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Betriebskostenabrechnung - EDIT: Eine Frage wäre da noch...

Verfasst: 14.01.2007 23:42
von Zitrone_1
Hallo,

ich habe für das Jahr 2005 - Betriebskostenabrechnung - ein Guthaben bekommen (etwas über 250,- Euro), habe es aber noch nicht auf meinem Konto.
Nun möchte die Agentur für Arbeit das ich den Betrag an sie überweise,
da mir dieser Betrag nicht zustehen würde.

Ich habe aber erst ab Mai/Juni 2005 Hartz IV bekommen.
Ist es dann nicht so das die Monate bis Mai/Juni abgezogen werden müssten und ich diesen Betrag somit nicht an die Agentur überweisen brauche?

Des Weiteren fehlen mir jeden Monat fast 10,- Euro bei den Betriebskosten...
ich bekomme also nicht die volle Miete von der Agentur und zahle das von meiner Regelleistung.
Müssten diese 10,- Euro monatlich, die ich von meinem Satz aufbringe für die Betriebskosten, nicht auch abgezogen werden?

Ich freue mich wirklich sehr über eine hilfreiche Antwort von euch.
Vielen lieben Dank im Voraus.

Verfasst: 15.01.2007 00:15
von DjTermi
Wenn Du ALGI bekommen hast darf es Dir in der zeit nicht angerechnet werden, in der zeit wo Du Leistungen nach dem SGBII bekommst ja.

Wenn die Betriebskostenhöer sind musst Du das den Amt mitteilen, oder liegt die Miete vielleicht über angemessen ?

Verfasst: 15.01.2007 00:33
von Zitrone_1
Hallo DjTermi,

danke für deine Antwort.
Von unangemessener Miete hat mir noch keiner was gesagt.
Ich habe bis jetzt immer die volle Miete, bis auf die 10,- Euro die noch fehlen,
bekommen (seit Juni 2005).
Meine Wohnung is ca. 48 qm groß, der Mietpreis (warm 420,- Euro) wird im Rahmen liegen, sonst hätte mich sicher mal jemand drauf hingewiesen denk ich, habe auch schon vor Hartz IV in dieser Wohnung gewohnt.
Es kommt, soweit ich weiß, auch immer drauf an wie hoch die Mieten in einem Bezirk generell sind (wohn in Berlin).

Ok, also müssten die Monate von dem Guthaben abgerechnet werden.
Somit fällt ja schon mal fast die Hälfte weg, so dass ich nur noch die Hälfte zurück zahlen müsste.

Was ist mit dem Anteil den ich im Monat von meiner Regelleistung getragen habe (die 10,- Euro)?
Muss das nicht auch abgerechnet werden?
Weiß das auch noch jemand?

Würde mich sehr freuen. :-)

Verfasst: 15.01.2007 00:39
von DjTermi
Am besten mal anfragen warum das nicht berücksichtig worden ist. Ein grund muss es dafür ja geben , was sie das nicht zahlen. Da ich gerade von ALG I zu ALG II wechsel weiss ich das Leider auchnicht sonst musst Du auf Kollege Blade mal warten, der weiss es evtl.

Gruß

Verfasst: 15.01.2007 01:42
von Zitrone_1
Das es unbedingt einen Grund haben muss,
hm, naja, bezweifel ich bissel ehrlich gesagt...
Die Monate vor Mai/Juni ´05 haben ´se ja auch nich berücksichtigt,
im Schreiben steht ich solle das volle Guthaben, also alles, an die Agentur zahlen.

Danke Termi, werd mal gucken ob noch jemand was zu schreibt.

Viele liebe Grüsse
Zitrone

Verfasst: 15.01.2007 17:32
von Zitrone_1
*push*

Verfasst: 15.01.2007 18:39
von buxi
Hallo Zitrone, ok ich probiers mal anhand meinem Fall. 1. Falls Deine Miete unangemessen zu hoch wäre muß Dir das die Arge schriftlich mitteilen und Dich zum Umzug auffordern. Das muß sie 6 Monate zuvor tun, bevor sie Dir die Miete einfach kürzt! Mietkürzung muß nämlich auch schriftlich angekündigt werden. Aber: In meinem Fall war es so, daß ich jeden Monat 15 Euro zu wenig Miete bekam weil sich die Schlaule in der Berechnungsabteilung einfach verrechnet haben. Mir war zwar aufgefallen, daß da eine Differenz ist, ich war aber zu unwissend deshalb mal nach zu haken. Vor 4 Monaten haben sie mir dann geschrieben, daß sie sich verrechnet hatten und gestanden mir eine Nachzahlung zu für 3 Monate im Nachhinein. Daraufhin habe ich Widerspruch eingelegt, weil ich meiner Meinung nach rückwirkend Anspruch auf die letzten 2 Jahre seit Hartz 4 habe. Auf meinen Widerspruch habe ich bis heute nichts gehört, hab aber sowieso noch wegen anderer Dinge inzwischen alles dem Anwalt gegeben. Also kurzum, es kann auch sein, daß sich die Arge einfach verrechnet hat, dann musst Du eventuell mal einen Überprüfungsantrag stellen. Gruß buxi

Verfasst: 15.01.2007 19:24
von enibas
werden dir die 10 euro vom regelsatz abgezogen und dem vermieter überwiesen? dann könnte es dein anteil für die warmwasserbereitung sein.
bei mir wurden monatlich 15 euro abgezogen (für 2 kinder und mich). ich war lange zu feige nachzufragen.jeztz stellte sich heraus, dass mir das geld zu unrecht abgezogen wird, da ich mein warmes wasser über einen boiler bekomme und somit den strom schon vom regelsatz bestreite. seit der hartz4 einführung zahlte ich völlig unnsinnig jeden monat 15 euro. :evil:

Verfasst: 15.01.2007 21:38
von buxi
Hallo enibas, dann ging es Dir ja genau so wie mir?! Hast Du dich jetzt nicht dagegen gewehrt?

