Noch weniger als 345 EURO?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
-yks-
Beiträge: 3
Registriert: 03.01.2007 09:37

Noch weniger als 345 EURO?

Beitrag von -yks- »

Also ich bin etwas verunsichert. Leider habe ich meine Kündigung meines Arbeitgebers zu Mitte diesen Monats. Da ich leider nicht ganz ein Jahr angestellt bin wandern meines ganzen Arbeitslosenversicherungsgelder wer weiß wo hin und ich rutsch automatisch sofort in Hartz4 :evil:

Ich bin vor zwei Monaten mit meiner Freunden zusammengezogen in eine 3 Raumwohnung mit 59m² für 425 Euro Warm. Sie befindet sich derzeit noch in Ausbildung, vorher wohnten wir getrennt.

So ich sehe das eigentlich nicht als eheähnliche Gemeinschaft denn jeder setzt sein Geld für sich ein. Wir teilen Miete Strom Gas und das war es.
Ich habe jetzt auch irgendwo gelesen das wenn noch jemand in der Wohnung wohnt ich automatisch keinen vollen Regelsatz mehr bekomme, selbst wenn keine Eheähnliche Gemeinschaft vorliegt.

Das Geld ist ja so schon ein Witz und die Kündigung traf mich völlig überraschend, ich hab super Arbeit geleistet, aber da ich der einzige in der Probezeit war, war ich der der über die Klippe springen mußte. 2 Tage hatten nur noch gefehlt und die senden mir die Entlassung echt in den Betriebsferien :evil: Aber egal....

Meine Freundin bekommt so 490 Euro Lehrlingsgeld + 100 Kindergeld. Was kommt da auf mich zu? Bin echt etwas verzweifelt, hatte vorher in einer WG gewohnt und die gemeinsame Wohnung haben wir komplett neu eingerichtet bzw müssen. Vieles läuft da noch auf Raten. War ja kein Problem, lief ja alles super und nun steh ich dumm da :(
enibas
Beiträge: 151
Registriert: 28.12.2006 13:39

Beitrag von enibas »

wenn du mit deiner freundin eine beziehung hast, ist das eine eheähnliche gemeinschaft. in dem fall beträgt die höhe deines regelsatzes im besten fall 311€. das einkommen deiner freundin wird auf jeden fall angerechnet. falls sie über ihrem bedarf liegt, kann bei dir der bewilligte betrag noch weiter sinken, das müsstet ihr ausrechnen. miete und nebenkosten werden anteilig berechnet. falls ihr aber tatsächlich nur eine wg bildet, hast du als hartz 4 empfänger den vollen regelsatz zu bekommen. den nachweis über eine wg müsst ihr aber erbringen und auch mit einem hausbesuch rechnen. also immer ehrlich sein.
-yks-
Beiträge: 3
Registriert: 03.01.2007 09:37

Beitrag von -yks- »

Nur weil man zusammen ist, lebt man schon in einer Eheähnlichen Gemeinschaft? Wenn ich mir das durchlese was das eigentlich sein soll ist das doch Lichtjahre davon entfernt. Und 311 Euro? Ja bitte wie kommen die denn da drauf?

PS: Wie rechne ich das aus?

PPS: Ich muss doch nicht alle Angaben meiner Freundin in dem Antrag machen oder? Ich mein sie will ja von denen nichts. Insbesondere hab ich Angst um ihr Sparbuch was sie von klein an hat und mit dem sie sich mal ihren Groß Wunsch erfüllen möchte. Alle Vermögens Informationen sind doch nur vom Antragsteller nötig oder?
enibas
Beiträge: 151
Registriert: 28.12.2006 13:39

Beitrag von enibas »

die theorie ist, dass du ein jahr lang als mitbewohner bei deiner freundin leben kannst, mit dem vollen regelsatz von 345€. nach ablauf dieser zeit nimmt die arge eine eheähnliche beziehung an und du musst beweisen, dass es nicht so ist. in der praxis sieht es so aus, dass du jederzeit mit einem hausbesuch rechnen musst.
du musst entscheiden, ob du ersteres mit deinem gewissen vereinbaren kannst.
wenn ihr eine bedarfsgemeinschaft gründet, ist deine freundin verpflichtet, einen einkommens-und vermögensnachweis vorzulegen. aber keine angst, sie darf einen grundfreibetrg von 150 € pro lebensjahr besitzen plus einen freibetrag in höhe von 750€ für anschaffungen.
verlasse dich aber nicht allein auf meinen beitrag. mein sohn ist in einer ähnlichen situation und ich versuche deswegen gerade, alles darüber zu erfahren.
ballsport
Beiträge: 250
Registriert: 02.12.2005 10:38
Wohnort: Bremen (HB)
Kontaktdaten:

Beitrag von ballsport »

Hallo yks!

