Mutterschaftsgeld, Bundeserziehungsgeld, Hartz IV
Verfasst: 27.12.2006 15:09
Ich als frischgebackende Mama komme ich da garnicht mehr mit, was man alles beantragen muss und woher die Beiträge kommen. Wenn man vorher arbeitet erhält man 6 Wochen vorher und 8 Wochen danach Mutterschaftszuschuss das so genannte Mutterschaftsgeld. Das bis zu 13,00€ am Tag ausbezahlt wird und die Differenz der Arbeitgeber zahlt.
Das geht ja noch alles bis zu den 6 Wochen aber was geht danach. Das ist ja ein richtiger Dschungel.
Klar der Arbeitgeber und die Krankenkasse zahlen bis 8 Wochen weiter. Aber jetzt klingt sich HARTZ IV und die Bundeserziehunggeldsstelle mit ein. Die BErzGG zahlt je nach Einkommen bis 300,00€ im Monat und Hartz IV den Alleinerziehungszuschlag, Kindergeld und Unterhaltsvorschuss. Nun - wer zieht vom wem was ab, jetzt geht die Party erst richtig los. Die BErzGG rechnet das Mutterschaftsgeld an (darf sie auch nach § 7) aber anstatt 13,00€ nur 10,00€ am Tag. Das heißt nun, solange man den Mutterschaftszuschuss erhält, keine 300,00€ im Monat, erst ab dem 3ten Monat. (abgerechnet je nach Geburtsdatum vom Kind). Hartz IV rechnet aber auch den Mutterschaftszuschuss an und zieht die 300,00€ die man garnicht bekommt ab.
Langt es denn nicht wenn das Mutterschaftsgeld nur an einer Stelle angerechnet wird, wird ja auch nur an einer Stelle ausbezahlt die Bundeskasse. Ich finde es auch nicht schön das das Kindergeld und der Unterhalt angerechnet werden. Es soll doch dem Kind zu stehen und nicht dem Vaterstaat.
Was meint ihr dazu und habt ihr ein weg durch den Dschungel gefunden.
Das geht ja noch alles bis zu den 6 Wochen aber was geht danach. Das ist ja ein richtiger Dschungel.
Klar der Arbeitgeber und die Krankenkasse zahlen bis 8 Wochen weiter. Aber jetzt klingt sich HARTZ IV und die Bundeserziehunggeldsstelle mit ein. Die BErzGG zahlt je nach Einkommen bis 300,00€ im Monat und Hartz IV den Alleinerziehungszuschlag, Kindergeld und Unterhaltsvorschuss. Nun - wer zieht vom wem was ab, jetzt geht die Party erst richtig los. Die BErzGG rechnet das Mutterschaftsgeld an (darf sie auch nach § 7) aber anstatt 13,00€ nur 10,00€ am Tag. Das heißt nun, solange man den Mutterschaftszuschuss erhält, keine 300,00€ im Monat, erst ab dem 3ten Monat. (abgerechnet je nach Geburtsdatum vom Kind). Hartz IV rechnet aber auch den Mutterschaftszuschuss an und zieht die 300,00€ die man garnicht bekommt ab.
Langt es denn nicht wenn das Mutterschaftsgeld nur an einer Stelle angerechnet wird, wird ja auch nur an einer Stelle ausbezahlt die Bundeskasse. Ich finde es auch nicht schön das das Kindergeld und der Unterhalt angerechnet werden. Es soll doch dem Kind zu stehen und nicht dem Vaterstaat.
Was meint ihr dazu und habt ihr ein weg durch den Dschungel gefunden.