gez
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Ja, man muß einen Antrag ausfüllen in dem man den kompletten Leistungsbescheid der Arge in beglaubigter Kopie beilegt. Ich habe das alles direkt auf meinem Bürgeramt machen können, auch die Beglaubigung. Sie kostet glaube ich 2 Euro. Die Antragsbearbeitung dauert cka 6 Wochen und Du mußt Dich selbst in gewissen Abständen um die Verlängerung kümmern. Immer muß der aktuell gültige Bescheid der Arge in beglaubigter Kopie beigelegt werden. Gültigkeit/ Freistellung ist ab dem Monat in dem der Antrag erstmals gestellt wurde. Gruß buxi
Hallo buxi
Die 2 € kann man sich auch noch sparen. Ganz unten am Rand des GEZ Formulars steht das Kleingedruckte.
"Bitte fügen Sie unbedingt bei Versand des Antrags eine beglaubigte Kopie...........Oder fragen Sie bitte bei ihrer Behörde, ob diese die Vorlage des Originals auf diesem Formular bestätigt.......Fügen Sie dann nur einfach.....
zum selber schauen:
Befreiungsantrag GEZ >besonders den unteren Blattrand beachten.
Wieso sollte man also noch Geld dafür bezahlen das jemand einen runden Stempel bewegt? Das Geld ist besser für die Einwurfeinschreiben Gebühr bei der Post angelegt wenn wichtige Dokumente sicher verschickt werden müssen.
Gruss
Die 2 € kann man sich auch noch sparen. Ganz unten am Rand des GEZ Formulars steht das Kleingedruckte.
"Bitte fügen Sie unbedingt bei Versand des Antrags eine beglaubigte Kopie...........Oder fragen Sie bitte bei ihrer Behörde, ob diese die Vorlage des Originals auf diesem Formular bestätigt.......Fügen Sie dann nur einfach.....
zum selber schauen:
Befreiungsantrag GEZ >besonders den unteren Blattrand beachten.
Wieso sollte man also noch Geld dafür bezahlen das jemand einen runden Stempel bewegt? Das Geld ist besser für die Einwurfeinschreiben Gebühr bei der Post angelegt wenn wichtige Dokumente sicher verschickt werden müssen.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
ich gebe den ausgefüllten antrag am empfang meiner arge ab, lasse mir den eingang bestätigen, meine sb leitet den antrag dann zuverlässig an die gez weiter. genau so funktioniert es auch bei den kindergeldanträgen. sollte mal eine panne passieren, der antrag verloren gehen, kann ich dank der eingangsbestätigung nicht in schwierigkeiten geraten. bisher hat aber alles funktioniert.
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- Beiträge: 25
- Registriert: 29.07.2006 13:28
Meine Frage zur Befreiung lautet folgendermaßen...
Bin ab dem 1.1.07 arbeitslos, warte jedoch noch auf mein Bescheid...die GEZ Befreiung kann man ja erst losschicken wenn man den Bescheid bekommen hat... Im Februar wird GEZ für 01/02/03.07 abgebucht wie kann ich vorgehn das sie nicht abbuchen...habe nämlich gehört befreiungsanträge dauern 6wochen bearbeitungszeit...und wenn sie einmal abgebucht haben, is das Geld erstmal weg...
Bin ab dem 1.1.07 arbeitslos, warte jedoch noch auf mein Bescheid...die GEZ Befreiung kann man ja erst losschicken wenn man den Bescheid bekommen hat... Im Februar wird GEZ für 01/02/03.07 abgebucht wie kann ich vorgehn das sie nicht abbuchen...habe nämlich gehört befreiungsanträge dauern 6wochen bearbeitungszeit...und wenn sie einmal abgebucht haben, is das Geld erstmal weg...
Hallo!
Die Befreiung beginnt mit dem Monat, der auf den Monat folgt, in dem der Antrag gestellt wurde und bei der GEZ eingegangen ist. Eine rückwirkende Befreiung ist nicht zulässig, auch wenn die Befreiungsvoraussetzungen bereits zu einem früheren Zeitpunkt vorgelegen haben.
Eigentlich heißt dass im Klartext dass die immer bei einer Antragsverlängerung zum Beispiel trotz Allem für min einen Monat kassieren!
