Seite 1 von 1

ARGE und Haus!!!

Verfasst: 14.01.2007 13:49
von Boymeetslove23
Hallo
ich habe mal eine frage : ein freund 24j und seine freundin 22j bekommen beide Harz4 er hat einen nebenjob und sie macht zurzeit einen eineurojob und will sich aber eine Hundezuchtaufbauen und ab der vierten hündin muss sie ein gewerbe anmelden nur wenn sie das macht ist sie doch dann selbständig oder? Und bekommt doch dann auch nichts mehr vom amt? oder?

2 frage : die beiden wollen jetzt aus ihrer wohnung ausziehen und in ein kleines haus zur Miete einziehen weill sie um züchten zu können einen Garten haben muss und ein welpen zimmer! Die jetzige wohnung ist zu klein und zu teuer müssen noch ein teil selber zahlen jetzt meine frage sie sagten mir sie wollen das so machen das er als haupmieter das haus miete und sie als untermieterin sie sind nicht verlobt oder so haben auch einzelne Kontos ! Würde so was gehen weiss darüber irgentjemand was oder hat jemand damit schon erfahrungen gehabt wäre net wenn mir das jemand beantworten könnte

Verfasst: 14.01.2007 14:42
von enibas
aber die beiden sind ein paar, oder?
ich finde es unfair, den ehrlichen alg2 beziehern gegenüber, herumzutricksen.
ob in diesem fall eine förderung von der arge möglich ist, weiss ich nicht.
allerdings sollte deine bekannte wissen, dass zur zucht bestimmte sachkenntnisse und andere voraussetzungen nötig sind. zb muss eine erlaubnis vom fachbereich veterinärwesen und verbraucherschutz eingeholt werden. mindestvoraussetzungen sind auch im tierschutzgesetz, §11, aufgeführt.
ich selbst habe eine bekannte, die eine kleine hundezucht nebenbei betreibt. daraus ergibt sich so gut wie kein verdienst, weil mit der zucht auch immer ausgaben verbunden sind, zb tierarztkosten, futter, steuern und versicherung.
meine persönliche meinung ist, dass es schon genug hunde gibt, die als gebärmaschinen missbraucht werden. ich bezweifle auch, dass die nachfrage nach welpen so gross ist, dass man von diesem eventuellen verdienst sein leben bestreiten kann.
ich möchte kein moralapostel sein. aber es sind schon viele punkte zu bedenken, wenn man mit dem gedanken an eine hundezucht spielt.

Verfasst: 14.01.2007 14:51
von Boymeetslove23
ja sie ist in einem verein und sie will ja kein wurfmaschienen haben sie weiss auch das man damit kein geld machen kann und will sie auch nicht deswegen ja die frage ob sie dann noch was vom amt bekommt ja sie sind ein paar und sie wollen ja nicht abzogen oder so es geht ja nur um den mietvertrag

Verfasst: 14.01.2007 15:07
von enibas
meiner meinung nach würde die arge einem umzug in ein haus nicht zustimmen, wenn die kosten der unerkunft überschritten werden. egal, wer der hauptmieter ist, da beide alg2 bekommen und eine bedarfsgemeinschaft bilden (werden).

Verfasst: 14.01.2007 15:24
von Boymeetslove23
ja aber selbst wenn sie sind ja jetzt auch schon eine Bedarfsgemeinschaft und müssen noch zur jetzigen miete dazu bezahlen warm 400€ und das amt zahlt nur 387 euro also zahlen sie 13 euro selber noch da fragt doch auch das amt nicht woher sie das geld nehem von der leistung geht es nicht sie haben im monat 23 euro nur übrich deswegen ist er ja froh das er jetzt diesen nebenjob hat in disem haus müssten sie 500 warm zahlen 4 zimmer 96cm und jetzt 2raum für 400 und 52 cm meiner meinung nah wäre es doch egal wenn die arge dann so wie so nur 387 euro zahlt müssten sie halt denn rest selber bezahlen ich verstehe auch nicht warum ich die arge vorher fragen muss wenn man umziehen will die kaution für ihre jetztige wohnung hABEN SIE AUCH SELBER BEZAHLT NICHT VOM AMT

Verfasst: 14.01.2007 16:01
von enibas
das haus liegt mit einer miete von 500 euro weit über dem limit, auch die qm zahl ist schon mehr, als zwei personen zustehen würden. solange alg2 bezogen wird, stimmt die arge einem umzug nicht zu.

Verfasst: 14.01.2007 16:12
von blade80
außerdem wenn die 1. Nebenkostenabrechnung vom HAUS kommt wird die ARGE euch entsprechend darauf hinweisen dass ihr drauf sitzenbleibt weil " unangemessen" ;)

Verfasst: 15.01.2007 20:52
von Boymeetslove23
JA ABER WIE IST DAS DENN JETZT MIT DER WOHNUNG DIE IST DOCH AUCH ANGEBLICH ZU TEUER WENN DA EINE NACHZAHLUNG KOMMEN WÜRDE AM JAHRES ENDE MÜSSTEN SIE DIE DANN AUCH ZAHLEN??????
:?: :?: :?: :?: :?: :?: :?: :?: :?: :?: :?: :?: :?: :?: :?: :?: