Hallo,
ich bin 27 und lebe mit meiner Freundin zusammen, Ende des Monats läuft mein ALG1 aus. Meine Freundin verdient ~1100€ netto und wir haben in den letzten 7 Jahren ca. 8000€ zusammengespart. 
Habe ich Anspruch auf Hartz4?
Es gibt zwar diverse Hartz4 Rechner, aber irgendwie kommt da immer was anderes aus...
Und muss ich meine Krankenversicherung selbst zahlen wenn ich kein Anspruch auf Hartz4 habe?
			
			
									
									
						Anspruch auf Hartz4 !?
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo Mad-Max
Mit dem Vermögen werdet ihr noch unter der Anrechnungsgrenze liegen denke ich mal (pro Lj. sind das 150 €)
Krankenversicherung muss selber gezahlt werden wenn kein Alg2 Anspruch. Entsteht durch den Beitrag zur KV wiederum Bedürftigkeit besteht ...
siehe:
SGB II § 26 (3)
........
(3) Die Bundesagentur übernimmt auf Antrag im erforderlichen Umfang die Aufwendungen für die angemessene Kranken- und Pflegeversicherung, soweit Personen allein durch diese Aufwendungen hilfebedürftig würden.
Die Bundesagentur soll die Aufwendungen unmittelbar an die Krankenkasse oder das Versicherungsunternehmen zahlen, wenn die zweckentsprechende Verwendung durch die betreffende Person nicht sichergestellt ist.
Gruss
			
			
									
									Mit dem Vermögen werdet ihr noch unter der Anrechnungsgrenze liegen denke ich mal (pro Lj. sind das 150 €)
Krankenversicherung muss selber gezahlt werden wenn kein Alg2 Anspruch. Entsteht durch den Beitrag zur KV wiederum Bedürftigkeit besteht ...
siehe:
SGB II § 26 (3)
........
(3) Die Bundesagentur übernimmt auf Antrag im erforderlichen Umfang die Aufwendungen für die angemessene Kranken- und Pflegeversicherung, soweit Personen allein durch diese Aufwendungen hilfebedürftig würden.
Die Bundesagentur soll die Aufwendungen unmittelbar an die Krankenkasse oder das Versicherungsunternehmen zahlen, wenn die zweckentsprechende Verwendung durch die betreffende Person nicht sichergestellt ist.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
						Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Hallo Mad-Max
Ne, 27*150+32*150 wird gerechnet.
Ergebnis ist aber das gleiche.
Keine Mietkosten, dann verringert sich auch der Bedarf als Grundlage für die Anspruchsberechnung.
Ihr habt aber doch sicher Nebenkosten aus Energieverbrauch und so?
Alles was ein Vermieter als Betrisbskosten abrechnet gehört zu den Kosten der Unterkunft und wird berücksichtigt.
Gruss
			
			
									
									Ne, 27*150+32*150 wird gerechnet.
Ergebnis ist aber das gleiche.
Keine Mietkosten, dann verringert sich auch der Bedarf als Grundlage für die Anspruchsberechnung.
Ihr habt aber doch sicher Nebenkosten aus Energieverbrauch und so?
Alles was ein Vermieter als Betrisbskosten abrechnet gehört zu den Kosten der Unterkunft und wird berücksichtigt.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
						Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
