Hartz 4 zurückzahlen nach 8 Monaten. HILFE!!!!

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
drossel

Hartz 4 zurückzahlen nach 8 Monaten. HILFE!!!!

Beitrag von drossel »

Hallo,

ich habe in diesem Jahr von Januar bis Februar Hartz4 bekommen. zum 01. Februar bekam ich neue Arbeit wo ich auch heute noch beschöftigt bin. Heute kam Post vom A-Amt, dass ich das empfangene Geld für Monat Februar zurückzahlen muss! Hierbei geht es um 800,-Euro!

Wollen die mich wieder zerstören?!?!? Ich versuche so langsam wieder auf einen grünen Zweig zu kommen und die erwarten das ich gerade mal so 800,-Euro locker mache...

Was kann ich tun??? Kann mir jemand helfen wie ich mich jetzt verhalten soll? Welche Möglichkeiten gibt es????
Carola
Beiträge: 210
Registriert: 15.10.2005 14:18
Wohnort: Hamburg

Rückforderung ALGII

Beitrag von Carola »

Es kommt darauf an zu welchem Zeitpunkt das erste Gehalt, also der Lohn für Februar auf Deinem Konto eingegangen ist. War der Zuflusszeitpunkt noch im Februar musst Du das Geld für Februar (abzüglich der Freibeträge für Versicherungen 30,00 Euro, Werbungskostenpauschale 15,92 Euro, die Fahrtkosten und einen freibleibenden Anteil des Einkommens) zurückzahlen. Das kannst Du dann in ganz kleinen Raten zb. monatlich 20 Euro, das ist Zinslos und in den meisten Fällen geht das Amt darauf ein.

Sollte Dein Gehalt aber erst im März zugeflossen sein, musst Du überhaupt nichts zurückzahlen! Belege müssen Vorhanden sein! Dann Widerspruch einlegen und Kontoauszug als Kopie beifügen.

Widerspruchsbegründung: Zuflusszeitpunkt der ersten Lohnzahlung war der 00. März 2005 und damit entfällt die Rückzahlungsverpflichtung der ALG II - Leistung vom Februar 2005.
Drossel

HILFE!!! Die wollen das Geld binnen 2 Wochen zurück!!!

Beitrag von Drossel »

Habe heute wieder Post bekommen! Die wollen die 800 Euro in 2 Wochen überwiesen haben! Das kann ich nicht! Mein Konto ist nach der Arbeitslosigkeit immer noch im Minus!!!

Ich kann das unmöglich zurück zahlen! Was muss ich tun um Ratenzahlung zu bekommen????

Was soll ich jetzt machen??? HILFE!!!!
Carola
Beiträge: 210
Registriert: 15.10.2005 14:18
Wohnort: Hamburg

Ratenzahlung

Beitrag von Carola »

Du musst all Deine Belege über Schulden (auch Kontoauszüge) und Miete ect. kopieren die letzten drei Lohnabrechnungen ebenfalls, dann einen Brief schreiben mit der Bitte um die Gewährung von Ratenzahlung aus wirtschaflichen Gründen. Das sollte funktionierén.
Benutzeravatar
Flunk
Site Admin
Beiträge: 780
Registriert: 15.04.2005 16:24
Wohnort: Thalheim im Erzgebirge

Beitrag von Flunk »

@Carola
das hätte ich mir einfacher vorgestellt. Ich wäre davon ausgegangen das ein Telefonat in dem man um Ratenzahlung bittet genügen würde.
Bei anderen Ämtern ist das so moglich.
Aber wenn es so geht dann ist es ja auch gut halt meh arbeit auch für den Sachbearbeiter der dann ja alle Unterlagen sichten müsste.

Grüße Flunk
Antworten