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1€ Job für Führerschein Sachstand

Verfasst: 16.01.2007 18:22
von Chrissi41
Hallo Leute,

vielen Dank für Eure Antworten und Meinungen. Hier der aktuelle Sachstand: Nach Rücksprache mit meiner Sachbearbeiterin war sie bereit die Sache zurück zu ziehen. Es gibt im SGB II und III keine eindeutigen Regelungen für solch einen Fall aber alle Beratungsstellen haben mir gesagt, dass diese Art der Handhabung grenzwertig ist. Man kann also nicht gezwungen werden aber der Versuch wird gemacht. Diese Art von Projekten werden von den Arbeitsagenturen selbstständig ausgearbeitet und angeboten.

Gruss Chrissi

Verfasst: 16.01.2007 18:53
von DjTermi
SGB III ? Und was nun Harz 4 oder Agentur für Arbeit. Viele wiedersprüche drin !! Verstehe nur HBF

Verfasst: 16.01.2007 20:28
von enibas
hallo DjTermi,
da hat chrissi41 sich wohl verschrieben und meint die arge, welche ja auch die 1 euro jobs vergiebt.
im sgb III steht alles über arbeitsförderung, damit befassen sich meiner meinung nach die fallmanager/innen.
oder habe ich jetzt auch nur bahnhof verstanden ? :roll: