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HILFE!! Eheähnliche Gemeinschaft

Verfasst: 30.10.2005 13:28
von chrissy
hallo,
ich würde gerne mit meinem freund zusammen ziehen. er ist amerikaner and arbeitet für die amerikaner, und ist zusätzlichlich noch in ner reserveeinheit der army. hat also eigentlich nix mit dem deutschen system zu tun.
ich weiß das er bei alg 1 nicht zum unterhalt verpflichtet werden kann, obwohl lebensgemeinschaft, da er nicht für eine deutsche firma arbeitet und weil die amis gründsätzlich keine auskunft über das gehalt der mitarbeiter geben (müssen) bzw er selbst irgend ne zahl sagen könnte , die das aber nicht nachprüfen können.

weiß jmd ob das bei alg 2 auch so ist?

und heißt es nicht eigentlich auch, dass eine eheähnliche gemeinschaft erst nach 5 jahren besteht? dann würde das ja alles keine rolle spielen, da wir ja erst frisch zusammen ziehen und auch erst ein paar monate zusammen sind, oder nicht?
und fürs amt wärs ja auch besser da ich durch das zusammen ziehen 110,- an warmmiete spare.

hoffe irgendjemand da draußen kann mir helfen.
schonmal danke im voraus