Folgendes auf grund meiner lage hier stehe ich nun vor einer Entscheidung.
Zuhause geht nich mehr wirklich, eigene Wohnung auch nich weil u25..... könnte bei meiner Freundin wohnen.
Sie ist ü 25 und bezieht hartz4.
Die Frage die ich mir stelle ist ob sie nachteile bekommt wenn ich bei ihr wohnen würde?!
Das problem an der Geschichte ist einfach das ich in NRW wohne und sie in niedersachsen..... von hier da nen job zu finden is schwer bis unmöglich.....es heisst immer kommen sie persöhnlich vorbei. Aber für nen Vorstellungsgespräch 170 euro für die zug fahrt ausgeben...die ich ja nich ma habe is unmöglich!!!
und dank dem u25 gesetz steh ich nun da.
habe mit meiner Freundin geredet und wir erkundigen uns nun ob sie weniger bekommt wenn ich dort wohne.....bekomme ja nix...wieso sollte sie dann weniger bekommen?!
bitte um hilfe oder anregungen wie wir das am besten hinbekommen können.
			
			
									
									
						Sie hartz4, ich u 25 zusammenziehen ??
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo Takeda
Wenn es mit dem zusammenziehen klappt werdet ihr als Bedarfsgemeinschaft angesehen und ihr Regelbedarf reduziert sich von 345 € auf 311 €. Die KdU werden auch halbiert weil Du die andere Hälfte zahlen musst.
Zu Fahrtkosten schau mal hier:
Ersatz von Vorstellungskosten
Gruss
			
			
									
									Wenn es mit dem zusammenziehen klappt werdet ihr als Bedarfsgemeinschaft angesehen und ihr Regelbedarf reduziert sich von 345 € auf 311 €. Die KdU werden auch halbiert weil Du die andere Hälfte zahlen musst.
Zu Fahrtkosten schau mal hier:
Ersatz von Vorstellungskosten
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Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
						Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Als erstes mal ein dankeschön für eine so schnelle antwort.
Also mit anderen Worten ich kanns vergessen zu ihr zu ziehen weil ich u25.....?!
wie du schreibst wird der regelbedarf gekürzt und die KdU halbiert weil ich für die andere hälfte aufkommen muss.
Die Sache is ja die das ich das in der ersten Zeit garnicht kann.....ohne Job.....und vom amt bekomm ich auch keinen Pfennig wegen u25.
Gibt es da denn keinerlei wege?!
			
			
									
									
						Also mit anderen Worten ich kanns vergessen zu ihr zu ziehen weil ich u25.....?!
wie du schreibst wird der regelbedarf gekürzt und die KdU halbiert weil ich für die andere hälfte aufkommen muss.
Die Sache is ja die das ich das in der ersten Zeit garnicht kann.....ohne Job.....und vom amt bekomm ich auch keinen Pfennig wegen u25.
Gibt es da denn keinerlei wege?!
Zudem die Frage:
Was ist wenn ich Job angebot dort bekomme, es annehme und dort runter ziehe......laut Amt wird ja sogar der Umzug dann bezahlt.
Jedoch frage ich mich was ist wenn ich in der erprobungs zeit den job verliere oder überhaupt den job dann verliere und ich in der zeit noch u25 bin.
Muss ich dann wieder zwangsweise umziehen oder ist es dann ok und ich kann dort wohnen bleiben???
Das interessiert mich mit am meisten....denn wenn ich nen job angebot bekäme wäre ich sofort weg...rein theoretisch....doch habe ich meine bedenken ....aus dem Grund das ich dann wieder zurück muss weil ich den job verliere und noch u25 bin!!!
			
			
									
									
						Was ist wenn ich Job angebot dort bekomme, es annehme und dort runter ziehe......laut Amt wird ja sogar der Umzug dann bezahlt.
Jedoch frage ich mich was ist wenn ich in der erprobungs zeit den job verliere oder überhaupt den job dann verliere und ich in der zeit noch u25 bin.
Muss ich dann wieder zwangsweise umziehen oder ist es dann ok und ich kann dort wohnen bleiben???
Das interessiert mich mit am meisten....denn wenn ich nen job angebot bekäme wäre ich sofort weg...rein theoretisch....doch habe ich meine bedenken ....aus dem Grund das ich dann wieder zurück muss weil ich den job verliere und noch u25 bin!!!
Hallo Takeda
Wenn Du erstmal als Gast bei der Freundin zu Besuch wärest ohne dort gemeldet zu sein hat sie auch keinen mit dem die Miete geteilt werden muss. 
 
Ginge aber nur begrenzte Zeit, ich glaube bis 6 Wochen kann kein Vermieter was dagegen sagen, und hoffen irgendeinen Job zu finden.
Gruss
			
			
									
									Wenn Du erstmal als Gast bei der Freundin zu Besuch wärest ohne dort gemeldet zu sein hat sie auch keinen mit dem die Miete geteilt werden muss.
 
 Ginge aber nur begrenzte Zeit, ich glaube bis 6 Wochen kann kein Vermieter was dagegen sagen, und hoffen irgendeinen Job zu finden.
Gruss
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
						Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
ups, da ist ja noch was reingehüpft während ich noch am denken war.
Wenn Du einen gefundenen Job verlieren solltest kann Dich keiner zurück in´s Elternhaus scheuchen.
			
			
									
									Wenn Du einen gefundenen Job verlieren solltest kann Dich keiner zurück in´s Elternhaus scheuchen.
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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