Hallo zusammen
Vieleicht kann mir jemand Auskunft geben.
Ich habe mich beworben auf eine ausgeschriebene Stelle.(Also kein Stellenangebot vom Arbeitsamt sondern selber gesucht)Nun ist meine Frage ,ob ich ,wenn ich zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen werde ,diesen Job ,wenn er mir angeboden werden sollte ,annehmen muß?Habe ich dort den Spielraum nein zu sagen ? Gruß Saeckl
Muß ich den Job annehmen?
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Jobsuche
Warum überlegst Du schon, bevor Du Dich überhaupt vorgestellt hast???
Natürlich hast Du das recht NEIN zu sagen. Wenn das Stellenangebot vom Arbeitsamt kommt geht das nicht so einfach! Es drohen Sanktionen.
Da Du Dir dieses Angebot selbst gesucht hast weiß das Amt nichts davon.
Grundsätzlich gilt für ALGII - Empfänger: Es muss jede Arbeit angenommen werden!
Natürlich hast Du das recht NEIN zu sagen. Wenn das Stellenangebot vom Arbeitsamt kommt geht das nicht so einfach! Es drohen Sanktionen.
Da Du Dir dieses Angebot selbst gesucht hast weiß das Amt nichts davon.
Grundsätzlich gilt für ALGII - Empfänger: Es muss jede Arbeit angenommen werden!
Hallo Carola Hallo Saeckl,
was wäre denn wenn der Arbeitgeber bei dem sich Saeckl vorgestellt hat dem Amt dann mitteilt das Seackl den Job nicht haben wollte.
Drohen dann Sanktionen ? Ich vermute mal ja .
Abgesehen davon finde ich auch das Du da nicht drüber nachdenken müsstest.
Man sollte sich ja schon vor einer Bewerbung über die Stelle und den Arbeitgeber informieren damit man schon mal eine Vorstellung über den angebotenen Job hat.
Grüße und viel Erfolg bei Deinem Bewerbungsgespräch.
Grüße Flunk
was wäre denn wenn der Arbeitgeber bei dem sich Saeckl vorgestellt hat dem Amt dann mitteilt das Seackl den Job nicht haben wollte.
Drohen dann Sanktionen ? Ich vermute mal ja .
Abgesehen davon finde ich auch das Du da nicht drüber nachdenken müsstest.
Man sollte sich ja schon vor einer Bewerbung über die Stelle und den Arbeitgeber informieren damit man schon mal eine Vorstellung über den angebotenen Job hat.
Grüße und viel Erfolg bei Deinem Bewerbungsgespräch.
Grüße Flunk
ALG II + Jobangebot
Hallo Flunk, hallo Saeckl,
ja, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitsamt mitteilt, das Saeckl den Job nicht wollte, kann es zu Sanktionen kommen.
Es muss ein nachvollziehbarer wichtiger Grund vorliegen, wenn jemand einen Job ablehnt. Es reicht nicht als Begründung "das Gehalt war zu niedrig".
Ich wünsche Saeckl trotzdem viel Glück!!!
Es ist schon ein Erfolg, wenn man, so wie er, zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen wird.
ja, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitsamt mitteilt, das Saeckl den Job nicht wollte, kann es zu Sanktionen kommen.
Es muss ein nachvollziehbarer wichtiger Grund vorliegen, wenn jemand einen Job ablehnt. Es reicht nicht als Begründung "das Gehalt war zu niedrig".
Ich wünsche Saeckl trotzdem viel Glück!!!
Es ist schon ein Erfolg, wenn man, so wie er, zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen wird.
Muß ich den Job annehmen?
Hallo zusammen
Naja ,das Problem ist halt ,daß es die Spatzen von den Dächern pfeiffen,daß dieser Arbeitgeber Zahlungsschwierigkeiten hat .Ist in meiner Gegend und in der Baubranche nicht selten.In dem Fall ist es so ,daß ich das vorher nicht wußte.Wäre nicht das erste mal ,daß ich an so einen Arbeitgeber gerate.Schönen Dank für die Antworten.
Grüße Saeckl
Naja ,das Problem ist halt ,daß es die Spatzen von den Dächern pfeiffen,daß dieser Arbeitgeber Zahlungsschwierigkeiten hat .Ist in meiner Gegend und in der Baubranche nicht selten.In dem Fall ist es so ,daß ich das vorher nicht wußte.Wäre nicht das erste mal ,daß ich an so einen Arbeitgeber gerate.Schönen Dank für die Antworten.
Grüße Saeckl