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Frage zu Heiz - und Mietnebenkosten bzw Nachzahlung ...

Verfasst: 18.01.2007 14:32
von mirsanmir
Guten Tag,

Erstma möchte ich mich bei allen Aktiven dieses Forums bedanken, bieten Sie doch eine Plattform für Hilfe - und/oder Ratsuchende an 8) .

Nun zu meiner eigentlichen Frage:

Ich bewohne eine 40qm Wohnung ( Köln ). Die Miete setzt sich wie folgt zusammen:

Kaltmiete: 306,78 €
Nebenkosten: 51,12 € -> 357.90 €

Der Betrag von 357,90 € wird auch so von der Arge Köln ohne weiteres Murren monatlich auf das Konto meines Vermieters überwiesen. Allerdings läßt mich s Amt auf den Nebenkosten der Jahre 2004 und 2005 ( insgesamt 208 € ) sitzen, obwohl ich den Antrag auf Übernahme im September 2006 gestellt habe.

Die Antrag entgegennehmende Sachbearbeiterin sagte mir auch die Übernahme des Betrages zu, sollte es noch Nachfragen bzw Unklarheiten geben würde man sich innerhalb der nächsten 2 - 3 Wochen bei mir melden. Allerdings geschah bis dato weder das Eine noch s Andere...

Ein weiteres Anliegen ist das Folgende:

Seit Anfang 2005 bekomme ich keinerlei Zuschüße für die mir entstehenden Heizkosten, quasi 0 ... niente ... gar nix halt. Der Arge is aber spätestens seit einem im Dezember 06 eingereichtem Formular ( vom Vermieter ausgefüllt, in dem Nebenkosten ... Müll, Hausmeister usw ... aufgelistet wurden ) bekannt, daß die Heizkosten nicht in der monatlichen Mietnebenkostenpauschale enthalten sind.

Steht mir da evtl eine Rückzahlung zu ? Falls ja .. für welchen Zeitraum ?
Wie gehe ich am Besten vor, denn insgesamt habe ich den Eindruck, daß die Arge nun in Deckung gegangen ist ... so blieben schon 2 schriftliche Anfragen unbeantwortet ... Auch von meinem Sachbearbeiter erwarte ich keinerlei Support, denn dieser beantwortete Anfang 05 meine Frage, ob mir eine Unterstützung bei den Heizkosten zusteht, mit "Nein"... Dieses Nein ließ mich auch in dem Irrglauben, daß das so korrekt ist, bis ich vor Kurzem auf das Gegenteil aufmerksam gemacht wurde...

Ich hoffe, daß ich mich soweit verständlich mitgeteilt habe, evtl Rück- oder Nachfragen beantworte ich natürlich gerne ..

Thx :)





Was tun ?

Verfasst: 18.01.2007 14:43
von buxi
Was sagt Dein SB zu den Heizkosen???? NEIN??? Dem gehört sofort die Kündigung in die Hand gedrückt!!! Die stehen Heizkosten zu seit 1.1.2005 in angemessener Höhe! Verlange einen Termin mit dem Vorgesetzten Deines Sachbearbeiters. Fordere noch mal schriftlich zur Kostenübernahme auf und setze ein Ultimatum von max 3 Wochen! Wenn sich nichts getan hat bis dahin, holst Du Dir einen Beratergutschein beim Amtsgericht und maschierst sofort zum Anwalt.

Verfasst: 18.01.2007 16:28
von mirsanmir
jo .. so waren seine Worte bzw sein Wort " Nein "

Ich werf gerad nen Blick auf die KdU für Köln. Demnach stehen mir pro qm² monatlich 1.30€/Monat/qm² zu oder hab ich da was mißverstanden ?!
Btw ... meine Gaskosten summierten sich im Jahr 2005 auf ~630 €.

