Seite 1 von 1
Energiekosten
Verfasst: 27.12.2006 17:21
von tino
Hallo,
Soll man in jedem falle bei guthaben oder nachzahlung der Strom oder Gasabreschnung die Bescheode dem Arbeitsamt vohrlegen?
Ich habe Z.B. 20 euro Guthaben von der Gasag erhalten.
Wo liegt die finanzielle grenze, ob man dieses dem amt vohrlegen muss?Auch bei nachzahlung.
Wer kann auch an meinem alten posten antworten ?
http://www.flunk.de/webkatalog/forum-ha ... c3803.html
Grüß[/url]
Verfasst: 27.12.2006 17:28
von blade80
Solltes du alles angeben, eine Nachforderung würdest du ja auch angeben, oder?
btw: § 22 SGB II
Rückzahlungen und Guthaben, die den Kosten für Unterkunft und Heizung zuzuordnen sind, mindern die nach dem Monat der Rückzahlung oder der Gutschrift entstehenden Aufwendungen; Rückzahlungen, die sich auf die Kosten für Haushaltsenergie beziehen, bleiben insoweit außer Betracht.
Verfasst: 27.12.2006 18:26
von tino
blade80 hat geschrieben:Solltes du alles angeben, eine Nachforderung würdest du ja auch angeben, oder?
btw: § 22 SGB II
Rückzahlungen und Guthaben, die den Kosten für Unterkunft und Heizung zuzuordnen sind, mindern die nach dem Monat der Rückzahlung oder der Gutschrift entstehenden Aufwendungen; Rückzahlungen, die sich auf die Kosten für Haushaltsenergie beziehen, bleiben insoweit außer Betracht.
Ist ausser den Miet-und Betriebskosten in jedem Falle auch die Hausenergie,d.h.,gas u. strom dem Jobcenter vohrzulegen ?
Verfasst: 27.12.2006 21:41
von Melinde
Hallo tino
Wenn Du mit Gas oder Strom heizt gehört es zu den Heizkosten, Strom und Gas für sonstiges oder Kochen oder Warmwasser musst Du sowieso vom Regelbedarf zahlen. Dann wird das Guthaben nicht angerechnet.
Gruss
Verfasst: 27.12.2006 22:13
von tino
Danke Melinde,
jetzt ist mir klar.
Grüß