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nebenkostennachzahlung

Verfasst: 09.01.2007 21:11
von Elbezicke
ich habe meine nebenkostenabrechnung für 2005 jetzt bekommen.ich muss 400 euro nachzahlen.
in meinem ersten bescheid über alg 2 aus dem jahr 05 wurde mir mitgeteilt,das meine miete um 28 euro zu teuer ist.zustehen würden mir 357 euro inkl.nebenkosten OHNe Heizung.ich zahle aber 335 euro Kaltmiete und 115 euro nebenkosten,die nebenkosten wurden aufgrund gestiegener preise 2005 von 65 auf 115 euro erhöht,wobei im mietvertrag nicht zu ersehen ist ,was heizung und was die übrigen nebenkosten ausmacht.nun habe ich diese nachzahlung(wird ja alles teurer:-(()bekommen und weiss nicht,ob ich einen antrag auf übernahme dieser kosten bei der agentur für arbeit stellen kann,weil ja laut deren aussage meine wohnung ja zu teuer ist.aber mit 50 euro nebenkosten kommt doch kein mensch mehr aus!!wer weiss rat?????daaaanke für antworten

Verfasst: 09.01.2007 21:30
von Melinde
Hallo Elbezicke
Stell einen Antrag auf Übernahme der Kosten.
Die Heizkosten müssen in ihrer tatsächlichen Höhe übernommen werden wenn sie nicht unangemessen zu hoch sind. (wie z.B. bei offenem Fenster bullert der Ofen lustig vor sich hin und erwärmt das ganze Viertel)
Wenn Deine Wohnung quadratmetermässig zu groß ist wird dann der Anteil herausgerechnet um den sie von der angemessenen Größe abweicht, den Anteil musst Du dann selber zahlen. Das gilt auch für anderes was nach Wohnfläche abgerechnet wird.
Von den Heizkosten musst Du allerdings den Teil selber zahlen der auf die Energie zur Warmwasserbereitung entfällt bei verbundenen Anlagen. Etwa 18 % sind das.
Lass Dir von Deinem Vermieter eine genau aufgeschlüsselte Betriebskostenabrechnung ausstellen, das muss er machen.
Zu jedem abgerechneten Posten gehört der zu zahlende Betrag, die geleisteten Zahlungen werden dann jeweils gegengerechnet.
So ist klar ersichtlich für was genau diese Nachzahlung ist.
Dann kann man auch aufdröseln was Du selber zahlen musst wenn die Wohnung 28 € teurer ist als erlaubt.
Gruss

Re: nebenkostennachzahlung

Verfasst: 14.01.2007 23:57
von Zitrone_1
Elbezicke hat geschrieben:ich habe meine nebenkostenabrechnung für 2005 jetzt bekommen.ich muss 400 euro nachzahlen.
Du hast deine Betriebskostenabrechnung für 2005 erst in diesem Jahr, also 2007, erhalten?

Der Vermieter muß innerhalb von 12 Monaten die Nebenkosten in Rechnung stellen.

§ 556
Vereinbarungen über Betriebskosten

Auszug:

(3) Über die Vorauszahlungen für Betriebskosten ist jährlich abzurechnen; dabei ist der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu beachten. Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten.

http://dejure.org/gesetze/BGB/556.html