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frage zum ABMjob
Verfasst: 08.01.2007 09:00
von enni
hallo erstmal vielen Dank dass Du mir geantwortet hast...ich habe noch eine Frage:Mein mann muss ab morgen einen abm job machen,eigendlich hatte er sich um einen 1 eurojob beworben,da wir ab diesen monat kein erziehungsgeld für unsere 23monate junge tochter mehr erhalten und meine 17 jährige tochter mit ihren freund zusammen gezogen ist,wir ihr deshalb kindergeld und gasamten kindesvaterunterhalt monatl.ausszahlen,sind wir an der totalen existensgrenze angelant.Ich habe grosse Angst,dass wir dann noch weniger geld als jetzt haben.
m.f.G.enni
Verfasst: 08.01.2007 10:59
von Melinde
Hallo enni
Die Zuverdienstregelungen sind bei ABM genauso wie bei 1 € Job, die ersten 100€ sind anrechnungsfrei, vom Rest bleiben 20%.
ABM ist im Gegensatz zu 1 € Job sozialversicherungspflichtig, allerdings ohne Arbeitlsosenversicherung daher kein Anspruch auf Alg1 nach Beendigung.
Gruss
Verfasst: 08.01.2007 12:40
von Nico:B
Melinde hat geschrieben:
ABM ist im Gegensatz zu 1 € Job sozialversicherungspflichtig, allerdings ohne Arbeitlsosenversicherung daher kein Anspruch auf Alg1 nach Beendigung.Gruss
Melinde seit wann ?
Verfasst: 08.01.2007 14:00
von Melinde
Hallo Nico:B
Guck mal hier:
Kein Anspruch durch ABM
ABM-Beschäftigte sind künftig nicht mehr in der Arbeitslosenversicherung versichert; es können somit auch keine Leistungsansprüche mehr durch ABM erworben werden (§ 27 III Nr. 5 SGB III; gilt ab 01.01.2004).
Quelle:
Bund-Verlag GmbH
Gruss