Warum hast Du eigentlich solch ein riesen Problem damit, das ihr (Du und Deine Freundin) wie ein normales Paar zusammenlebt?

Denn irgendwie hört es sich so an, als wenn Du den "Luxus" eines Alleinlebenden haben willst aber andererseits Deine Freundin bei Dir wohnen haben willst.

Nur weil dann, wenn ihr zusammenzieht der Regelsatz um ein paat Euro gekürzt wird? Wenn ich davon ausgegangen wäre, dann hätte ich nicht vor einem Jahr geheiratet und wäre auch nicht vor fast 11 Jahren mit meinem Mann zusammen gezogen.

Und Einkommen, gleich welcher Art (auch Sparguthaben, Versicherungen, Bausparverträge etc) müssen mit angegeben werden, damit ermittelt werden kann, ob bei euch zweien überhaupt ein Bedarf besteht.

Wenn ihr wirklich "nur" eine WG gründet, die Wohnung z.B. aber nur ein Bad hat und einen Schlafraum, dann wird es nicht nur schwer zu beweisen, das ihr eine WG bildet sondern meiner Meinung nach auch ziemlich unglaubwürdig.
Und wenn es Dir wirklich nur um die Regelleistung von 345€ geht, fange ich als Frau ernsthaft an zu zweifeln, ob es Dir um die Beziehung und deren weiteren Aufbau (vielleicht sogar fürs Leben) geht oder nicht einfach nur darum, ob Du zu Hause jemanden hast, der zum kuscheln, ... , kochen waschen etc da sein soll.

Auch wenn sie eine Ausbildung macht, es bleibt doch kein Dauerzustand. Und auch wenn sie ein Sparguthaben hat. Spätestens dann, wenn nach der Ausbildung nicht der Job da ist, wird auch Deine Freundin zum Amt gehen müssen, und dann werden diese Dinge eben dann berechnet.

Sorry, wenn sich das jetzt grad ziemlich hart angehört hat, aber mir persönlich geht grad der Hals wenn ich lese, das jemand mit seiner Freundin zusmmenziehen will, aber bloss keine Einbußen haben will.

Schaue Dir bitte mal Familien mit Kindern an, die auch von Hartz4 leben. Meinste da findet es einer ok, das jedes Einkommen (Kindergeld Unterhalt) oder jeder Sparvertrag etc angerechnet wird? Ich glaube nicht. Und trotzdem kommen diese Familien mehr oder weniger über die Runden. Auch wenn nicht jedes Wochenende ne Party drin ist oder dreimal die Woche Filet auf dem Tisch steht.
Carmen

Meine Antworten stellen nur meine persönliche Meinung bzw. eigene Erfahrungen dar und sind KEINE Rechtsberatung! Dafür sind Anwälte bzw. Gerichte zuständig!
-yks-
Beiträge: 3
Registriert: 03.01.2007 09:37

Beitrag von -yks- »

Das versteht ihr falsch. Erstens wir wohnen zusammen und kurzdanach kam meine Kündigung mit der ich Null gerechnet hatte. Da kein ganzes Jahr in der Firma auch kein Arbeitslosengeld und ich hab mir den Arsch abgerackert für die Vögel, aber egal.

Es geht hier auch garnicht mehr um die 311 Euro. Jetzt gehts ums nackte überleben. Wenn ich wirklich dazu verpflichtet bin ihre Sparbücher anzugeben dann bekomme ich nicht einen Cent und bin auch nicht mehr Krankenversichert.

Ich weiß nicht wieviel sie hat, weil mich das nie was anging, solange sind wir auch noch garnicht zusammen. Nicht mal mir würde sie Einblick in ihre Konten geben. Fest steht es ist mehr als die Grenze da bin ich mir ganz sicher.

So zu ihr sie hat eine super Ausbildung, sowas wie ein Sechser im Lotto. Und die wahrscheinlichkeit das sie übernommen wird ist sehr hoch. Selbst wenn nicht tastet danach mindestens ein Jahr von ihr keiner was an, weil sie dann ALG1 bekommen würde, aber soweit würde es bei ihr nicht kommen. Sie kommt aus einer Sozial starken Familie.

Und dann mach ich ihr jetzt alles kaput, sie würde auch nie im Leben diesen Antrag mit ausfüllen und das versteh ich voll und ganz, selbst jemanden der darauf angewiesen ist bekommt das kotzen was die alles wissen wollen, was die garnichts angeht.

