Hallo, habe ne Frage! Ich habe vor ca. 2 Monaten eine Arbeitsstelle angenommen wo als Teilzeitstelle ausgeschrieben war!
Leider hat es sich als totale abzocke entpuppt! Ich muss teilweise zwischen 9 und 10 stunden p/tag arbeiten, die Bezahlung ist unter dem Ortsüblichen tarif und wird in der Regel zu späht ausbezahlt, ausserdem ist der Lohn fehlerhaft berechnet worden!
Frage: welche sanktionen drohen mir wenn ich kündige? Werden die 10 % bez. 30% nur auf die 345 € angerechnet? oder auch auf die Miete , Strom etz. ??
			
			
													Kündigung bei Abzocke?
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Kündigung bei Abzocke?
					Zuletzt geändert von slash am 15.01.2007 12:44, insgesamt 1-mal geändert.
									
			
									
						Hallo!
Als erstes solltest du den Fall bei der ARGE kund tun. Erkläre den Sachverhalt genau so wie es bei dir auf Arbeit ist.
Die ARGE muss vor Kündigung Bescheid wissen!
Wenn du erst kündigst und dich dann äüßerst warum und weshalb hast du weitaus schlechtere Karten...da sprech ich nämlich aus Erfahrung!!!
LG
Silvia
			
			
									
									
						Als erstes solltest du den Fall bei der ARGE kund tun. Erkläre den Sachverhalt genau so wie es bei dir auf Arbeit ist.
Die ARGE muss vor Kündigung Bescheid wissen!
Wenn du erst kündigst und dich dann äüßerst warum und weshalb hast du weitaus schlechtere Karten...da sprech ich nämlich aus Erfahrung!!!
LG
Silvia
Wie viele Mitarbeiter sind dort beschäftigt ?
			
			
									
									Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.   Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
 Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
						 Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
 Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.Dann würde ich vorschlag mal ein Betriebsarat zu wählen damit da mal was passiert.
			
			
									
									Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.   Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
 Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
						 Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
 Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.