Energiekosten

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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tino
Beiträge: 41
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Energiekosten

Beitrag von tino »

Hallo,
Soll man in jedem falle bei guthaben oder nachzahlung der Strom oder Gasabreschnung die Bescheode dem Arbeitsamt vohrlegen?
Ich habe Z.B. 20 euro Guthaben von der Gasag erhalten.
Wo liegt die finanzielle grenze, ob man dieses dem amt vohrlegen muss?Auch bei nachzahlung.
Wer kann auch an meinem alten posten antworten ?
http://www.flunk.de/webkatalog/forum-ha ... c3803.html

Grüß[/url]
blade80
Beiträge: 247
Registriert: 03.11.2006 15:58

Beitrag von blade80 »

Solltes du alles angeben, eine Nachforderung würdest du ja auch angeben, oder? ;)

btw: § 22 SGB II

Rückzahlungen und Guthaben, die den Kosten für Unterkunft und Heizung zuzuordnen sind, mindern die nach dem Monat der Rückzahlung oder der Gutschrift entstehenden Aufwendungen; Rückzahlungen, die sich auf die Kosten für Haushaltsenergie beziehen, bleiben insoweit außer Betracht.
Sachbearbeiter ALG II ( U25 )

Eine Gewährleistung für die Korrektheit der Angaben wird nicht übernommen. Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
tino
Beiträge: 41
Registriert: 13.11.2006 00:48
Wohnort: berlin

Beitrag von tino »

blade80 hat geschrieben:Solltes du alles angeben, eine Nachforderung würdest du ja auch angeben, oder? ;)

btw: § 22 SGB II

Rückzahlungen und Guthaben, die den Kosten für Unterkunft und Heizung zuzuordnen sind, mindern die nach dem Monat der Rückzahlung oder der Gutschrift entstehenden Aufwendungen; Rückzahlungen, die sich auf die Kosten für Haushaltsenergie beziehen, bleiben insoweit außer Betracht.
Ist ausser den Miet-und Betriebskosten in jedem Falle auch die Hausenergie,d.h.,gas u. strom dem Jobcenter vohrzulegen ?
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo tino
Wenn Du mit Gas oder Strom heizt gehört es zu den Heizkosten, Strom und Gas für sonstiges oder Kochen oder Warmwasser musst Du sowieso vom Regelbedarf zahlen. Dann wird das Guthaben nicht angerechnet.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
tino
Beiträge: 41
Registriert: 13.11.2006 00:48
Wohnort: berlin

Beitrag von tino »

Danke Melinde,
jetzt ist mir klar.
Grüß
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