Arbeitslosengeld II abgelehnt !?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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joko
Beiträge: 1
Registriert: 31.10.2005 12:54

Arbeitslosengeld II abgelehnt !?

Beitrag von joko »

Hallo, allerseids

Mein Arbeitslosengeld II Antrag wurde abgelehnt weil meine Freundin 1300 € Netto bekommt und wir in eheähnlicher Gemeinschaft leben.
Ich bekomme jetzt nichts mehr und bin nicht einmal mehr Krankenversichert. Ist das normal ?
Ich habe gedacht das wenigsten ein mindest Sozialsatz mit zu steht.
Mensch...Sie hat ein Auto damit Sie zur Arbeit kommt, die Miete, die Versicherungen, die teuer gewordenen Lebensmittel, ich brauche Täglich Medikamente....wie soll das ganze gehen ?
Das ist das erste mal, daß ich in solch einer Situation bin, in der ich den Staat brauche. Da kan man ich tatsächlich den Strick nehmen. Ich hab keine Lust mehr.
Carola
Beiträge: 210
Registriert: 15.10.2005 14:18
Wohnort: Hamburg

ALG II abgelehnt

Beitrag von Carola »

Ja, das ist möglich. Du hast hoffentlich einen ordentlichen Bescheid inkl. Berechnung bekommen. Darin muss der Bedarf für Euch zwei dem Einkommen gegenübergestellt sein, schau mal nach wieviel das Einkommern den Bedarf übersteigt.

Bleibt soviel übrig, dass Deine Freundin monatlich rd. 130,00 Euro für Krankenkasse und 79,00 Euro an die LVA, für Dich überweisen kann?

Wenn Ja, bleibt Euch noch ein Wohngeldantrag, bei dem werden dann diese Ausgaben berücksichtig.

Wenn Nein, würde ich ersteinmal einen Widerspruch einlegen. Begründung das ihr durch die eigenen Leistungen an KV/ PV + RV unter dem Bedarf von ALGII leben müsst. Darin mit Nachruck versichern, das Deine Freundin nicht gewillt ist Dich zu unterhalten und schon gar nicht für Deine Krankenkasse und Rentenversicherung aufzukommen, da nach dem deutschen Unterhaltsrecht keine Unterhaltspflicht gegenüber unverheirateten Partnern besteht.

Stöbere mal hier im Forum herum, zu dem Thema gibt es einige hilfreiche Einträge!

Der letzte Weg wäre Dein Auszug aus der gemeinsamen Wohnung. Das ist natürlich nicht so toll!
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