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Mal eine Frage: Zahlungsmodus ALG-II
Verfasst: 23.12.2006 04:02
von TheE
Hallo!
Mal eine Frage, auch hinsichtlich der Tatsache, dass dieses Jahr Sylvester auf einen Sonntag fällt und Montag ein Feiertag.
Gibt es einen Modus bei der Arge, wie in solchem Fall Geld ausbezahlt wird? Wird in solchen Fällen schon so gebucht, dass Geld am Freitag vor Sylvester (also 29.12.) möglichst gutgeschrieben ist?
Verfasst: 23.12.2006 05:47
von Gast
Das Geld bei ALG-II muß am letzten Banktag des Monats verfügbar sein.
Verfasst: 23.12.2006 18:11
von nonsens
Also wenn es nicht schiefgeht hat man das geld am kommenden Freitag auf dem Konto gutgeschrieben.
So wars eigentlich immer

Verfasst: 23.12.2006 18:30
von DjTermi
Das Geld bei ALG-II muß am letzten Banktag des Monats verfügbar sein
Woher weisst Du das ? Das hatten wir ja mal das Thema und ich bin immer noch der Meinung ( habe es so gelrernt) das eine Behörde zeit hat bis zum 6 eines Folgemontas zu Überweisen.
Verfasst: 23.12.2006 18:32
von TheE
Erst einmal Danke für die Antworten!
Aber ich denke inzwischen auch, dass es am Freitag kommt.
Bis zum 6. des Folgemonats? Kann sein, aber wohl eher nicht die Praxis, weil die meisten Vermieter ja am 1. auf Ihre Kohle warten.
Verfasst: 23.12.2006 18:37
von TheE
Außerdem, bei aller Vorurteile gegen die Arge:
Bisschen Mennschlichkeit wird ja doch wohl noch herrschen? Oder?
Bin trotzdem auf Freitag gespannt.
Wenns nichts wird, kann ich mich wohl "einkasten" zu Sylvester.
Lebe allein. Kann dann nicht mit was trinken gehen oder bisschen feiern im Rahmen des eh schon geringen, finanziellen Spielraumes.
Verfasst: 23.12.2006 19:55
von Gast
DjTermi hat geschrieben:Das Geld bei ALG-II muß am letzten Banktag des Monats verfügbar sein
Woher weisst Du das ? Das hatten wir ja mal das Thema und ich bin immer noch der Meinung ( habe es so gelrernt) das eine Behörde zeit hat bis zum 6 eines Folgemontas zu Überweisen.
§ 41 Berechnung der Leistungen
(1) 1Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts besteht für jeden Kalendertag. 2Der Monat wird mit 30 Tagen berechnet. 3Stehen die Leistungen nicht für einen vollen Monat zu, wird die Leistung anteilig erbracht. 4Die Leistungen sollen jeweils für sechs Monate bewilligt und monatlich im Voraus erbracht werden. 5Der Bewilligungszeitraum kann auf bis zu zwölf Monate bei Berechtigten verlängert werden, bei denen eine Veränderung der Verhältnisse in diesem Zeitraum nicht zu erwarten ist.
Das bedeutet, daß das ALG-II am 1. Kalendertag des Monats verfügbar sein
muß.
Siehe hierzu analog:
Sozialgericht Berlin S 95 AS 133/06 ER 18.01.2006
Du denkst wohl immer noch an
BKKG § 11 Zahlung des Kindergeldes und des Kinderzuschlags:
(1) Das Kindergeld und der Kinderzuschlag werden monatlich gezahlt. 
Verfasst: 23.12.2006 21:05
von DjTermi
Ich habe was intressantes gefunden
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... Alg-II.pdf
Seite 26 unten. Es soll zum 1 Arbeitstag da sein. Also wenn es später kommt 2 oder 3 schieben sie die schuld weiter auf die Bank, auchnicht gerade schön.
Verfasst: 23.12.2006 21:13
von TheE
Ja, interessant, DJTermi!
Wieder typisch "Behörden-Deutsch".
Kann sein... muss aber nicht...
Ich sag euch natürlich am Freitag, obs geklappt hat...
Verfasst: 23.12.2006 21:20
von DjTermi
Das wird schon klappen, da ich weiss das die zahlungen schon längst draussen sind

Hatte noch am Donnerstag mit Nürnberg Telefoniert, aber ich möchte nicht so viel veraten sonst kommt es bei welchen nicht, und dan ist der kleine Termi der Böse

Verfasst: 23.12.2006 21:52
von Gast
DjTermi hat geschrieben:Also wenn es später kommt 2 oder 3 schieben sie die
schuld weiter auf die Bank, auchnicht gerade schön.
Ja, das ist typisch Sicht der BA. Das ist m.E. falsch.
Das "soll" im Gesetz ist ein "muß". Die BA hat sicherzustellen, daß das Geld pünktlich da ist.
Verfasst: 23.12.2006 23:17
von DjTermi
Tja ich bekomme mein Geld auch erst wenn das ALG I und ALG II raus geht, ich würde auch dafür sein.