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Mietspiegelanpassung??? Erben??

Verfasst: 18.01.2007 14:36
von buxi
So heut hab ich auch wieder mal eine Frage.....eigentlich sind es zwei. Die Arge hat mir seit beginn des ALG 2 Bezugs (1.1.2005) 15 Euro zu wenig an Unterkunftskosten überwiesen. Das haben sie selber im Oktober festgestellt und mir eine Rückzahlung für die letzten 3 Monate gewährt. Daraufhin habe ich Widerspruch erhoben weil ich der Meinung bin, daß mir für die gesamte Zeit des ALG2 Bezugs rückwirkend die 15 Euro pro Monat zustehen. Auf meinen Widerspruch wurde heute geantwortet, daß sie mir den Betrag rückwirkend bezahlen aber nur bis 1.1.2006! Jetzt die Begründung: Weil ab 1.1.06 der Mietspiegel angehoben wurde, deshalb können sie mir für die Zeit vor 1.1.06 nichts rückwirkend bezahlen. Aber es hieß doch immer, daß die Unterkunftskosten in voller Höhe anerkannt werden müssen? Das hat doch dann gar nichts mit einer Mietspiegelanpassung zu tun? Meine Mietkosten blieben seit 1.1.2004 unverändert!!! Trotz gestiegenem Mietspiegel. Liege ich mit meinen Gedanken jetzt falsch? Würde ein erneuter Widerspruch mit eben dieser Begründung helfen? Eure Meinung interessiert mich.

Ich würde bald Geld erben, falls die Arge es mir nicht weg nimmt. Ist ein Betrag cka. 2000 Euro. Ich habe ansonsten keine Ersparnisse. Sieht eine Erbschaft die Arge als einmalige Einnahme an? Nehmen sie es mir weg?
Was ist mit der Klausel, daß man Ersparnisse von 150 Euro/Lebensjahr haben darf? bin 43 Jahre, greift diese Bestimmung dann?
Danke fürs Lesen und Antworten.

Verfasst: 18.01.2007 19:35
von Melinde
Hallo buxi
Diese Begründung mit der Mietspiegelanhebung ist schon etwas seltsam.
Hat man Dir dazu eine gesetzlich begründete Erklärung geliefert?
Vermutlich nein weil es keine gibt. Also Widerspruch dagegen.
Wenn Du was erbst ist das kein Vermögen sondern Einkommen.
Wird also voll angerechnet ohne Freibeträge.
Gruss

Verfasst: 18.01.2007 20:48
von buxi
Danke Melinde, sie haben geschrieben, unser Bescheid vom 20.12.05 wird ab dem 1.1.06-30.4.06 nach §40SGBII i.V.m §330 Abs.1 SGB III i.V.m.§40 SGBX aufgehoben. ( wörtlich). Für den Zeitraum davor können die Kosten der Unterkunft nicht geändert werden, da die Anpassung an den Heidelberger Mietspiegel zum 1.1.06 stattfand.
Ich hab da nämlich auch einen Verdacht, die haben sich wahrscheinlich mit den 15 Euro auch, wie bei so vielen in Wirklichkeit in die Warmwasserkosten verrannnt und haben erst letztes Jahr bemerkt, daß ich die von Anfang an selbst und seperat gezahlt habe. Das wollen sie jetzt nicht zugeben. Aber das jetzt auf einen angepassten Mietspiegel zu schieben finde ich äusserst fragwürdig. Ich komme schon wieder mal um einen Widerspruch nicht drumherum. Dabei habe ich es ehrlich gesagt sooooo satt alles immer erkämpfen zu müssen. Und erben darf ich auch nix sagst Du? Manno nix darf man!!!! :( Dann muß mein Opa jetzt noch schnell das Testament ändern :wink: Aber danke für die Antworten und lieben Gruß

Verfasst: 18.01.2007 21:10
von Melinde
Hallo buxi
Testament ändern wird wohl die beste Lösung sein denn wenn Du ein Erbe ausschlägst kann es Ärger geben weil Dir vorgeworfen werden kann Du hättest die Beendigung/Verringerung der Hilfebedürftigkeit selber verursacht. Jemand anderen erben lassen wäre genauso riskant.
Nicht vergessen das es einen Datenaustausch zwischen Behörden gibt.
Es wird soviel ausgetauscht, da kann man nie wissen was die alles wissen.
Gruss

Verfasst: 18.01.2007 21:57
von buxi
Hallo Melinde, es ist mein Opa, der vererben möchte......und in der logischen Erbfolge kommt ja eigentlich erst mal seine Tochter dran, meine Mutter! Also haben wir das Problem schon gelöst.