Mutter-Kind Kur

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
lockerjoe
Beiträge: 7
Registriert: 18.12.2006 14:21

Mutter-Kind Kur

Beitrag von lockerjoe »

kann mir jemand sagen ob die Kosten für eine Mutter-Kind Kur vom Amt Übernommen werden unsere Tochter ist Behindert (Downsyndrom,Herzfehler,Gehbehindert und Epelepsie)vielleicht weiss ja auch jemand ob ich einen Antrag nachträglich auf mehraufwand für unsere Tochter stellen.

MFG

lockerjoe
Benutzeravatar
DjTermi
Moderator
Beiträge: 3549
Registriert: 03.02.2006 17:08
Wohnort: Herten
Kontaktdaten:

Beitrag von DjTermi »

Mehraufwand, der nicht durch Regelleistungen abgedeckt ist, kann unter bestimmten Voraussetzungen übernommen werden. Dies kann z.B. sein für werdende Mütter, für Behinderte, bei besonderer medizinisch notwendiger Ernährung oder für Alleinerziehende (je nach Alter und Anzahl der Kinder). Dabei darf der Mehrbedarf den zustehenden Regelsatz nicht übersteigen (§ 21 SGB II).
Ob dieser Rückwirkend auch gezahlt werden kann, streiten sich noch die Sozialgerichte drüber aus, am besten Formlosen Antrag stellen.

Die Finanzierung von Mutter-Kind-Kuren ist eine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen. Dabei ist eine Eigenbeteiligung für die Beantragenden gesetzlich festgelegt. Der Eigenanteil beträgt derzeit zehn Euro pro Tag.
Eine Befreiung vom Eigenanteil ist möglich, wenn Ihr Familieneinkommen die jährliche Belastungsgrenze von 2% ( bzw 1% )überschreitet. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Antworten