Frage zur Wohnung

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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Position11
Beiträge: 23
Registriert: 24.11.2005 12:22

Frage zur Wohnung

Beitrag von Position11 »

Hallo ich bin 26 Jahre und beziehe zur Zeit Hartz 4 im Januar fange ich einen 1 euro Job an. Ich wohne jetzt zur Zeit bei meinen Eltern ich möchte aber raus weil ich denke ich falle ihnen nur zur Last. So kann ich jetzt einfach aufs Amt gehen und sagen ich will zuhause raus . Was steht mir den zu ?? Ich würde soviel wie es geht selbst bezahlen ( Einrichtung)
Mama2006
Beiträge: 3
Registriert: 27.12.2006 14:26

Frage zur Wohnung

Beitrag von Mama2006 »

Pension Mama statt eigene Wohnung

Theo Tiger, Neue Internationale 108, März 2006

Im Februar wurden die ersten Änderungen an der Hartz IV-Gesetzgebung beschlossen. Die Große Koalition beschränkt damit massiv die Rechte junger Arbeitsloser, indem diese nun nachweisen müssen, warum sie von zu Hause ausziehen wollen.

Der arbeitslose Jugendliche darf nicht selbst entscheiden, ob er/sie eine eigene Wohnung haben will. Gleichzeitig wurde der Grundbetrag Ost auf Westniveau angeglichen, eine „Erhöhung“ um 11 €. Ein Abgeordneter der Linkspartei fand im Bundestag einen recht treffenden Vergleich - so dürften Jugendliche zwar am Hindukusch für die Bundeswehr dienen, aber ein Recht auf eine eigene Haushaltsführung bleibt ihnen verwehrt.

Von nun an muss der Arbeitslose beweisen, dass die Lebensverhältnisse bei seinen Eltern für ihn unzumutbar sind - welcher Grad an Zerrüttung oder sozialer Katastrophe ihm das Recht zur Selbständigkeit gewährt, bleibt der Bürokratie, den einzelnen Ämtern und Sachbearbeitern vorbehalten.

Gleichzeitig wird auch der Höchstbeitrag für zu Hause lebende Arbeitslose gesenkt: auf knapp 270 €. Durch die Hartz-Gesetze versucht der Staat, die Kosten der Arbeitslosigkeit zu senken und auf die Familien und Lebensgemeinschaften abzuwälzen. Schon als Mitglied einer „Bedarfsgemeinschaft“ wurden die Kinder und deren Versicherungen und/oder Einkommen voll mit eingerechnet, auch ihre Vermögenswerte werden nun von der Agentur kontrolliert und ggf. für die Arbeitslosigkeit der Eltern mit heran gezogen.

Gerade schulpflichtige Kinder und Kinder Alleinerziehender waren bislang die größten Opfer dieser Hartz-Gesetze. Jede Kürzung von sozialen Leistungen trifft besonders die Schwächsten der Familie und das sind meistens die Kinder - daher leben auch mehr als eine Million von ihnen unterhalb der Armutsgrenze.

Mit der jüngsten Gesetzesänderung beschneidet die Koalition die Rechte aller Arbeitslosen unter 25, aller Auszubildenden und aller Schüler, die zukünftig von diesen Gesetzen betroffen sind. Die Jugendlichen werden nach ihrer Verwertbarkeit taxiert: haben sie einen Job, können sie eine eigene Wohnung mieten; sind sie arbeitslos, müssen sie zu Hause bleiben.

Die Wohnfläche für eine Person darf nicht größer sein als 45m².
Position11
Beiträge: 23
Registriert: 24.11.2005 12:22

Beitrag von Position11 »

Mh naja aber das ist doch für jugendliche die unter oder 25 sind.

Also mir würden 45 qm zustehen als alleinstehender. Kosten mit nebenkosten so 350 Euro oder ? Gibt es auch einen Antrag auf erstausstattung der wohnung ?
buxi
Beiträge: 487
Registriert: 28.04.2006 17:31

Beitrag von buxi »

Hallo Position 11, leider kenne ich mich gar nicht aus, hab bisher auch immer nur von den Problemen beim Umzug der U25 er gelesen. Hast Du einen netten SB in der Arge? Mach einen Termin mit ihm aus und stelle offen Deine Fragen. Auch bezüglich der Erstausstattung. Ich glaube nicht, daß man von Dir verlangen kann mit 30 noch bei Mama zu wohnen. Irgendwann wird das der Mama auch mal zu viel sein. Viel Glück buxi
Position11
Beiträge: 23
Registriert: 24.11.2005 12:22

Beitrag von Position11 »

Ja das werde ich bei meinem nächsten besuch auch machen. Ich habe mir das für das nächste Jahr vorgenohmmen. An erster Stelle steht natürlich die suche nach arbeit. Ich will mir erst noch etwas Geld zusammen sparen das das Amt nicht so viel bezahlen muss. Bezüglich erstausstattung.
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