Persönliches Beispiel:
Ich habe zum Beispiel im Nov einen Befreiungsantrag gestellt. Da war natürlich das 3. Quartal OKt Nov DEz schon bezahlt! Und ab 1.1.2007 bin ich nun befreit bis 30.4.2007
Wennich jetzt meinen (eventuellen) Folgeantrag stelle verschenke ich wieder einen Monat GEZ weil ja erst das darauffolgende Monat befreit wird ........
LG
Silvia
Die Befreiung beginnt mit dem Monat, der auf den Monat folgt, in dem der Antrag gestellt wurde und bei der GEZ eingegangen ist. Eine rückwirkende Befreiung ist nicht zulässig, auch wenn die Befreiungsvoraussetzungen bereits zu einem früheren Zeitpunkt vorgelegen haben.
Eigentlich heißt dass im Klartext dass die immer bei einer Antragsverlängerung zum Beispiel trotz Allem für min einen Monat kassieren!
Persönliches Beispiel:
Ich habe zum Beispiel im Nov einen Befreiungsantrag gestellt. Da war natürlich das 3. Quartal OKt Nov DEz schon bezahlt! Und ab 1.1.2007 bin ich nun befreit bis 30.4.2007
Wennich jetzt meinen (eventuellen) Folgeantrag stelle verschenke ich wieder einen Monat GEZ weil ja erst das darauffolgende Monat befreit wird ........
LG
Silvia
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- Beiträge: 25
- Registriert: 29.07.2006 13:28
Hab auch grad gelesen auf der Seite
Also kann ich nur hoffen das mein Bewillungsbescheid in den nä. Tagen einflattert und dann schnell zum Amt mir die Kopie beglaubigen lassen und ab damit zur GEZ...so das ich ab nä. Monat befreit und sie doch noch bezahlen und nich erst ab 04/05/06.07
http://www.gez.de/door/gebuehren/gebueh ... index.html
Also kann ich nur hoffen das mein Bewillungsbescheid in den nä. Tagen einflattert und dann schnell zum Amt mir die Kopie beglaubigen lassen und ab damit zur GEZ...so das ich ab nä. Monat befreit und sie doch noch bezahlen und nich erst ab 04/05/06.07
http://www.gez.de/door/gebuehren/gebueh ... index.html
Hallo!
Um Euch vielleicht ein wenig weiter zu helfen, damit Ihr den Antrag zur Befreiung der GEZ-Gebühren auch rechtzeitig stellen könnt:
Den Folgeantrag für die ALG2 Leistungen früher abgeben. Wird in der Regel schneller bewilligt, da dann nicht alle auf einmal reinflattern und man kann die GEZ-Befreiung gleich beantragen.
Unsere Leistungen sind bis zum 31.03.2007 bewilligt, habe aber den Fortzahlungsantrag letzte Woche Dienstag reingereicht. Weiterbewilligung kam heute so dass ich nun auch gleich GEZ Befreiung weiter beantragen kann.
Um Euch vielleicht ein wenig weiter zu helfen, damit Ihr den Antrag zur Befreiung der GEZ-Gebühren auch rechtzeitig stellen könnt:
Den Folgeantrag für die ALG2 Leistungen früher abgeben. Wird in der Regel schneller bewilligt, da dann nicht alle auf einmal reinflattern und man kann die GEZ-Befreiung gleich beantragen.
Unsere Leistungen sind bis zum 31.03.2007 bewilligt, habe aber den Fortzahlungsantrag letzte Woche Dienstag reingereicht. Weiterbewilligung kam heute so dass ich nun auch gleich GEZ Befreiung weiter beantragen kann.
Carmen
Meine Antworten stellen nur meine persönliche Meinung bzw. eigene Erfahrungen dar und sind KEINE Rechtsberatung! Dafür sind Anwälte bzw. Gerichte zuständig!
Meine Antworten stellen nur meine persönliche Meinung bzw. eigene Erfahrungen dar und sind KEINE Rechtsberatung! Dafür sind Anwälte bzw. Gerichte zuständig!
Hallo,
bei uns läuft das alles m. E. nach einfacher ab, Kunde kommt zu mir, will eine Besch. für GEZ ( da haben wir Vordrucke ) den druck ich ihm aus und gut is. Dass man einen extra Antrag stellen muss schriftl. ist imho Käse hoch 3.
bei uns läuft das alles m. E. nach einfacher ab, Kunde kommt zu mir, will eine Besch. für GEZ ( da haben wir Vordrucke ) den druck ich ihm aus und gut is. Dass man einen extra Antrag stellen muss schriftl. ist imho Käse hoch 3.