Verfasst: 15.01.2007 22:01
von Zitrone_1
Danke für eure Antworten.

Ich hab noch nie einen Brief bekommen mit der Mitteilung das meine Miete zu hoch sei oder ähnliches
und ich somit einen Teil selber tragen muss, auch wurde bei Terminen davon nichts erwähnt.
Seit ich Hartz IV bekomme, bekomme ich auch nicht die volle Miete.
Erst waren es 10,- Euro die fehlten, jetzt (neuer Bescheid) sind es ca. 15,- Euro die fehlen.

Man muss auch beachten das ich hier in Berlin wohne und nicht auf dem Land wo die Mieten oft günstiger sind (Mietspiegel).

Ich dachte ehrlich gesagt auch immer es wäre normal das man nicht die volle Miete bekommt, da es für Heizung etc. nur so Pauschalen gibt. Hmm.

Deshalb auch meine Frage ob dieser Betrag monatlich nicht abgezogen werden müsste wenn man ein Guthaben (Betriebskostenabrechnung) bekommt, da man diese 10,- bzw. 15,- Euro ja von seiner Regelleistung zahlt.

Verfasst: 15.01.2007 22:02
von enibas
doch, hab ich. ich musste mir eine bestätigung meines vermieters holen, um nachzuweisen,dass ich warmwasser über den boiler bekomme. hätte die sb auch im mietvertrag sehen können. die sache wird jetzt bearbeitet. ich weiss nicht, ob ich das geld zurück bekomme. falls nicht, werde ich wiederspruch einlegen und mich auf das ansparen berufen.

Verfasst: 15.01.2007 22:06
von Zitrone_1
enibas hat geschrieben:werden dir die 10 euro vom regelsatz abgezogen und dem vermieter überwiesen? dann könnte es dein anteil für die warmwasserbereitung sein.
Nee, wird nix vom Regelsatz abgezogen. Es geht auch nichts von der ARGE an den Vermieter,
ich überweise die Miete jeden Monat alleine, bekomme also alles auf mein Konto überwiesen von der Agentur.

Einen Boiler habe ich auch nicht.
Warmwasserzubereitung - ist doch nur wenn man einen Boiler hat oder nicht?
Sowas hab ich alles nicht, bekomm mein Warmwasser direkt aus der Wand, oder wie man das nennt.
Hmm, ehrlich gesagt komm ich so langsam ins grübeln...

Verfasst: 15.01.2007 22:10
von Zitrone_1
enibas hat geschrieben:doch, hab ich. ich musste mir eine bestätigung meines vermieters holen, um nachzuweisen,dass ich warmwasser über den boiler bekomme.

Hm, ok.
Aber da ich nun keinen Boiler habe, müsste ich also die komplette, volle, Miete bekommen oder nicht?

Ich seh so langsam nich mehr durch, so scheints mir zumindest. :?

Und wenn ich 10,- Euro von meinem Regelsatz genommen habe um die Miete halt komplett bezahlen zu können, müssten die ja auch vom Guthaben abgezogen werden. Die Agentur möchte aber den kompletten Betrag haben.
Ich habe heute einen Brief hingeschickt, mit der Bitte um Klärung, denn irgendwas läuft hier nicht ganz korrekt.

Verfasst: 15.01.2007 22:29
von enibas
da du keinen boiler hast, also das warme wasser nicht über strom finanzierst, musst du dich mit einem anteil von deinem regelsatz an den kosten der warmwasserbereitung beteiligen.ich vermute, dass es diese 10 euro sind.

Verfasst: 15.01.2007 22:46
von Melinde
Hallo Zitrone_1
Der Anteil der Heizkosten der auf die Warmwasserbereitung entfällt wird nach der Betriebskostenverordnung mit 18 % berücksichtigt wenn das Warmwasser mit der Heizung zusammenhängt. Dir darf daher auch kein höherer %-Anteil abgezogen werden. :wink:
Gruss

Verfasst: 15.01.2007 23:24
von Zitrone_1
Ok, also hätte ich dann ja eine Erklärung bezüglich der 10,- Euro, dank euch.
Aber da es hier um die Betriebskosten geht, Wasser gehört ja selbstverständlich auch dazu, kann ich diese 10,- Euro also abrechnen?
Ich meine von dem Guthaben welches die ARGE haben möchte, da ich den Betrag (die 10,- Euro für Wasser) von meinem Regelsatz bezahlt habe.
Wäre doch zumindest mehr als logisch, hm.

So recht scheint das keiner zu wissen oder? :?

Verfasst: 15.01.2007 23:39
von Melinde
Hallo Zitrone_1
In der Betriebskostenabrechnung die Dir der Vermieter gegeben hat sind sicher alle Posten die er abrechnet einzeln aufgeführt (das müssen sie nämlich). Da rechnest Du von den Heizkosten die 18 % heraus und hast die Summe für das warme Wasser die als Guthaben entstanden ist. Die ziehst Du von dem Geld ab das an die ARGE geht, schreibst vielleicht noch ein paar nette Zeilen zur Erläuterung über den Grund des Abzugs dazu und fertig ist die Sache.
Sollte dann jemand noch weitere Fragen oder gar Forderungen haben empfiehlst Du einfach mal die Lektüre der Betriebskosten- bzw. Heizkostenverordnung, dort wird der Fragesteller dann fündig. :wink:
Gruss