Harz4 nach dem 18. Lebensjahr?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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Karizma

Harz4 nach dem 18. Lebensjahr?

Beitrag von Karizma »

Hallo erstmal,

ich bin 17 jahre alt, Schüler und Wohne bei meinem Vater. In einem Monat werde ich 18 und wollte wissen ob ich anspruch auf Harz4 habe? Mein Vater hat zur Zeit eine ABM Stelle, die jedoch nächste jahr zuende geht.

MfG
Karizma
Carola
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ALG II Anspruch

Beitrag von Carola »

Ja, natürlich. Du musst einen Antrag stellen. Dazu nimmst Du Belege vom Vater mit, Einkommen und Mietvertrag, Kontoauszüge der letzten 3 Monate. Dann solltest Du ALG II bekommen.
Gast

Beitrag von Gast »

Und wie lange dauert es bis so ein Antrag genähmig wird?
Carola
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ALG II ANTRAG

Beitrag von Carola »

Das ist regional unterschiedlich und hängt vom Personalschlüssel des Amtes ab. Gehe am Besten 1 Tag nach Deinem 18. Geburtstag dort hin.
Gast

Beitrag von Gast »

Ehmm und fällt mein Kindergeld dann weg oder kriege ich es weiterhin?
Carola
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Kindergeld .........

Beitrag von Carola »

Kindergeld wird als Einkommen behandelt. Es wird von der Regelleistung
345 Euro abgezogen. Das Kindergeld kann bis zum 27. Lebensjahr weitergewährt werden. Dein Vater muss einen Antrag auf Kindergeld für über 18 jährige (Kindergeldkasse/ Familienkasse) stellen, sonst endet der Kindergeldbezug am 18. Geburtstag. Diesen Antrag bitte sofort stellen, damit keine Verzögerungen auftreten.
Gast

Beitrag von Gast »

Das hieße dann das ich mit dem Kindergeld (ca150€) und dem ALG 2 Geld 345€ rund 500€ monatlich bekommen würde. Stimmt das?
Carola
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Kannst Du lesen!

Beitrag von Carola »

NEIN :!: Kannst Du nicht lesen????? :?:

Regelsatz 345 Euro
minus 154 Kindergeld

Restanspruch 191,00 Euro

Hinzu kommt noch der Mietanteil, der steht dann aber Deinem Vater zu.[/b]
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