In  den Berechnungen für ALG II wird mein Sohn aus erster Ehe für den ich Unterhalt bezahle überhaupt nicht berücksichtigt. Die Folge ist, das ich einen Schuldenberg anhäufe, da ich von meinen kläglichen ALG  Zalungen keine 350€ Unterhalt mehr zahlen kann. 
Wer weiß Rat ? Kann ich dagegen zivilrechtlich vorgehen ?
christoph
			
			
									
									
						Unterhaltszahlungen und ALG II
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo!
Als ALGII Empfänger kannst du keinen Unterhalt zahlen und so wird die Kindesmutter UVG Leistungen vom Jugendamt beantragen müssen.
Da kommt es jetzt allerdings darauf an, wie alt dein Kind ist!
Das Jugendamt zahlt meines Wissens nach bis zum vollendeten 12. Lebensjahr des Kindes aber längstens 6 Jahre lang UVG Leistungen!
Diese Leistungen musst du aber wenn du wieder in Arbeit stehst an das Jugendamt zurück zahlen.
Hat ein Vater zu wenig Einkommen kann die Mutter ( gehe davon aus dass das Kind bei der Mutter lebt) vom Jugendamt den Unterhaltsanspruch ausrechnen lassen.
Am Besten setzt du dich mit der Mutter in Verbindung und die kann beim zuständigen Jugendamt nachfragen was sie machen soll!
Es gibt Tabellen wo man ersehen kann wie hoch die Unterhaltszahlung des Jugendamtes sind. Altersstaffelung! Vielleicht finde ich noch was dazu im Netz!
LG
Silvia
			
			
									
									
						Als ALGII Empfänger kannst du keinen Unterhalt zahlen und so wird die Kindesmutter UVG Leistungen vom Jugendamt beantragen müssen.
Da kommt es jetzt allerdings darauf an, wie alt dein Kind ist!
Das Jugendamt zahlt meines Wissens nach bis zum vollendeten 12. Lebensjahr des Kindes aber längstens 6 Jahre lang UVG Leistungen!
Diese Leistungen musst du aber wenn du wieder in Arbeit stehst an das Jugendamt zurück zahlen.
Hat ein Vater zu wenig Einkommen kann die Mutter ( gehe davon aus dass das Kind bei der Mutter lebt) vom Jugendamt den Unterhaltsanspruch ausrechnen lassen.
Am Besten setzt du dich mit der Mutter in Verbindung und die kann beim zuständigen Jugendamt nachfragen was sie machen soll!
Es gibt Tabellen wo man ersehen kann wie hoch die Unterhaltszahlung des Jugendamtes sind. Altersstaffelung! Vielleicht finde ich noch was dazu im Netz!
LG
Silvia