umzugskostenübernahme?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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baby
Beiträge: 3
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umzugskostenübernahme?

Beitrag von baby »

Hallo
ich bin momentan alleinerziehend mit einem Kind, bin vor fast einem jahr von bw nach bayern gezogen, getrennt hatte ich mich nicht wirklich von meinem freund der vater meiner tochter. ich bin nur zu meiner familie gezogen weil ich arbeiten gehen wollte hatte auch jemanden für mein kind, doch kam dann alles anders und ich musste alg2 beantragen und beziehe dies nun auch seid ca 4 monaten. so nun wollte mein freund eigentlich nach kommen und suchte vergebens arbeit und findet keine. jetzt bin ich in der 12 woche schwanger, und möchte nun wieder zurück ziehen, da er hier keine arbeit findet, dort aber sicher arbeit hat, aber leider kann er uns damit auch nicht alleine finanzieren da er nicht wirklich viel verdient zwischen 920 und 1000 euro. so da ja nun alles anders gekommen ist als gehofft bereue ich es natürlich damals dort weg gezogen zu sein. aber nun ist es halt so. besteht die chance das mir und meiner tochter der umzug zurück bezahlt wird? hier her habe ich ihn selbst von meinem ersparten finanziert, doch leider ist mir das diesmal nicht möglich. ich möchte aber auch nicht mit zwei kindern über 200 km vom vater meiner kinder entfernt sein. meine angst nun das ich irgendwelche leistungen gestrichen bekomme weil ich da von ihm weg gezogen bin und nun wieder zurück möchte? kann mir irgendjemand weiter helfen? ich möchte dies halt gerne über die bühne bringen bevor das zweite kind da ist. dort müssten wir uns auch eine andere wohnung suchen da er momentan nur eine ein zimmer wohnung hat. lg
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Da dein Umzug im Sinne des SGB als nicht erforderlich zu betrachten ist, gibt es auch keine finanziellen Unterstützungen für den Umzug. Also keine Umzugskostenbeihilfe, sorry für die schlechte Nachricht.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
ballsport
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Beitrag von ballsport »

Hab da zu den Umzugskosten auch mal ne Frage:

Wohnen in einer 3 Raum Wohnung (81qm) mit noch 5 in zwei Monaten 6 Personen. Werden im Falle eines Umzuges in eine größere Wohnung die erforderlichen Kosten übernommen?
Wenn ja, was genau muss beachtet werden?

Da sowohl mein Mann als auch ich Schulden haben, sind die Mietgesellschaften hier in Bremen nicht bereit, uns eine entsprechende Wohnung zu geben geschweige denn, überhaupt ein Angebot zu geben. Auch nicht mit dem Hinweis, das die Miete durch die Bagis übernommen wird und direkt an den Vermieter/Mietgesellschaft gezahlt wird.

So langsam wird es nämlich echt eng, nur die Angebote, die wir bekommen könnten, sind mit Kaution UND Maklergebühren verbunden. Und meisst auch noch mit Ablöse für Küche etc, da Vermieter dieses nicht rausnehmen wollen.

Derzeit schlafen nämlich mein Mann und ich im Wohnzimmer auf Matratzen, da die Kids ja auch einen Schlafraum brauchen (die zwei Jungs 10,5 Jahre alt und 23 Monate alt haben zusammen ein Zimmer und unsere Tochter noch alleine).

Wär super, wenn Ihr mir eine Antwort auf diese Frage geben könntet, denn im Moment stellt sich die Bagis quer mit übernahme der Kosten. "Es wäre ja nicht erforderlich umzuziehen, da die Kinder nach Geschlechtern getrennt ihren Schlafraum haben und Erwachsene damit umgehen müssen, sich auf nur einen Raum zu begrenzen.
Carmen

Meine Antworten stellen nur meine persönliche Meinung bzw. eigene Erfahrungen dar und sind KEINE Rechtsberatung! Dafür sind Anwälte bzw. Gerichte zuständig!
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Carmen
Schau mal hier ob Dir das weiterhilft:

KdU Bremen von Tacheles

Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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