Hallo,
Soll man in jedem falle bei guthaben oder nachzahlung der Strom oder Gasabreschnung die Bescheode dem Arbeitsamt vohrlegen?
Ich habe Z.B. 20 euro Guthaben von der Gasag erhalten.
Wo liegt die finanzielle grenze, ob man dieses dem amt vohrlegen muss?Auch bei nachzahlung.
Wer kann auch an meinem alten posten antworten ?
http://www.flunk.de/webkatalog/forum-ha ... c3803.html
Grüß[/url]
Energiekosten
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Solltes du alles angeben, eine Nachforderung würdest du ja auch angeben, oder? 
btw: § 22 SGB II
Rückzahlungen und Guthaben, die den Kosten für Unterkunft und Heizung zuzuordnen sind, mindern die nach dem Monat der Rückzahlung oder der Gutschrift entstehenden Aufwendungen; Rückzahlungen, die sich auf die Kosten für Haushaltsenergie beziehen, bleiben insoweit außer Betracht.

btw: § 22 SGB II
Rückzahlungen und Guthaben, die den Kosten für Unterkunft und Heizung zuzuordnen sind, mindern die nach dem Monat der Rückzahlung oder der Gutschrift entstehenden Aufwendungen; Rückzahlungen, die sich auf die Kosten für Haushaltsenergie beziehen, bleiben insoweit außer Betracht.
Sachbearbeiter ALG II ( U25 )
Eine Gewährleistung für die Korrektheit der Angaben wird nicht übernommen. Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Eine Gewährleistung für die Korrektheit der Angaben wird nicht übernommen. Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Ist ausser den Miet-und Betriebskosten in jedem Falle auch die Hausenergie,d.h.,gas u. strom dem Jobcenter vohrzulegen ?blade80 hat geschrieben:Solltes du alles angeben, eine Nachforderung würdest du ja auch angeben, oder?
btw: § 22 SGB II
Rückzahlungen und Guthaben, die den Kosten für Unterkunft und Heizung zuzuordnen sind, mindern die nach dem Monat der Rückzahlung oder der Gutschrift entstehenden Aufwendungen; Rückzahlungen, die sich auf die Kosten für Haushaltsenergie beziehen, bleiben insoweit außer Betracht.
Hallo tino
Wenn Du mit Gas oder Strom heizt gehört es zu den Heizkosten, Strom und Gas für sonstiges oder Kochen oder Warmwasser musst Du sowieso vom Regelbedarf zahlen. Dann wird das Guthaben nicht angerechnet.
Gruss
Wenn Du mit Gas oder Strom heizt gehört es zu den Heizkosten, Strom und Gas für sonstiges oder Kochen oder Warmwasser musst Du sowieso vom Regelbedarf zahlen. Dann wird das Guthaben nicht angerechnet.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.