" Bei der Feststellung der Angemessenheit von Heizkosten ist im Regelfall von maximal 1,30 €/Monat/qm² auszugehen ... "

Wie ist es denn um eine Rückerstattung der Mietnebenkostenabrechnung bestellt ( 208 € für 2004 und 2005 ) ? Gleiches Procedere wie bei den Heizkosten, sprich 3 Wochenfrist und danach Gang zu einem Rechtsanwalt ?

mfg[/url]

Verfasst: 18.01.2007 16:33
von Gast
Eine Pauschalierung der Heizkosten durch die Kommune ist rechtlich nicht haltbar. Dies kann nur der Gesetzgeber des Bundes, der darauf bisher verzichtet hat.

Verfasst: 18.01.2007 18:37
von buxi
Hallo nochmal, wie es mit den Nachzahlungen für 2004 aussieht weiß ich leider nicht, damals gabs dieses Hartz4 Gesetz noch nicht. Aber für 2005 müssen sie Dir übernehmen! Sprich mit dem Vorgesetzten des SBs oder fordere sie noch ein letztes mal auf den Betrag bis 10.02.07 auf Dein Konto zu überweisen. Andernfalls........Beratergutschein Rechtsanwalt.....kann mir aber gar nicht vorstellen, daß keiner dort in der Arge reagieren wird, weil das sonnenklar ist, daß sie die Kosten für Heizung und die Nachzahlung der Betriebsnebenkosten übernehmen müssen! Und ich finde es wirklich völlig unqualifiziert und daneben, wenn Dir ein SB so eine falsche Antwort gibt. Da frag ich mich wirklich ob die Dich zum Narren halten wollen.

Verfasst: 06.02.2007 12:22
von mirsanmir
habe heute, nachdem ich nen antrag auf rückwirkende übernahme meine nebenkosten gestellt hatte, folgende antwort bekommen:

" .... bezüglich der Nebenkostennachzahlungen von 2004 und 2005 möchte ich ihn Ihnen mitteilen, dass diese nicht übernommen werden, da Sie die Abrechnungen verspaetet eingereicht haben.
Als Bezieher von leistungen nach dem SGB II sind Sie verpflichtet, alle Änderungen unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen. Da die BArechnungen mit Datum 21.11.2005 bzw 3.5.2006 erst im September von Ihnen eingereicht wurden, sind Sie dieser Verpflichtung nicht nachgekommen, Eine Übernahme der Kosten ist somit nicht mehr möglich.

Diese trifft ebenfalls auf die Erstattung der Heizkosten vom 1.1.2005 bis 28.2.2007 zu. Aus Ihren Bewilligungsbescheiden ist ersichtlich, in welcher Höhe die Miete inklusive der Heiszkosten gezahlt werden. Es war Ihnen somit möglichzu erkennen, Dass keine Heizkosten berücksichtigt worden sind. Sie hätten auf diese Tasache hinweisen müssen.
Die Heizkosten werden ab März 2007 übernommen.

Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der im Briefkopf genannten Stelle einzulegen... "

Habe ehrlich gesagt mit nix anderem gerechnet. Bleibt mir wohl nur der Gang zum Amtsgericht. Hoffnung auf Goodwill bzw Kooperationsbereitschaft habe ich auf jeden Fall keine mehr ...

Meinungen, Anregungen ?

mfg

Verfasst: 06.02.2007 12:49
von buxi
Klar habe ich da ne Meinung zu, aber die darf ich hier nicht in der Form äussern. Ich sag nur: Typisch Arge, es geht nichts ohne Widerspruch und Klage! Ein Tip: Bei mir haben sie im Januar 2007 eine Mietdifferenz von 15 Euro/ Monat rückwirkend bis 1.1.2006 bezahlt. Aufgefallen war es auch erst im September 2006. Hab jetzt auch noch mal Widerspruch eingelegt weil ich die fehlende Mietdifferenz für 2005 auch haben möchte! Und wenn abgelehnt wird, werde ich es auch einklagen.Sie sollen Dir mal den Paragraphen schicken, wo drin steht, daß sie Dir rückwirkend keine Heizkosten erstatten dürfen. Amtsgericht, Beratergutschein, Anwalt! Das ist der richtige Weg. Du hast nix zu verlieren, nur wenn Du Dirs gefallen läßt dann kassieren die natürlich Deine Heizkosten.