Mein Problem ist wie folgt was kann ich nur machen, wir sind beide noch Jung und ich kann doch nicht von ihr verlangen, das sie mit ihren Ersparnissen für mein Leben aufkommt. Das ist ihr Geld was ihre Eltern, ihre Familie von klein auf für sie angelegt haben. Nicht so eine scheiß Familie wie ich sie hatte/habe. Das kann ich ihr nicht antun...
enibas
Beiträge: 151
Registriert: 28.12.2006 13:39

Beitrag von enibas »

wenn man sich liebt, steht man füreinander ein und lässt den stolz beiseite. wenn du das nicht kannst, solltest du dir so schnell wie möglich eine eigene bleibe suchen.
Entchen83
Beiträge: 3
Registriert: 05.01.2007 03:35

Beitrag von Entchen83 »

Hallo erst mal,
also ich kenne deine Situation denn bei uns war es sehr ähnlich wir haben grade unseren Mietvertrag unterschrieben und am nächsten Tag kam bei uns die Kündigung meines Schatzes an auch völlig ohne Vorwarnung ... gut ich war zu dem Zeitpunkt Schülerin an einer Abendschule hatte somit auch kein Einkommen (etwas anders als bei euch). Naja in jedem Fall kann ich dir nur einen gut gemeinten Rat geben : sei in jedem Fall erlich zu den Leutchen vom Amt denn ihr lebt in einer Beziehung zusammen in einer Wohnung damit ist es in jedem Fall eine Bedarfsgemeinschaft (gemeinsame Nutzung des selben Betts, der Nahrung oder beschrifftet ihr alles und trennt euer Essen... und so weiter diese Liste kann man fast Endlos führen). Du musst ihre Einkünfte und so weiter auch angeben in dem Fall einer Bedarfsgemeinschaft. Machst du das nicht können die richtig mies werden das ist dann nämlich eine Art Unterschlagung ... also so hat man das uns zumindest damals erklärt. In jedem Fall kann ich dir nur raten ... rede mit deiner Freundin mal richtig über die Situation und schaut wie ihr es macht und was ihr tut. Rede vielleicht auch mal mit einem Sachbearbeiter und frag nach was dir zu steht (also im Grundsatz) und vor allem wie das Berechnet wird mit der Wohnung und dem Mietanteil den du zahlst für die Wohnung. Schlimmsten Fall wenn du damit gar nicht klar kommst oder ihr beide seht das es nicht anders geht such dir vielleicht eine Bleibe und versuch einen neunen Job zu bekommen. Ich weiß leichter gesagt als getan. In jedem Fall ist es notwendig das du mit ihr sprichst und ihr beide schaut wie es wieter geht. Ich wünsche dir dabei viel Glück!!! :)
TakeTwo
Beiträge: 1
Registriert: 07.01.2007 18:31

Beitrag von TakeTwo »

Hallo -yks-,
auch wenn Dich meine Antwort nicht wirklich weiter bringt, so wollte ich nur mal kurz sagen, dass ich Dich gut verstehen kann! Ich bin zwar sicherlich schon älter als Du und lebe seit Jahren in einer festen Beziehung, aber ich kann vollends verstehen, dass Du die Sparbücher Deiner Freundin nicht angreifen willst! So wie ich das verstanden habe, seid Ihr beide jung und noch nicht lange zusammen, und ich finde es in diesem Fall absolut nicht angemessen, dass der Gesetzgeber verlangt, dass man "füreinander einsteht" - Deine Freundin hat sich mühevoll etwas zusammengespart, hat ihre Zukunft noch vor sich, und wer weiß, was die Zukunft bringt...und (sorry) ob Ihr sie gemeinsam erlebt... (Natürlich kann man das nie wissen, aber trotzdem...)

Ich finde es macht einen großen Unterschied, wie alt ein Paar ist und wie lange es schon zusammen ist! Klar, wenn mein Freund jetzt AlgII empfangen müsste, würde dieses soweit gekürzt, wie mein "überschüssiges" gehalt ist; ist natürlich auch ungemütlich, nur sage ich mir in meinem Fall: jahrelang hat mal der eine, mal der andere zurückgesteckt oder aber Vorteile der Beziehung genossen - wie das bei Euch ist, kann man ja noch gar nicht sagen!

Naja, wie schon gesagt, Dir bringt das natürlich nichts... und ich kenne mich auch gar nicht aus und möchte mir im Großen und Ganzen kein Urteil über die GEsetzeslage erlauben; dennoch: ich verstehe Dich!
Antworten