Hallo,
es geht um folgendes :
Ich bin 20 Jahre alt. Mit 18 Jahren (15. Februar 2005) bin ich von Zuhause ausgezogen, damals über das Jugendamt, jedoch bin ich dann auf Hartz4 gerutscht. Vor etwa einem halben Jahr (Juni-Juli 2006) entschied ich mich dazu wieder zu meinen Eltern zu ziehen, da sich das ganze Umfeld dort etwas beruhigt hatte. Allerdings änderte sich das nach ein paar Monaten wieder. Ich ging damals zur Arge und wollte wieder einen Antrag auf eine eigene Wohnung stellen, aber es bestand das neue Gesetz, das unter 25 Jahren kein Auszug mehr gestattet wird. Mittlerweile geht es wieder heiss her und ich "muss" hier wieder raus... Gründe dafür ist die Alkoholsucht meines Vaters und die ewigen Streitereien mit meiner Mutter.... Ich habe eine lange Laufbahn durch, über eine Einrichtung für Schwererziehbare, betreuung durch das Jugendamt usw. es gab diese Probleme also immer bei uns... Einen Antrag bei der Arge könnte ich nur stellen wenn meine Eltern ihre einkommen offenlegen, aber das machen sie nicht. Außerdem sagen diese auch ich könnte noch bei ihnen Wohnen. Für mich kommt das aber nicht mehr in Frage, nun ist meine Frage was ich für möglichkeiten habe. Ich habe einen minijob bei dem ich etwa 300€ jeden Monat verdiene, davon kann ich aber kaum eine Wohnung Finanzieren und mich Versorgen. Ab August werde ich höchstwahrscheinlich eine Ausbildung anfangen in dem Moment kann ich Unterhalt von ihnen Einklagen, zuvor jedoch nicht. 
Ich würde mich freuen wenn mir jemand helfen kann...
Anbei :
Es gibt den § 68 Abs. 2 SGB II. Demnach dürfte das alles ja garnicht mehr für mich gelten, da es in dem § heisst, das jemand der zum 17.ten Februar 2006 nicht zum Haushalt der Eltern gehörte nicht darunter fällt. Ist nur die Frage :
2005 Februar zog ich aus, 17 Februar 2006 war ich auch noch in einer eigenen Wohnung. Dann zog ich im Juni wieder zu meinen Eltern, falle ich dadurch wieder automatisch in diese U25 Sache ?
Gruss und danke im Vorraus
Ghost
			
			
									
									
						Wiederauszug U25
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo Ghost
Ich befürchte das Du wieder automatisch in diese U25 Sache fällst.
Es liegen aber gravierende Gründe für einen Auszug vor, stell trotzdem einen Antrag und zur Unterstützung solltest Du Dich an den damals zuständigen Sozialarbeiter wenden der die Situation kennt.
Viel Erfolg
			
			
									
									Ich befürchte das Du wieder automatisch in diese U25 Sache fällst.
Es liegen aber gravierende Gründe für einen Auszug vor, stell trotzdem einen Antrag und zur Unterstützung solltest Du Dich an den damals zuständigen Sozialarbeiter wenden der die Situation kennt.
Viel Erfolg
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
						Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Ich kann Melinde nur zustimmen.
Du fällst definitiv unter due U25 Regelung, jedoch räume ich dir auf jeden Fall reelle Chancen ein aufgrund der vorliegenden soz. Apsekte einen Auszug genehmigt zu bekommen. Am besten mit schriftl. Stellungnahme vom Jugendamt oder einer sonst. Beratungsstelle einen Antrag bei der ARGE stellen.
Gruß
			
			
									
									Du fällst definitiv unter due U25 Regelung, jedoch räume ich dir auf jeden Fall reelle Chancen ein aufgrund der vorliegenden soz. Apsekte einen Auszug genehmigt zu bekommen. Am besten mit schriftl. Stellungnahme vom Jugendamt oder einer sonst. Beratungsstelle einen Antrag bei der ARGE stellen.
Gruß
Sachbearbeiter ALG II ( U25 )
Eine Gewährleistung für die Korrektheit der Angaben wird nicht übernommen. Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
						Eine Gewährleistung für die Korrektheit der Angaben wird nicht übernommen. Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
