Lebensversicherung

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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malerpinsel
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Lebensversicherung

Beitrag von malerpinsel »

So mal ne Frage:

Mein Vater hat damals eine Lebensversicherung abgeschlossen (1993) 10Jahre eingezahlt, und nu ruht sie 16Jahre und dann wird ausgezahlt. Versicherungsnehmer ist mein Vater. Die versicherte Perosn bin ich (25Jahre) lebe alleine...muß ich die bei mir angeben als Versicherung in meinen antrag zu ALG 2 ????
malerpinsel
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Beitrag von malerpinsel »

keiner ne Idee...? :cry:
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Grundsätzlich werden alle Vermögensbestandteile angerechnet. Neben Kapitalvermögen wie Ersparnisse, Aktien, Wertpapiere zählen hierzu auch Lebensversicherungen (Kapitallebensversicherung) und auch wertvolle Antiquitäten oder Gemälde. Es gelten ab 1. August 2006 folgende Freibeträge: Der Freibetrag für Vermögen, das für die Altersvorsorge eingesetzt wird, steigt von 200 Euro auf 250 Euro pro Lebensjahr, maximal 16.250 Euro. Für Bezieher von Arbeitslosengeld II soll so die Möglichkeit verbessert werden, eine zusätzliche private Altersabsicherung abzuschließen. Unverändert bleibt, dass dieses Vermögen so angelegt werden muss, dass erst mit dem Eintritt in das Rentenalter darüber verfügt werden kann. Gleichzeitig wird der allgemeine Vermögensfreibetrag (Grundfreibetrag) von 200 Euro auf 150 Euro je Lebensjahr gesenkt, maximal 9.750 Euro. Für Arbeitsuchende, die zum Stichtag bereits Arbeitslosengeld II erhalten, findet eine Prüfung der Vermögensverhältnisse erst dann statt, wenn der Weiterbewilligungsantrag bearbeitet wird. Falls das Schonvermögen den Freibetrag nach der neuen Rechtslage übersteigt, wird dem Leistungsempfänger die Möglichkeit eingeräumt, innerhalb einer Frist von zwei Monaten zu erklären, ob das Vermögen der Alterssicherung zugeführt wird.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
malerpinsel
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Beitrag von malerpinsel »

Mir geht´s aber darum das der Versicherungsnehmer mein Vater ist und ich nur die versicherte Person...gehört die Versicherung nun zu mir oder zu meiem Vater der Versaicherungsnehmer ist und sie auch abgeschlossen hat und eingezahlt hat.

Also muß ich sie überhaupt angeben... bei mir oder gehört sie mein Vater und muß zumit nicht angegeben werden...?
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Ich denke mal schon was Du das angeben muss, dann würde das ja jeder so machen. Aber lese das mal hier.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__11.html
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
malerpinsel
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Beitrag von malerpinsel »

hm... wie gesagt mir geht es ja nur darum das mein Vater sie damals (1993) abgeschlossen hat und er auch 10Jahre lang eingezahlt hat und es später auch ausbezahlt bekommt wenn es nicht umgeschrieben wird...ich also nur die versicherte person bin und nicht versicherungsnehmer...es also somit auch eigentlich nicht mein Vermögen angerechnet werden kann/könnte ?! und es ist ja auch nachweislich zu erkennen das mein Vater sie abgeschlossen hat und auch eingezahlt hat...ich somit nie was mit der versicherung zu tun hatte.
enibas
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Beitrag von enibas »

hallo malerpinsel,
in der police steht drin, wer der begünstigte ist. bekommst du das geld, musst du das auf jeden fall angeben. bekommt dein vater das geld, interressiert das meiner meinung nach niemanden, da du mit ihm nicht in einer bedarfsgemeinschaft lebst. frage am besten deinen vater nach einzelheiten.
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D_C
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Beitrag von D_C »

Hallo Malerpinsel,

wenn dein Vater dich Lebensversichert hat, er der Begünstigte der Lebensversicherung ist und die Versicherung jetzt ruht, sehe ich keinen Grund warum du sie angeben solltest. Eine Person dessen Leben versichert worden ist, kann wohl schlecht Begünstigter sein, solange die Versicherung läuft (oder hat schon jemand einen Toten Geld ausgeben sehen?)

Solltest du in 16 Jahren immer noch arbeitslos sein (was ja nun wirklich niemand hoffen will) und das Geld bekommen, dann musst du das Geld natürlich angeben.

Gruß
DC
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malerpinsel
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Beitrag von malerpinsel »

Laut Versicherung ist es einzig und alleine eine Versicherung meines Vaters und ich da auch nicht rankomme...da er es auch ausbezahlt bekommt.

By the way:

Hab heute auf mein widerspruch vom 10.08.06 antwort bekommen das ich für juni und juli doch Geld bewilligt bekomme...meine Frage lautet nun gilt dieses nun als einkommen das angerechnet wird? Da ich ab dem 1.01.07 wieder ALG 2 beantragen musste...
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

DAs Geld hast doch noch nicht bekommen von der Versicherung, oder ?
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
malerpinsel
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Beitrag von malerpinsel »

Die versicherung is ganz aus dem Spiel... ;)

Ich meine ich hab für Juni und Juli ALG 2 bewilligt bekommen jeweils ca 450€ nach meinen widerspruch 10.08.06..damals
wurde es für diesen Zeitraum abgelehnt...deshalb widerspruch... ab 01.07.06 war ich wieder arbeiten bis 31.12.06. Musste nun wieder ein neuen antrag stellen (ab 01.01.07) Gilt dieses bewilligte Geld nun als einkommen was mir angerechnet wird???
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D_C
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Beitrag von D_C »

Hallo Malerpinsel,

nein, das Geld wird nicht angerechnet. Wär ja auch die Krönung.

Gruß
DC
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malerpinsel
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Beitrag von malerpinsel »

D_C hat geschrieben:Hallo Malerpinsel,

nein, das Geld wird nicht angerechnet. Wär ja auch die Krönung.

Gruß
DC
Naja heutzutage weis man ja nie... :D
maria1106
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Beitrag von maria1106 »

Hallo!
Die Versicherung hat ja im Moment nichts mit dir zu tun, also interessiert das auch keinen!
Und das Geld aus dem Widerspruch wird doch nicht wieder angersechnet!
Das wär ja was!

LG
Silvia

( Aber ihr habt Recht ... man weis ja nie)

Bei mir entstand innerhalb von einem ca halben Jahr auch eine Überzahlung von über 70000 Euro !!! 8)
Welche zurückgefordert wird !
maria1106
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Beitrag von maria1106 »

Übrigens falls es Jemanden interessiert. Die Nachzahlung die ich leisten soll war ein Tippfehler da fehlte das Komma. :shock:
Puhh ich kam schon ins schwitzen! Da die Zahl ja schon utopisch war !!!!
Aber da ich einen sehr netten neuen SB habe hat sich heute beim Gespräch alles geklärt! :wink:

LG
Silvia

Mich würde allerdings interessieren was nun rausgekommen ist mit dem eigentlichem Thema Lebensversicherung....
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