Harz4 nach dem 18. Lebensjahr?
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Harz4 nach dem 18. Lebensjahr?
Hallo erstmal,
ich bin 17 jahre alt, Schüler und Wohne bei meinem Vater. In einem Monat werde ich 18 und wollte wissen ob ich anspruch auf Harz4 habe? Mein Vater hat zur Zeit eine ABM Stelle, die jedoch nächste jahr zuende geht.
MfG
Karizma
ich bin 17 jahre alt, Schüler und Wohne bei meinem Vater. In einem Monat werde ich 18 und wollte wissen ob ich anspruch auf Harz4 habe? Mein Vater hat zur Zeit eine ABM Stelle, die jedoch nächste jahr zuende geht.
MfG
Karizma
ALG II Anspruch
Ja, natürlich. Du musst einen Antrag stellen. Dazu nimmst Du Belege vom Vater mit, Einkommen und Mietvertrag, Kontoauszüge der letzten 3 Monate. Dann solltest Du ALG II bekommen.
ALG II ANTRAG
Das ist regional unterschiedlich und hängt vom Personalschlüssel des Amtes ab. Gehe am Besten 1 Tag nach Deinem 18. Geburtstag dort hin.
Kindergeld .........
Kindergeld wird als Einkommen behandelt. Es wird von der Regelleistung
345 Euro abgezogen. Das Kindergeld kann bis zum 27. Lebensjahr weitergewährt werden. Dein Vater muss einen Antrag auf Kindergeld für über 18 jährige (Kindergeldkasse/ Familienkasse) stellen, sonst endet der Kindergeldbezug am 18. Geburtstag. Diesen Antrag bitte sofort stellen, damit keine Verzögerungen auftreten.
345 Euro abgezogen. Das Kindergeld kann bis zum 27. Lebensjahr weitergewährt werden. Dein Vater muss einen Antrag auf Kindergeld für über 18 jährige (Kindergeldkasse/ Familienkasse) stellen, sonst endet der Kindergeldbezug am 18. Geburtstag. Diesen Antrag bitte sofort stellen, damit keine Verzögerungen auftreten.
Kannst Du lesen!
NEIN
Kannst Du nicht lesen?????
Regelsatz 345 Euro
minus 154 Kindergeld
Restanspruch 191,00 Euro
Hinzu kommt noch der Mietanteil, der steht dann aber Deinem Vater zu.[/b]


Regelsatz 345 Euro
minus 154 Kindergeld
Restanspruch 191,00 Euro
Hinzu kommt noch der Mietanteil, der steht dann aber Deinem Vater zu.[/b]