Habe leider ein Probelem mit der ARGE und wollte mal nachfragen ob die ARGE da überhaupt rechtsmässig handelt und wie ich mich am besten verhalten soll.
Hier mal eben zur Sache :
Seit dem 14.11.06 habe ich einen Vollzeitjob bei einer Zeitarbeitsfirma angenommen, wie ihr euch denken könnt ist dort das Gehalt doch sehr bescheiden. Dies habe ich der ARGE per Veränderungsmitteilung umgehend mitgeteilt. Auch habe ich dort angegeben das ich mein erstes Gehalt von ca 500€ Netto erst zum 15.12.06 erhalten werde. Am 4.12.06 habe ich dann den ersten Brief der ARGE erhalten indem steht das die Leistungen wegen Arbeitsaufnahme zum 1.12.06 eingestellt werden und einen 2. Brief in dem auf eine Überzahlung aufmerksam gemacht wurde. Am 6.12.06 habe ich dann einen 3. Brief erhalten indem bis zum 23.12.06 Unterlagen von mir verlangt wurden ( Arbeitsvertrag, Kontoauszug und Gehaltsabrechnung) sonst wüprden die Leistungen eingestellt. Den Arbeitsvertrag habe ich umgehend persönlich bei einem Sachbearbeiter eingereicht und darauf hingewiesen das ich die anderen Unterlagen erst nach dem 15.12 abgeben kann weil ich diese auch erst dann erhalte. Am 18.12.06 hatte ich endlich die Gehaltsabrechnung und die Kontoauszüge, diese habe ich dann auch wieder persönlich bei der ARGE eingereicht. Leider nur beim Infoschalter weil die Leute mich nicht zu meinem SB durchlassen wollten. Wie nicht anders zu erwarten habe ich bis heute kein Geld für den Januar bekommen.
Jetzt meine Fragen :
1. Dürfen die einfach die Leistungen einstellen obwohl ich rechtzeitig mitgeteilt habe wieviel ich verdienen werde und wann das erste Geld kommt. Da sollte jedem SB klar sein das ich noch Anspruch auf ergänzend ALG2 habe.
2. Soll ich noch schnell einen Widerspruch gegen die Einstellung der Leistungen schreiben ?
3. Nun bin ich ordentlich im Minus da Miete etc schon abgebucht wurde. Kann ich da irgendwie einen Vorschuss erhalten ?
Einstellung der Leistungen
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Ich bin kein Anwalt der fundiertes Wissen im SGB hat , ich bin nur jemand der selber von Hartz4 betroffen ist und sich etwas mit dem Thema beschäftigt. Meine Beiträge beruhen lediglich auf persöhnlichen Erfahrungen oder meiner Einschätzung. Daher erhebe ich keinen Anspruch auf Richtigkeit !!!
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Re: Einstellung der Leistungen
3 Schreiben:Azze hat geschrieben:2. Soll ich noch schnell einen Widerspruch gegen die Einstellung der Leistungen schreiben ?
3. Nun bin ich ordentlich im Minus da Miete etc schon abgebucht wurde. Kann ich da irgendwie einen Vorschuss erhalten ?
a) Widerspruch
b) Überprüfungsantrag
c) Vorschuss beantragen