Hallo, allerseids
Mein Arbeitslosengeld II Antrag wurde abgelehnt weil meine Freundin 1300 € Netto bekommt und wir in eheähnlicher Gemeinschaft leben.
Ich bekomme jetzt nichts mehr und bin nicht einmal mehr Krankenversichert. Ist das normal ?
Ich habe gedacht das wenigsten ein mindest Sozialsatz mit zu steht.
Mensch...Sie hat ein Auto damit Sie zur Arbeit kommt, die Miete, die Versicherungen, die teuer gewordenen Lebensmittel, ich brauche Täglich Medikamente....wie soll das ganze gehen ?
Das ist das erste mal, daß ich in solch einer Situation bin, in der ich den Staat brauche. Da kan man ich tatsächlich den Strick nehmen. Ich hab keine Lust mehr.
Arbeitslosengeld II abgelehnt !?
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
ALG II abgelehnt
Ja, das ist möglich. Du hast hoffentlich einen ordentlichen Bescheid inkl. Berechnung bekommen. Darin muss der Bedarf für Euch zwei dem Einkommen gegenübergestellt sein, schau mal nach wieviel das Einkommern den Bedarf übersteigt.
Bleibt soviel übrig, dass Deine Freundin monatlich rd. 130,00 Euro für Krankenkasse und 79,00 Euro an die LVA, für Dich überweisen kann?
Wenn Ja, bleibt Euch noch ein Wohngeldantrag, bei dem werden dann diese Ausgaben berücksichtig.
Wenn Nein, würde ich ersteinmal einen Widerspruch einlegen. Begründung das ihr durch die eigenen Leistungen an KV/ PV + RV unter dem Bedarf von ALGII leben müsst. Darin mit Nachruck versichern, das Deine Freundin nicht gewillt ist Dich zu unterhalten und schon gar nicht für Deine Krankenkasse und Rentenversicherung aufzukommen, da nach dem deutschen Unterhaltsrecht keine Unterhaltspflicht gegenüber unverheirateten Partnern besteht.
Stöbere mal hier im Forum herum, zu dem Thema gibt es einige hilfreiche Einträge!
Der letzte Weg wäre Dein Auszug aus der gemeinsamen Wohnung. Das ist natürlich nicht so toll!
Bleibt soviel übrig, dass Deine Freundin monatlich rd. 130,00 Euro für Krankenkasse und 79,00 Euro an die LVA, für Dich überweisen kann?
Wenn Ja, bleibt Euch noch ein Wohngeldantrag, bei dem werden dann diese Ausgaben berücksichtig.
Wenn Nein, würde ich ersteinmal einen Widerspruch einlegen. Begründung das ihr durch die eigenen Leistungen an KV/ PV + RV unter dem Bedarf von ALGII leben müsst. Darin mit Nachruck versichern, das Deine Freundin nicht gewillt ist Dich zu unterhalten und schon gar nicht für Deine Krankenkasse und Rentenversicherung aufzukommen, da nach dem deutschen Unterhaltsrecht keine Unterhaltspflicht gegenüber unverheirateten Partnern besteht.
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Der letzte Weg wäre Dein Auszug aus der gemeinsamen Wohnung. Das ist natürlich nicht so toll!