HartzIV abgemeldet...und nun ?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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corinna.k
Beiträge: 4
Registriert: 12.05.2006 04:52

HartzIV abgemeldet...und nun ?

Beitrag von corinna.k »

Hallo

zwar habe ich seit einiger Zeit keinen Anspruch mehr auf ALG2, habe aber dennoch eine Frage an Euch und ich wäre sehr froh und dankbar wenn ihr sie mir beantworten könntet.

Zum Fall: Im Oktober letzten Jahres bekam ich auf eine Bewerbung eine positive Antwort von einem Sicherungsunternehmen. Es folgte ein Einstellungsgespräch und die Zusage der Festeinstellung nach erfolgreicher bestandener Prüfung zum Sicherungsposten. Dieser Lehrgang/Prüfung wurde aufgrund der Einstellungszusage von der Agentur für Arbeit voll finanziert.
Mein Arbeitsverhältnis begann am 09.10.06, am 10.10.06 meldete ich mich telefonisch bei der Agentur für Arbeit ab mit der Bitte um eine eventuelle Wiedereingliederungshilfe.
Ich wartete ab. Der Job ist sehr Zeitaufwendig, ich bin meist mehr wie 12 Stunden unterwegs. Oft habe ich 12 Stunden-Schichten so das ich erst nach 16 Stunden zu hause bin. Ende Oktober bis Mitte November war ich auf Montage, so das ich mich zu hause um nichts kümmern konnte.
Erst Ende November habe ich erfahren das mir die Agentur immer noch das Geld überweist. Auch für November und sogar für Dezember. Obwohl ich mich, wie schon gesagt, im Oktober schon abgemeldet hatte.

Ich rief also meine persönliche Betreuerin von der Agentur an und erklärte ihr den Sachverhalt.
Ich musste Kopien von den Lohnbescheinigungen und von der Kündigung meines Nebenjobs als Pizzafahrerin ( der war gemeldet,gekündigt zu Oktober,aber leider vergessen anzugeben ) einreichen.

Gestern nun hatte ich 3 Briefe im Briefkasten, alle 3 datiert am 08.01.07.
Nr. 1 ist die Bewilligung über ein Zuschuß von 50Euro
Nr. 2 ist die Überlegung dazu... und
Nr. 3 ist die Absage des Zuschusses und die Aufforderung der sofortigen Rückzahlung des zu viel gezahlten Betrages. Ich hätte mit vollem Wissen das Geld eingerafft und die Lohnbescheinigungen sowieso absichtlich zu spät eingereicht.
Dazu muss ich sagen das ich die Lohnbescheinigungen eh erst am darauffolgenden Monat am 18. bekomme und das hatte ich auch meiner Vermittlerin am telefon gesagt.

Das ich das Geld zurückbezahlen muss, ist mir schon klar. Nur verstehe ich die Vorgehensweise der Agentur nicht. Ich hatte mich doch ordnungsgemäß abgemeldet. Ich kann also nichts dafür das mir die Leistungen noch überwiesen wurden.
Und, das klingt jetzt vielleicht unglaubwürdig, aber ich hatte in der Anfangsphase einfach keine Zeit um die bewegungen auf meinem Konto zu verfolgen.

Mich würde nun interessieren... wer ist im Recht, hat meine telefonische Abmeldung ausgereicht und hätte ich vielleicht Anspruch auf eine Wiedereingliederunghilfe gehabt ?
Ich soll bis zum 25. diesen Monat Stellung dazu nehmen.

In der Hoffnung von Euch zu lesen bedanke ich mich im Voraus!

LG corinna
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Hallo corinna.k
Du hättest die Veränderungsmeldung auf jeden Fall schriftlich machen müssen. Auch wegen der Wiedereingliederungshilfe wäre ein Brief besser als telefonische Anfrage, dann wäre irgendwann auch ein Brief mit Zusage oder Absage gekommen.
Entkräfte die Vorwürfe indem Du in Deiner Stellungnahme einfach schreibst wie es gewesen ist.
Arbeit im Bewachungs- und Sicherheitsgewerbe ist sehr stressig, auch wegen der überlangen Zeiten. Wenn Du da auch nochmal drauf hinweist hat man sicher Verständniss. Immerhin hat sich ja auch keiner beim Amt gefragt was aus der Investition in Deine Ausbildung geworden ist. :wink:
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
corinna.k
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Beitrag von corinna.k »

Hallo Melinde

du hast sicherlich recht, ich hätte das schriftlich machen müssen. Vielleicht hätte ich das auch noch getan wenn mir die gute Frau am telefon nicht bestätigt hätte das sie die Abmeldung aufgenommen hat und sich um die Wiedereingliederungshilfe kümmern wird. Aber wie das mit den Vertretungen nun mal so ist...

Ich werde natürlich in der Stellungnahme das alles noch einmal erklären und darum Bitten den Betrag in 2oder 3 Raten zu bezahlen.

Und ich wüsste natürlich gern ob ich da Rückwirkend noch etwas bewirken kann.

LG corinna
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Melinde
Moderator
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Beitrag von Melinde »

Hallo corinna.k
Rückwirkend wird da wohl nichts mehr zu machen sein. :(
Mündliche Angelegenheiten und Zusagen sind nicht zu beweisen.
Leider machen nicht wenige diese Erfahrungen wenn sie nur eine Vertretung des gewohnten Ansprechpartners erreichen.
Man soll sich grundsätzlich nicht auf mündliche Zusicherungen verlassen, besonders solche am Telefon und ganz besonders im Zusammenhang mit Behörden.
Gruss
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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