Minderjährig,kein schulabschluss...hartz 4?!?!

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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TObiias

Minderjährig,kein schulabschluss...hartz 4?!?!

Beitrag von TObiias »

Wollte wissen wie es ist mit hartz 4 wenn man unter 18 ist und keinen schulabschluss bekommen hat?
Hat man anspruch darauf wie wird weiter verfahren???
hat man irgend eine chance trotzdem sein geld zu verdienen oder wird man unterstützt abschlusnachzuholen oder eine ausbildung zu machen?
Carola
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Registriert: 15.10.2005 14:18
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Unter 18 ALGII?

Beitrag von Carola »

Unter 18 jährige jugendliche Kinder gehören zur Bedarfsgemeinschaft der Eltern. Wenn die Eltern ALGII - Leistungen erhalten, erhalten sie auch Regelsätze und Mietanteile für ihre Kinder. Die Ausnahme bilden die Kinder, die nicht mehr bei den Eltern wohnen (Jugendwohnung/ eigene Wohnung) Bei einer Jugendwohnung erhält der Jugendliche seinen Unterhalt durch den Träger der Einrichtung. Bei einer eigenen Wohnung sollte der Jugendliche beim zuständigen Sachbearbeiter im Jugendamt vorsprechen, um abzuklären welche Wege zu gehen sind.

Jugendliche erwachsene, ab dem vollendeten 18´ten Lebensjahr, müssen für sich selbst einen Antrag stellen, völlig unabhängig davon, ob diese bei den Eltern wohnen oder nicht.

Selbstverständlich werden bei den erwachsenen jugendlichen ALGII - Beziehern Maßnahmen zur Schul- und Ausbildung unterstützt.
Es heißt im Gesetz FORDERN UND FÖRDERN :!:

Wie diese Förderung aussehen kann muss im einzelnen mit dem Fallmanager/ Sachbearbeiter besprochen werden.
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