wieder Schwanger

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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Mickey
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wieder Schwanger

Beitrag von Mickey »

Hallo :)
Ich bin 26 ahre alt, wohne mit meinem Freund 23J und unserer gemeinsamen Tochter 20Mon.zusammen. Mein Freund ist noch bis Sommer diesen Jahres in der Ausbildung und ich bekomme für meine Tochter und mich Harz4.
Nun bin ich wieder schwanger (11ssw) und meine frage ist, Muss ich das eigentlich auch dem Amt melden?
Nach seiner Ausbildung wird er übernommen und wir heiraten im Juni. Dann bekommen wir doch sowieso nichts mehr vom Amt oder?
Liebe Grüsse
Mickey
ballsport
Beiträge: 250
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Beitrag von ballsport »

Hallo!

Auch wenn Ihr im Sommer heiraten werdet, solltest Du es dem Amt mitteilen, das Du schwanger bist.
1. Du hast ab der 13. Schwangerschaftswoche einen Mehrbedarf (ca.50€)
2. Kannst Du so auch eine Pauschale für Schwangerschaftsbekleidung sowie Erstausstattung (beides wird prozentual berechnet) beantragen.

Abgesehen davon, weisst Du denn jetzt schon, wieviel Dein zukünftiger Mann verdienen wird? Mein Schwager arbeitet Vollzeit, bekommt aber bei weitem nicht genug, um seine Frau, seine 2 Kids und sich zu unterhalten.
Er bekommt auch zusätzliche Leistungen.

Wenn Du das alles berücksichtigst, ist es wirklich besser, wenn Du beim Amt vorstellig wirst, eine Kopie vom Mutterpass vorlegst und so dem Amt mitteilst, das ihr bald zu viert sein werdet.

Übrigens zur Schwangerschaft Glückwunsch und alles Gute.
Carmen

Meine Antworten stellen nur meine persönliche Meinung bzw. eigene Erfahrungen dar und sind KEINE Rechtsberatung! Dafür sind Anwälte bzw. Gerichte zuständig!
Mickey
Beiträge: 20
Registriert: 25.04.2006 12:07
Wohnort: Aachen

Beitrag von Mickey »

Hallo Carmen :)
Vielen Dank für deine Antwort sie hat mir sehr geholfen.
Ich weiss leider noch nicht wieviel er verdienen wird. Sein vorheriger Mitarbeiter auf dessen Stelle er gesetzt wird war ca im gleichen Alter und hat bei LSK1 ca. 980 € Netto gehabt. Tom würde ja dann die LSK3 ekommen und hätte dann 2 Kinder mit drauf. Doch leider habe ich keine Ahnung wieviel es dann im enteffekt für uns ist.
Und da ich noch im Erziehungsurlaub mein zweites Kind bekomme, werde ich auch nur nach dem neuen Elterngeld den Mndestsatz ein Jahr lang bekommen. Ich denke, dass ich dann nach einem Jahr mein kleinstes sowieso abgeben muss und wider arbeiten gehe.
Ach ja...... Mache mir im Moment zu viele Gedanken glaube ich...
Ps. Danke für deine Glückwünsche und dir auch alles Gute :D
Ist es dein erstes Kind?
Lg Aline
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Melinde
Moderator
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Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Mickey
Den etwaigen Lohn kannst Du hier schon mal berechnen, erleichtert vielleicht eure Planungen:
Brutto-Netto-Rechner
Zur Kinderbetreuung hab ich auch was gefunden:
Kinderbetreuung
(mich hatte mal interessiert ob es in Aachen Kinderkrippen gibt)
Ich wünsche euch Alles Alles Gute
Liebe Grüsse
von Melinde
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Mickey
Beiträge: 20
Registriert: 25.04.2006 12:07
Wohnort: Aachen

Beitrag von Mickey »

Hallo Melinde :)
Super!!!!! Vielen Dank...
Lg Aline
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