Hallo erstmal an alle anwesenden!!
Ich bin ja mal froh das es soetwas gibt wo sich hartz 4 bezieher austauschen können.
wobei ich auch schon beim Thema bin.ich wollte für meine 2 kinder fahrkosten zur schule erstattet haben aber das amt weigert sich die monatlichen schülertickets zu übernehmen.man bietet mir dafür aber ein darlehen an.habe jetzt erstmal ein widerspruch geschrieben und um einen termin beim leiter der zuständigenen stelle für die gewährung von sonderleistungen gebeten.
Hat jemand von euch schonmal davon gehört das die fahrkosten für die kinder extra übernommen werden?
Stichpunkt Sonderleistungen
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo Olle.hexe!!
Vielfach übernehmen die Schulträger auch die Fahrtkosten zur Schule. Wo solche Kosten nicht übernommen werden, haben bedürftige Familien, die Leistungen nach dem zweiten Sozialgesetzbuch beziehen, das Nachsehen. Zuschüsse zu den Fahrtkosten zur Schule sind im SGB II - anders als früher im Bundessozialhilfegesetz - nicht mehr vorgesehen. Das Sozialgericht Aurich hat am 16. Juni 2005 allerdings entschieden, dass die Fahrtkosten in jedem Fall einen unabweisbaren Bedarf darstellen und zumindest als Darlehen zu übernehmen sind
Vielfach übernehmen die Schulträger auch die Fahrtkosten zur Schule. Wo solche Kosten nicht übernommen werden, haben bedürftige Familien, die Leistungen nach dem zweiten Sozialgesetzbuch beziehen, das Nachsehen. Zuschüsse zu den Fahrtkosten zur Schule sind im SGB II - anders als früher im Bundessozialhilfegesetz - nicht mehr vorgesehen. Das Sozialgericht Aurich hat am 16. Juni 2005 allerdings entschieden, dass die Fahrtkosten in jedem Fall einen unabweisbaren Bedarf darstellen und zumindest als Darlehen zu übernehmen sind
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
@termi
mal ganz blöd frag: angenommen ich erhalte nun, nach antrag, die fahrtkosten als darlehen.
was hab ich dann davon??? ich hab zwar im moment dann nicht die probleme mit dem geld aber wenn ich dann wieder arbeiten gehe (vorausgesetzt ich krieg nen anständigen job) kommt doch auch gleich ne rückforderung des darlehens.
also mache ich, zwar mit erlaubnis, schulden, um dann genauso mies dran zu sein wie mit alg2.
warum werden dann in solchen fällen nicht lieber mit den schulen abkommen getroffen, wo vielleicht die schule oder die stadt schulbusse einsetzt um kinder, die weiter weg wohnen, zur schule zu befördern?
ist ja nicht unbedingt ermutigend sich einen versicherungspflichtigen job zu suchen wenn man im vorfeld schon weiss, das auf einen noch ein paar hundert euro schulden warten, die das amt wieder haben will.
mal ganz blöd frag: angenommen ich erhalte nun, nach antrag, die fahrtkosten als darlehen.
was hab ich dann davon??? ich hab zwar im moment dann nicht die probleme mit dem geld aber wenn ich dann wieder arbeiten gehe (vorausgesetzt ich krieg nen anständigen job) kommt doch auch gleich ne rückforderung des darlehens.
also mache ich, zwar mit erlaubnis, schulden, um dann genauso mies dran zu sein wie mit alg2.
warum werden dann in solchen fällen nicht lieber mit den schulen abkommen getroffen, wo vielleicht die schule oder die stadt schulbusse einsetzt um kinder, die weiter weg wohnen, zur schule zu befördern?
ist ja nicht unbedingt ermutigend sich einen versicherungspflichtigen job zu suchen wenn man im vorfeld schon weiss, das auf einen noch ein paar hundert euro schulden warten, die das amt wieder haben will.
Carmen
Meine Antworten stellen nur meine persönliche Meinung bzw. eigene Erfahrungen dar und sind KEINE Rechtsberatung! Dafür sind Anwälte bzw. Gerichte zuständig!
Meine Antworten stellen nur meine persönliche Meinung bzw. eigene Erfahrungen dar und sind KEINE Rechtsberatung! Dafür sind Anwälte bzw. Gerichte zuständig!
Hallo Carmen,
öhm ich bin Termi nicht Herr Harz da musst Du ihn fragen.
Aber ich denke wenn man wieder Arbeit hat das man weiter die Rate ersteinmal zahlen kann, da wird es sicherlich möglichkeiten geben.
Mir würde das anders auch lieber sein,dann könnten wir das alles viel unbürokratischer abwickeln...
LG
PS: Lange nicht mit einander gesprochen
öhm ich bin Termi nicht Herr Harz da musst Du ihn fragen.
Aber ich denke wenn man wieder Arbeit hat das man weiter die Rate ersteinmal zahlen kann, da wird es sicherlich möglichkeiten geben.
Mir würde das anders auch lieber sein,dann könnten wir das alles viel unbürokratischer abwickeln...
LG
PS: Lange nicht mit einander gesprochen
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
@Termi
Das war auch überhaupt nicht böse gemeint!
Sondern eher mal so, als das vielleicht einige zum Nachdenken gebracht werden.
Das mit den Raten zahlen ist ja klar, aber wie muss man sich wohl fühlen, wenn man nach langer Suche doch erstmal wieder Schulden abstottern muss nur weil solche Pauschalen von einem gewissen Herrn einfach gestrichen worden sind???
P.S. Stimmt! Hoffe Du hattest schöne Weihnachtstage?
Das war auch überhaupt nicht böse gemeint!
Sondern eher mal so, als das vielleicht einige zum Nachdenken gebracht werden.
Das mit den Raten zahlen ist ja klar, aber wie muss man sich wohl fühlen, wenn man nach langer Suche doch erstmal wieder Schulden abstottern muss nur weil solche Pauschalen von einem gewissen Herrn einfach gestrichen worden sind???
P.S. Stimmt! Hoffe Du hattest schöne Weihnachtstage?
Carmen
Meine Antworten stellen nur meine persönliche Meinung bzw. eigene Erfahrungen dar und sind KEINE Rechtsberatung! Dafür sind Anwälte bzw. Gerichte zuständig!
Meine Antworten stellen nur meine persönliche Meinung bzw. eigene Erfahrungen dar und sind KEINE Rechtsberatung! Dafür sind Anwälte bzw. Gerichte zuständig!
Ich weiss ich weiss wie Du es meinst
Tja ich weiss auch wie die Betoffen sich fühlen müssen, aber ändern können wir Leider nichts.
Ja, danke hoffe bei euch in der Famil auch
Tja ich weiss auch wie die Betoffen sich fühlen müssen, aber ändern können wir Leider nichts.
Ja, danke hoffe bei euch in der Famil auch
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.