Sachbearbeiter ALG II ( U25 )
Eine Gewährleistung für die Korrektheit der Angaben wird nicht übernommen. Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Eine Gewährleistung für die Korrektheit der Angaben wird nicht übernommen. Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Hallo maria1106
Das zuviel gezahlte Geld kann man sich zurückholen.
Rundfunkgebührenstaatsvertrag
(RGebStV)
§7
……….(4) Soweit Rundfunkgebühren ohne rechtlichen Grund entrichtet wurden, kann derjenige, auf dessen Rechnung die Zahlung bewirkt worden ist, von der zuständigen Landesrundfunkanstalt die Erstattung des entrichteten Betrages fordern. Die Verjährung des Erstattungsanspruchs richtet sich nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über die regelmäßige Verjährung. Das ZDF, das Deutschlandradio und die Landesmedienanstalten haben die auf sie entfallenden Anteile des Erstattungsbetrages an die zuständigen Landesrundfunkanstalten abzuführen.
Zum nachlesen:
Rundfunkstaatsvertrag
Zum Befreiungsantrag:
GEZ Befreiungsantrag
Antrag auf Sozialtarif Telekom:
Telekom
Gruss
Das zuviel gezahlte Geld kann man sich zurückholen.
Rundfunkgebührenstaatsvertrag
(RGebStV)
§7
……….(4) Soweit Rundfunkgebühren ohne rechtlichen Grund entrichtet wurden, kann derjenige, auf dessen Rechnung die Zahlung bewirkt worden ist, von der zuständigen Landesrundfunkanstalt die Erstattung des entrichteten Betrages fordern. Die Verjährung des Erstattungsanspruchs richtet sich nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über die regelmäßige Verjährung. Das ZDF, das Deutschlandradio und die Landesmedienanstalten haben die auf sie entfallenden Anteile des Erstattungsbetrages an die zuständigen Landesrundfunkanstalten abzuführen.
Zum nachlesen:
Rundfunkstaatsvertrag
Zum Befreiungsantrag:
GEZ Befreiungsantrag
Antrag auf Sozialtarif Telekom:
Telekom
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Re: gez
normalerweise ist das garkein problem.ich wurde sogar gleich für ein ganzes jahr befreit muss jetzt aber zum ablauf der befreiungsfrist nachweisen,das ich das letzte halbe jahr auch alg 2 bekommen habe.cat21 hat geschrieben:hallo und ein frohes neues jahr wünsch ich euch alles
so meine frage wird wenn man harz4 bezieht noch gez freigestellt
gruß cat21
gruss tanja
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- Beiträge: 81
- Registriert: 15.05.2006 15:53
Gehört zwar nun nicht zur Rubrik GEZ aber dennoch zu Kostenersparnis.
Wer aufgrund von Hartz4 eine GEZ-Befreiung hat, kann auch z. B. bei der Telekom einen Telefonsozialtarif beantragen. Die GEZ Befreiung ist hier Grundlage für diesen Sozialtarif. Dann kann man für knapp 7 EURO im Monat kostenfrei (im T-Netz) telefonieren. Ist also nicht unerheblich für die laufenden Kosten. Anträge dafür gibt's in jedem T-Punkt oder man fordert ihn einfach über die kostenfreie Rufnummer 0800-33 01000 an.
Wer aufgrund von Hartz4 eine GEZ-Befreiung hat, kann auch z. B. bei der Telekom einen Telefonsozialtarif beantragen. Die GEZ Befreiung ist hier Grundlage für diesen Sozialtarif. Dann kann man für knapp 7 EURO im Monat kostenfrei (im T-Netz) telefonieren. Ist also nicht unerheblich für die laufenden Kosten. Anträge dafür gibt's in jedem T-Punkt oder man fordert ihn einfach über die kostenfreie Rufnummer 0800-33 01000 an.
Ohne Job ist das Leben fad
Wo ein Kopf ist, ist meist auch ein Brett.
Folglich: Die Stufen zur Karriere zimmert man am besten aus jenen Brettern, die andere vor dem Kopf haben.
Wo ein Kopf ist, ist meist auch ein Brett.
Folglich: Die Stufen zur Karriere zimmert man am besten aus jenen Brettern, die andere vor dem Kopf haben.