Wieviel darf ich dazuverdienen ohne eine Kürzung??

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
Anny27
Beiträge: 4
Registriert: 19.11.2006 12:35

Wieviel darf ich dazuverdienen ohne eine Kürzung??

Beitrag von Anny27 »

Hallo ihr lieben.Erstmal frohes neues an alle!!!!!
Kann mir einer sagen wieviel ich dazuverdienen darf bei Hartz4 ohne das sie mir was kürzen????
Es wäre schön wenn ich schnell eine Antwort bekommen könnte und bedanke mich schon mal ganz lieb im vorraus bei euch!!!
Vielleicht noch zur info: Bin alleinerziehend mit Kind, falls es bedacht werden muss bei der Antwort!!

Danke!!! Anny27
Gast

Beitrag von Gast »

100,- €.
Benutzeravatar
DjTermi
Moderator
Beiträge: 3549
Registriert: 03.02.2006 17:08
Wohnort: Herten
Kontaktdaten:

Beitrag von DjTermi »

Die ersten 100,- € aus Erwerbseinkommen werden nicht angerechnet (Grundfreibetrag),
zusätzlich bleiben 20% des über 100,- aber unter 800,- € liegenden Teils des Bruttoeinkommens anrechnungsfrei.
Zusätzlich zu den beiden anderen Freibeträgen werden 10% von ihrem Bruttolohn über 800,- € bis zur Verdienstobergrenze nicht angerechnet. Bei Hilfebedürftigen ohne Kind liegt die Verdienstobergrenze bei einem Bruttoeinkommen von 1.200,- €, bei Hilfebedürftigen mit mindestens einem Kind bei 1.500,- €.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Antworten