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nebenjob oder teilzeit
Verfasst: 26.12.2006 19:23
von Boymeetslove23
hallo ich habe mal eine frage bei einem nebenjob darf man ja nicht mehr als 14,9 stunden die woche arbeiten und bei einer teizeitstelle ab wieviel stunden ist man denn in teizeit oder vollzeit und wie ist das mit dem arbeitsamt muss mann dann wenn man teilzeit arbeite noch 1 euro jobs annehemen
Verfasst: 26.12.2006 22:38
von DjTermi
Es gibt bei ALG II keine Stunden anzahl "mehr"
Für die Höhe Ihres Freibetrags ist das Bruttoeinkommen (Einkommen vor Steuern und Abgaben) entscheidend. Die Freibeträge addieren sich jeweils. Das heißt, verdienen Sie mehr als 100,- €, wird der Freibetrag für die ersten 100,- trotzdem so berechet, als würden sie genau 100,- € verdienen (die ersten 100,- € bleiben also komplett anrechnungsfrei). Nur für den Betrag, den Ihr Einkommen größer ist als 100,- € gelten die neuen Regelungen. Gleiches gilt bei den anderen Grenzen:
Die ersten 100,- € aus Erwerbseinkommen werden nicht angerechnet (Grundfreibetrag),
zusätzlich bleiben 20% des über 100,- aber unter 800,- € liegenden Teils des Bruttoeinkommens anrechnungsfrei.
Zusätzlich zu den beiden anderen Freibeträgen werden 10% von ihrem Bruttolohn über 800,- € bis zur Verdienstobergrenze nicht angerechnet. Bei Hilfebedürftigen ohne Kind liegt die Verdienstobergrenze bei einem Bruttoeinkommen von 1.200,- €, bei Hilfebedürftigen mit mindestens einem Kind bei 1.500,- €.
Beispiel: Bei einem Bruttoeinkommen von 1.000,- € beträgt das Nettoeinkommen in der Steuerklasse III rund 780,- €. Der Freibetrag errechnet sich jedoch aus dem Bruttoeinkommen von 1.000,- €. Davon liegen 200,- € über der 800,- €-Grenze. Von diesen bleiben 10% anrechnungsfrei. Von den verbleibenden 800,- € liegen 700,- über der 100,-€-Grenze. Davon werden 20% nicht angerechnet. Die verbleibenden 100,- € sind komplett anrechungsfrei.