Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.
Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.
Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.
Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.
Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.
Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.
Was mich jetzt mal interessieren würde ist folgendes:
Wenn Jemand einen Geldgewinn hat Fernsehquiz, Lotto e.tc
was passiert dann mit dem Geld?
Wird es angerechnet und darf nicht behalten werden?
Ich meine jetzt nicht einen Lottogewinn in Milliionenhöhe sondern so kleinere Gewinne...
(Wenn ich nen Millionengewinn hätte würde die ARGE nur noch ne Staubwolke von mir sehen ist ja klar)
Hallo maria1106
Alle Einnahmen werden angerechnet. (sofern sie über das eigene Konto gehen. )
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Hallo und danke für die schnelle Antwort.
Das heißt im Klartext man braucht erst garnicht irgentwo mitmachen denn das Geld ist eh weg! Na tolle Wurst!
Und wie ist das mit Erspartem, da darf ich was haben?!
Zumindest was ich vor Hartz 4 hatte.
Na ja da hab ich nichts, was mir genommen werden kann!
Also brauch ich so einen hohen Gewinn dass ich erst gar keine Leistungen mehr brauche und dann?
Wollen die die Gesamten Leistungen die ich je bezogen habe zurück? Weis das Jemand?
LG
Silvia
PS: Merkt ihr was? Ich will Lotto Gewinner werden...
Hallo maria1106
Na dann mal Viel Glück bei Deinem Vorhaben.
Aber Lottospielen ist genauso wie wenn man Geld auf die Fensterbank legt und hofft der Wind bringt es tausendfach vermehrt zurück, sag´ ich immer.
Wenn man an Lotterien etwas verdienen will muss man selber welche veranstalten.
Vermögen bis 150 € pro Lebensjahr werden nicht berücksichtigt.
Leistungen müssen nicht zurückgezahlt werden (ausser Darlehen natürlich).
Gruss
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Danke Melinde!
Wenn ich ehrlich bin habe ich für Lottospielen gar kein Geld übrig!
Aber die Frage ist schon interessant, denn im Fernsehen gibt es ja fast auf jedem Programm mal so ein Quiz wo man anrufen kann. Und da dachte ich mir eben neulich was passiert eigentlich mit dem Gewinn bei einem Hartz4 Empfänger deshalb meine Frage!
LG
Silvia
Hallo maria1106
Das mit diesen Anrufquizen im Fernsehen (laufen ja bald die halbe Nacht) ist der grösste Beschiss. Die finanzieren sich durch die überhöhten Gebüren die bei diesen Telefongesprächen berechnet werden und kassieren die Leute in ellenlangen Warteschleifen ab.
Ist aber schon mal interessant sich vorzustellen was wäre wenn, mach ich auch, aber ich bin halt ein Träumer.
Kennst Du das Wunschtraumspiel?
Kann man selber machen und kostet nichts. Wegen der Spielregeln ist man auch nicht frustriert wenn es nicht klappt denn die Regeln hat man selber gemacht.
Also, der Briefkasten quillt ja meist vor lauter Werbeblättchen über. Beim Anschauen muss man sich auf jeder Seite etwas aussuchen das man wirklich dringend braucht, oder jemand anderes den man kennt.
Wenn man am Ende wirklich auf jeder Seite etwas gefunden hat bekommt man es dann. Aber nicht schummeln, nur was wirklich dringend gebraucht wird.
Weil man aber so gut wie nie auf jeder Seite was findet klappt es auch nicht und man hat verloren.
Ist nur ein Spiel, vertreibt die Zeit.
Gruss
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
DA würd ich dauernd verlieren, da ich meine Bedürfnisse so weit runter geschraubt habe dass ich mir selbst fast gar nichts mehr gönne!
Ich lese zum Beispiel unheimlich gerne, aber selbst ein Buch ist mir zu teuer so gehe ich lieber in die Bücherei!
Ich muss allerdings sagen , ich bin nur geizig zur mir selbst, denn trotz Hartz4 müssen meine Kinder auf kaum was verzichten!
Die merken von meinen "Spareskapaden" kaum was!
Aber schöne Idee, ich werd beim der nächsten Ladung Prospekte mal genauer hin sehen!
Öhm, mal ne Frage: Müssen auch die Kleingewinne beim Lotto(hab fast 40 Euro gewonnen) angegeben werden? Oder gild da auch so wie beim Lohn, das ich da einen Teil behalten darf?
Empfänger von Arbeitslosengeld II (Alg II) müssen einen Lottogewinn bei der Arbeitsagentur als einmalige Einnahme angeben. Übersteigt der Gewinn den Freibetrag, bekommt der Gewinner so lange kein Geld von der Arbeitsagentur, bis der Überschuss aufgebraucht ist.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Ich hab damals mal mit nem Rubbelos 5 Euro gewonnen, und naja, auch ganz dreist beim Amt angerufen, ob ich es behalten oder abgeben darf
Ok, meine SB war zwar nicht wirklich toll erfreut auf diese *Kleinigkeit* aber hinterher kann keiner sagen, ich hätte mich nicht gemeldet ne
Ich gebe hier nur meine persönlichen Erfahrungen wieder, ich bin kein Rechtsbeistand und habe eigentlich auch keine Ahnung
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen)
@ Dj Termi
Welchen Freibetrag denn? Ich habe ehrlich gesagt jetzt keine Ahnung , denn ich kenne nur den Freibetrag der mir von meinem Lohn blieb!
LG
Silvia
Einkommen und Vermögen, das bestimmte Freigrenzen nicht überschreitet, rechnet die Agentur für Arbeit nicht auf das Arbeitslosengeld II an .
Unberührt bleibt ein Grundfreibetrag von jeweils 150 € für jedes vollendete Lebensjahr (bis maximal 9.750 €, mindestens aber 3.100 €). Wenn Sie vor dem 01.01.1948 geboren sind, erhöht sich der Freibetrag auf 520 € je Lebensjahr bis zu einer Höchstgrenze von 33.800 €. Der Grundfreibetrag von 3.100 € gilt auch für jedes hilfebedürftige minderjährige Kind.
Neben der Riester-Rente bleibt auch weiteres Vermögen bis zur Höhe von 250 € je vollendetes Lebensjahr (maximal 16.250 €) geschützt, wenn es der Altersvorsorge dient. Voraussetzung: Sie haben vertraglich vereinbart, dass Sie das Geld nicht vor Rentenbeginn angreifen.
Beispiel: Für einen 40-Jährigen bleiben 6.000 € (40 x 150 €), für einen 58-Jährigen 30.160 € (58 x 520 €) als Grundfreibetrag unberührt.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.