe!

wir haben KEINE gemeinsamen Kinder
wir haben KEIN gemeinsames Konto
und er hat KEINE zeit und KEIN geld meine Kinder zu versorgen und durchzufüttern.

und trotzdem werd ich das gefühl net los.. das wir als Bedarfsgemeinschaft zählen werden :x

lebe grüße und alles gute
sylvia

Verfasst: 24.01.2007 13:17
von oni71
Jo das denke ich auch zumal sie hier den "Vorteil" haben das Ihr gemeinsam in eine Wohnung zieht , das ist nochmal ein andererer Umstand ,so sagte die mir dort gestern.

Nichts des du trotz (oder so ;) ) haben die uns als Bedarfsgemeinschaft eingestuft und erstmal alles gestoppt bis alles neu berechnet ist .DH ich bekomme diesen Monat erstal kein Geld bis ich alle Unterlagen zusammen habe.

Das krasseste finde ich ja das sie es nicht nur anrechnen , das fänd ich ja noch ok ,Miete teilen ;nebenkosten etc.Aber mein Freund muss nun auch sein gesammtest Vermögen dalegen (Sparbücher etc..) Kontoauszüge des letzten halben Jahres vorlegen .... usw, obwohl er selber ja überhaupt keinen Antrag gestellt haben wird er nun mit aufgenommen obwohl er arbeiten geht!!!!!!!!!!!


Vieleicht weiß hier jemand ob das rectens ist????

Verfasst: 26.01.2007 07:17
von oni71
Hmmmmmmmmm hat keiner noch nen Tipp oder eine meinung????