Wollte wissen wie es ist mit hartz 4 wenn man unter 18 ist und keinen schulabschluss bekommen hat?
Hat man anspruch darauf wie wird weiter verfahren???
hat man irgend eine chance trotzdem sein geld zu verdienen oder wird man unterstützt abschlusnachzuholen oder eine ausbildung zu machen?
Minderjährig,kein schulabschluss...hartz 4?!?!
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Unter 18 ALGII?
Unter 18 jährige jugendliche Kinder gehören zur Bedarfsgemeinschaft der Eltern. Wenn die Eltern ALGII - Leistungen erhalten, erhalten sie auch Regelsätze und Mietanteile für ihre Kinder. Die Ausnahme bilden die Kinder, die nicht mehr bei den Eltern wohnen (Jugendwohnung/ eigene Wohnung) Bei einer Jugendwohnung erhält der Jugendliche seinen Unterhalt durch den Träger der Einrichtung. Bei einer eigenen Wohnung sollte der Jugendliche beim zuständigen Sachbearbeiter im Jugendamt vorsprechen, um abzuklären welche Wege zu gehen sind.
Jugendliche erwachsene, ab dem vollendeten 18´ten Lebensjahr, müssen für sich selbst einen Antrag stellen, völlig unabhängig davon, ob diese bei den Eltern wohnen oder nicht.
Selbstverständlich werden bei den erwachsenen jugendlichen ALGII - Beziehern Maßnahmen zur Schul- und Ausbildung unterstützt.
Es heißt im Gesetz FORDERN UND FÖRDERN
Wie diese Förderung aussehen kann muss im einzelnen mit dem Fallmanager/ Sachbearbeiter besprochen werden.
Jugendliche erwachsene, ab dem vollendeten 18´ten Lebensjahr, müssen für sich selbst einen Antrag stellen, völlig unabhängig davon, ob diese bei den Eltern wohnen oder nicht.
Selbstverständlich werden bei den erwachsenen jugendlichen ALGII - Beziehern Maßnahmen zur Schul- und Ausbildung unterstützt.
Es heißt im Gesetz FORDERN UND FÖRDERN

Wie diese Förderung aussehen kann muss im einzelnen mit dem Fallmanager/ Sachbearbeiter besprochen werden.